§ 116/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Zustimmung zur Wahl der Stellvertreter des Stadtbrandmeisters (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr standen die Wahlen der Stellvertreter des Stadtbrandmeisters an. Die Wahlen bedürfen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz und § 10 Feuerwehrsatzung der Zustimmung des Gemeinderates. Da der Kommandant laut Gemeinderatsbeschluss vom 02.04.2014, § 54 künftig hauptamtlich bestellt wird, war nur die Wahl der Stellvertreter des Stadtbrandmeisters erforderlich.

Gewählt wurden Herr Christoph Wenger und Herr Friedrich Steiner.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die Zustimmung.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der in der Hauptversammlungen erfolgten Wahl und den damit verbundenen Ernennungen zu.
(einstimmig - 32 -)

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