§ 1 - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall wegen Wahl einer Baubürgermeisterin/ eines Baubürgermeisters (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Gemeinderat beabsichtigt, in der heutigen Sitzung die Stelle einer Baubürgermeisterin/eines Baubürgermeisters zu besetzen (§ 2). Wesentliche Voraussetzung für die Besetzung ist die Änderung der Hauptsatzung, da diese im § 13 Stellvertretung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters bisher nur die Bestellung einer/eines Beigeordneten vorsieht. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Hauptsatzung zu verändern und § 13 Ziffer 1 folgenden Wortlaut zu geben:
1. Eine Erste Beigeordnete/Ein Erster Beigeordneter und eine weitere Beigeordnete/ein weiterer Beigeordneter nach § 49 GO
Anlage: Satzung
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die im Vorfeld diskutierte neue Ausrichtung der Verwaltungsstruktur der Stadt. Es soll ein künftig ein drittes Dezernat im Bereich der Bauverwaltung entstehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall in der oben genannten Form zu.
(einstimmig - 39 -)