§ 166 - Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ - 2. Änderung; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Dezember 2014, 08:53 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Historie:

Wie in der BPA-Sitzung vom 16.12.2013 und in der GR-Sitzung vom 18.12.2013 bereits erörtert, trat der Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ mit öffentlicher Bekanntmachung des Sitzungsbeschlusses am 21.11.2011 in Kraft.

Nach Fertigstellung der Planstr. 1 im Gewerbepark Schwäbisch Hall-West Ende Oktober wurde intensiv mit der Vermarktung der südöstlichen Gewerbeflächen begonnen. Um möglichst in der Bauplatzgröße vielseitige und bedarfsgerechte Grundstücke zu erhalten und aktuellen Interessenlagen der Bauplatzbewerberinnen und Bauplatzbewerber entsprechen zu können, wurde die bisherige Erschließungsstraße überarbeitet.

Die bisherige Planung der Erschließungsstraße sah im Bebauungsplan „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ eine Stichstraße mit einer Wendeanlage für die gesamten Gewerbeflächen vor. Das neue Konzept sieht für die zu erschließenden Gewerbegebietsflächen eine Ringstraße vor, mit der eine wesentliche Verbesserung im Hinblick auf Zuschnitt, Größe sowie Erreichbarkeit der Baugrundstücke erreicht wird.

Der Bebauungsplan wurde entsprechend angepasst. In diesem Zuge wurde die gegenüber der Planung des bisherigen Bebauungsplans geringfügig anders ausgebaute Planstr. 1 ebenfalls an den tatsächlichen gebauten Straßenverlauf angeglichen. Die Baugrenzen wurden angepasst.

Durch die Änderung des Bebauungsplans wurde lediglich die Flächen an den gebauten Bestand (Planstr. 1) und die geänderte innere Erschließung der Gewerbegebietsflächen angepasst. Alle anderen Festsetzungen (Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise etc.) werden beibehalten.


Sachvortrag:

Die Bebauungsplanänderung wurde öffentlich ausgelegt.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB keine Äußerungen, Erörterungen und sonstige Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan „ Gewerbepark Schwäbisch Hall – West“ - 2. Änderung eingegangen.

Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurden keine Bedenken geäußert.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Abwägungen

Beschluss:

A) Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0183-01/02 „Gewerbepark Schwäbisch Hall - West“ 2. Änderung
Der Bebauungsplan Nr. 0183-01/02 „Gewerbepark Schwäbisch Hall - West“ 2. Änderung wird gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büros mquadrat, vom 14.07.2014 mit Legende und gleich lautendem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet„Gewerbepark Schwäbisch Hall – West“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Gewerbepark Schwäbisch Hall – West“ werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büros mquadrat vom 14.07.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans. Für beide Satzungen ist eine gleichlautende Begründung beigefügt.
(einstimmig - 32 -)

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