§ 16/7 - Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese; hier: Aufhebung der Ausschreibung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Entsprechend dem Auftrag des Gemeinderats hat die Verwaltung das Projekt Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese öffentlich ausgeschrieben. Für die ausgeschriebenen Arbeitsleistungen wurde nur ein Angebot abgegeben. Somit ist kein Wettbewerb entstanden.

Die Angebotssumme des Bieters beläuft sich nach der Überprüfung auf 681.522,39 €.
Im städtischen Haushalt waren für die Maßnahme 450.000,- € veranschlagt.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Vergabe der Arbeitsleistung zu diesem Preis nicht zu verantworten.

Nachdem ohnehin kein Wettbewerb entstanden ist, wird von Seiten der Verwaltung dringend empfohlen, diese Ausschreibung aufzuheben. Die Aufhebung der Ausschreibung der Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese ist rechtlich nicht anzuzweifeln, da zum einen die Angebotssumme deutlich überhöht ist und zum anderen kein Wettbewerb entstanden ist.

Beschluss:

Die Ausschreibung der Sport- und Freizeitanlage Weilerwiese wird aufgehoben.

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