§ 184/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese; hier: Terminplanung (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. § 155 dieser Sitzung

Die Realisierung der beiden Gebäudeanlagen auf der Weilerwiese sowie die mögliche Realisierung eines weiteren Gebäudes auf dem Eventplatz macht die Bereitstellung weiterer Parkraumflächen für Besucherinnen/Besucher, Bewohnerinnen/Bewohner und Kundinnen/ Kunden im stadtnahen Bereich erforderlich.

Die bisherige Planung des Parkhauses reichte bis zur geplanten Sportanlage der Weilerwiese. Die Flächen unterhalb der Sportanlage wurden nicht in Anspruch genommen.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, die Planung dieses unterirdischen Parkdecks bis zur Nordkante des geplanten Hartplatzes zu führen. Die derzeit noch vorhandene Chance zur Bereitstellung weiterer Parkraumflächen sollte nicht ungenutzt bleiben. Ein entsprechender Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke für die Erweiterung des Parkhauses liegt bereits vor.

Die Realisierung des Parkhauses erfordert umfangreiche Flächenbereitstellung für die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung. Vor diesem Hintergrund ist eine Realisierung des Hartplatzes innerhalb der nächsten 18 - 20 Monate ohnehin nicht möglich. Die Realisierung der Skateranlage ist theoretisch denkbar, wird jedoch durch die baubetrieblichen Beeinträchtigungen des Parkhauses und der weiteren Baumaßnahme wie Kanalverlegung etc. so beeinträchtigt, dass eine sinnvolle Nutzung aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben ist.

Die neue Positionierung des Hartplatzes auf dem Parkdeck und die in der Folge auftretenden neuen Geländemodellierungen erfordern eine sorgfältige Überplanung der gesamten Sportanlage.
Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, die Realisierung der Sportanlage vorerst zurückzustellen, und zunächst das Parkhaus herzustellen.

Der Zeitkorridor der Realisierung des Parkhauses sollte genutzt werden, um eine sorgfältige Überplanung der gesamten Sportanlage durchzuführen und dieses Projekt in einem Zeitkorridor auszuschreiben, in dem die Angebotspreise den üblichen Marktpreisen entsprechen.

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass die Schlussfolgerungen nach der Aufhebung der Ausschreibung in der ersten Sitzungssequenz nach den Sommerferien beraten und beschlossen werden.

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

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