§ 126 - Mobile Jugendarbeit Schwäbisch Hall, hier: Jahresbericht (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim geht zunächst auf Stellung und Rolle der Hospitalstiftung ein. Er erläutert Entstehungsgeschichte, Rechtsform, Vermögensumfang sowie die Aufgaben der Hospitalstiftung, um den neuen Mitgliedern des Hospitalausschusses den Einstieg zu erleichtern.

 

Sachvortrag:

Die Mobile Jugendarbeit wurde 2001 mit 1,6 Planstellen eingerichtet (damalige Bezeichnung: Aufsuchende cliquenorientierte Sozialarbeit).
Derzeit sind zwei Fachkräfte, Frau Schwarz mit 75 % und Herr Dittmann mit 85 %, bei der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ angestellt.

Die Mobile Jugendarbeit Schwäbisch Hall hat ihren Sitz im Obergeschoss im „Haus der Vereine“, Am Schuppach 7.

Die Aufgabe besteht darin, gefährdete Jugendliche durch initiierte, frühzeitige und niederschwellige Präventionsmaßnahmen zu stabilisieren und zu unterstützen. Um Jugendlichen einen Zugang zur Erwachsenenwelt zu ermöglichen, sieht sich die Mobile Jugendarbeit als Bindeglied zwischen den Generationen.

Das komplexe Arbeitsfeld erfordert Fachkräfte mit umfangreichen fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Die Mobile Jugendarbeit besteht aus vier Leistungsmodulen. Diese sind Aufsuchende Arbeit (Streetwork und Aufsuchen in Sozialen Medien), Gruppen- und Cliquenarbeit (bedarfsgerechte, pädagogische Angebote mit geschlechtsbezogenen, freizeitgestaltenden, beratenden und unterstützenden Anteilen), Einzelfallhilfe (Hilfen zur Lösung individueller Probleme) und Gemeinwesenarbeit (Verbesserung der Lebensbedingungen der Jugendlichen im Gemeinwesen).

In Schwäbisch Hall greift die Team-Lösung mit Teilzeitstellen (Herr Dittmann 85 %, Frau Schwarz 75 %). Sie schafft flexiblere Einsatzmöglichkeiten gerade auch in Konfliktsituationen und ermöglicht geschlechtsbezogene Arbeitsansätze. Der kollegiale Austausch ist sehr wichtig und wird durch Supervision und Fortbildung unterstützt.

Ziel ist es, jungen Menschen lebensfeldnahe, pädagogische Hilfen anzubieten, die ihre soziale Integration fördern und sich für positive Lebensbedingungen der Zielgruppe einzusetzen.

Wie auf Seite 14 des Jahresberichtes (s. Anlage) dargestellt, gab es im Jahr 2013 knapp 4.000 Kontakte zu unserer Zielgruppe.

Finanzierung 2013

Aufwendungen

Personalkosten

85.762,19 €

Sachkosten

6.651,35 €

Verrechnung Personalkosten 50

4.300,00 €

 

96.713,54

Erträge:

Zuschuss Land

17.600,00 €

Zuschuss Landkreis

34.081,10 €

Zuschuss Stadt Personalkosten

12.000,00 €

Zuschuss Stadt Sachkosten

8.000,00 €

 

71.681,10

Defizit/Trägeraufwendung Hospital

25.032,44

Frau Alice Schwarz und Herr Ingo Dittmann präsentieren im Hospitalausschuss ihre Arbeit und die Arbeitsmethoden.
Dietmar Link, Jugendsachbearbeiter im Polizeirevier Schwäbisch Hall, wird aus Sicht der Polizei die Situation der Jugendlichen in Schwäbisch Hall einschätzen.

Anlage: Jahresbericht 2013

 

Frau Schwarz und Herr Dittmann erläutern ihre Arbeit anhand beiliegender Präsentation. Wichtige Eckpunkte hieraus sind: Alle Jugendliche, die sich an die Jugendbetreuer wenden, erfahren Hilfe. Gedacht ist das Angebot jedoch vor allem für die Jugendlichen, die auf andere Weise keine Hilfe erfahren. Die Anzahl der psychischen Erkrankungen ist signifikant angestiegen. Folgende Veränderungen sind in den letzten Jahren eingetreten: Die großen Cliquen wie die „Spitalbach-Gang“ sind verschwunden. Das Verhalten der Jugendlichen hat sich durch soziale Medien wie Facebook oder WhatsApp verändert, Kontakte laufen schneller und kurzfristiger ab. Den verstärkten Betreuungsbedarf von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gibt es so auch nicht mehr.

Jugendsachbearbeiter Link hält die Mobile Jugendarbeit für einen wichtigen Baustein. Die Zusammenarbeit ist gut und vertrauensvoll. Bei der Zusammenarbeit der Polizei und der Mobile Jugendarbeit wird jedoch seitens der Polizei konsequent auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte wissen, wie hoch der Betreuungsbedarf in Schwäbisch Hall im Vergleich zu anderen Städten ist und in welchen Altersgruppen eine Betreuung erfolgt.

Sozialarbeiter Dittmann beziffert die Altersgruppe zwischen 13 und 25 Jahren, maximal 27 Jahren. Die Betreuung endet mit 27 Jahren nicht abrupt, sondern es wird nach Anschlusslösungen gesucht.

Zu den Fallzahlen verweist Oberbürgermeister Pelgrim auf den Jahresbericht. Der Betreuungsbedarf im Vergleich zu anderen Städten lässt sich schwer abschätzen. Jedoch kann aus der Kriminalitätsstatistik heraus ein relativ geringer Betreuungsbedarf hergeleitet werden.

Stadträte Kaiser, Feucht, Waller und Preisendanz bedanken sich im Namen ihrer Fraktion für die äußerst gute Arbeit der Mobilen Jugendarbeit und der Polizei.

Vom Bericht der Mobilen Jugendarbeit wird Kenntnis genommen.

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