§ 1 - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall wegen Wahl einer Baubürgermeisterin/ eines Baubürgermeisters (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat beabsichtigt, in seiner Sitzung am 20. Januar 2014 die Stelle einer Baubürgermeisterin/eines Baubürgermeisters zu besetzen. Wesentliche Voraussetzung für die Besetzung ist die Änderung der Hauptsatzung, da diese im § 13 Stellvertretung der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters bisher nur die Bestellung einer/eines Beigeordneten vorsieht. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Hauptsatzung zu verändern und § 13 Ziffer 1 folgenden Wortlaut zu geben:

1. Eine Erste Beigeordnete/Ein Erster Beigeordneter und eine weitere Beigeordnete/ein weiterer Beigeordneter nach § 49 GO

Anlage: Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwäbisch Hall in der oben genannten Form zu.

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