§ 152/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ohrenklingenweg, Tor der Grundstückseigentümerin (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Linder hinterfragt, ob in o. g. Angelegenheit nicht eine Umlaufsperre genügt hätte.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass eine Umlaufsperre der Grundstückseigentümerin nicht genügt. Rechtlich festgeschrieben wurde in früherer Zeit ein „Fußweg“ - von Radverkehr war damals noch nicht die Rede. Die Haltung der Grundstückseigentümerin muss akzeptiert werden.

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