§ 7/4 - Bebauungsplan Nr. 0315-03, „Karl-Kurz-Areal Teil I“ Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 0315-03, „Karl-Kurz-Areal Teil I“ wurde in der Zeit vom 14. Januar bis 14. Februar 2013 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt.

Innerhalb dieses Zeitraumes gingen von Seiten der Bürgerschaft und der Träger öffentlicher Belange die auf den nachfolgenden Seiten aufgeführten Stellungnahmen und Anregungen ein.

Die jeweiligen Beschlussempfehlungen sind ebenfalls in der Sitzungsvorlage aufgeführt.

Anlagen:
Gesamtübersicht
Abwägungstabelle
Bebauungsplan
Präsentation Büro Baldauf

Beschluss:

Auslegungsbeschluss:
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellungen erläutert, entschieden. Der Textteil/die Begründung sowie der zeichnerische Teil werden ergänzt.

A) Bebauungsplan Nr. 0315-03, „Karl-Kurz-Areal Teil I“
Der Bebauungsplan Nr. 0315-03, „Karl-Kurz-Areal Teil I, wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit  § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der   Lageplan des Büros Baldauf im M 1 : 500 vom 14.07.14  mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens
(öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0315-03, „Karl-Kurz-Areal Teil I“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0315-03, „Karl-Kurz-Areal Teil I“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büros Baldauf vom 14.07.14. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0315-03, „Karl-Kurz-Areal Teil I“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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