§ 149 - Radwegekonzept; hier: Geh- und Radweg an der L 1060 nördlich der Bühlertalstraße (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 04.06.2014 wurde das Radwegkonzept für die aktuellen Projekte vorgestellt.

Rad- und Gehweg nördlich der Bühlertalstraße

1.260.000 €

Geh- und Radweg Steinbeisweg ,Teil 2

215.000 €

Gehweg Otterbach

154.000 €

Summe

1.629.000 €

Vom Zuschussgeber wurde eine Förderung in Höhe von 750.000 € (608.000 €, 72.000 €,70.000 €) in Aussicht gestellt.
Der Sperrvermerk wurde aufgehoben und die HH-Mittel bereitgestellt.
Die Maßnahmen Steinbeisweg und Otterbach werden zur Zeit geplant. Die Vergabe ist in der September-Sitzung vorgesehen.

Die Maßnahme Bühlertalstraße wurde geplant und ausgeschrieben. Beim Eröffnungstermin haben sieben Bieter ein Angebot abgegeben, Das Angebot der Fa. Hans Fuchs GmbH & Co KG aus Ellwangen (brutto) 973.465,44 € ist das wirtschaftlichste Angebot.

Die aktuelle Kostenermittlungen (Ing.-Büro SL-Ingenieure) stellen sich wie folgt (brutto) dar:

 

Kosten-Anschlag 01.07.2014

KG 100 Grunderwerb

47.600,00 €

KG 300 Bauwerk-Konstruktion

973.465,44 €

KG 400 Bauwerk-Technik

230.000,00 €

KG 700 Baunebenkosten

225.000,00 €

Summe

1.476.065,44 €

Summe gerundet

1.480.000,00 €

Die Differenz zwischen den kalkulierten Kosten beim Zuwendungsantrag und dem neuen Kostenanschlag beträgt 220.000 €. Vom Zuwendungsgeber wurde mitgeteilt, dass sich der Zuschuss für den Radweg Bühlertalstraße von 500.000 € auf 608.000 € erhöht.

Finanzierung:
Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 1.480.000 €. In 2014 stehen für die Maßnahme 1.260.000 € zur Verfügung. Die fehlenden Mittel in Höhe von 220.000 € müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Revision:
Die Vergabeunterlagen wurden vom FB Revision geprüft, es gab keine Einwendungen.

Anlage: Übersichtslageplan Bauabschnitte

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass dieser Beschluss unter Vorbehalt steht. Bislang ist ein Grundstückseigentümer nicht zur Veräußerung seiner Fläche bereit. Die Verhandlungen dauern jedoch noch an.

Dieser Punkt gilt als vorberaten; die Entscheidung erfolgt im Gemeinderat.

(Stadtrat Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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