§ 3 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2014; hier: Einbringung des Entwurfs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Stiftung zum Heiligen Geist die größte Stiftung im Landkreis Schwäbisch Hall ist und eine der ältesten Stiftungen in Baden-Württemberg darstellt. Er äußert den Wunsch nach Zustiftungen.
Die Stiftung verfügt über ein Aktiv-Vermögen in Höhe von 70 Mio. €. Es werden 2014 5,4 Mio. € Erträge und 5,25 Mio. € Aufwand erzeugt. Die Rendite ist ordentlich aber nicht außergewöhnlich hoch, da das Vermögen in Immobiliengrundstücken und Wald angelegt ist. Die Stiftung ist in der Lage Investitionen vorzunehmen. Aufgrund des demografischen Wandels werden sich die Investitionen der Stiftung in Richtung bezahlbarem Mietwohnungsbau und Seniorenwohnungen bewegen. Im Haushalt 2014 ist das Projekt „Fässlesbrunnen“ verankert (Mietwohnungsbau und Seniorenwohnen). Ein weiteres Projekt im Bereich des Seniorenwohnens ist in der Mittelfristigen Finanzplanung im Bereich „Wolfsbühl“ in den Kreuzäckern vorgesehen.
Weitere Tätigkeitsfelder der Stiftung sind 200.000 € Aufwand für Soziales und natürlich die Weiterentwicklung der Hochschule Schwäbisch Hall.

Der vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2014 werden zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderats am 02.04.2014.

Meine Werkzeuge