§ 107 - Klimaschutzkonzept für die Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 14.10.2013, § 224 wurde das von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) erstellte Klimaschutzkonzept vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Haushaltsplan für die Jahre 2014 und 2015 hat der Gemeinderat Finanzmittel für die Umsetzung bereitgestellt.

Die Verwaltung hat schon vor längerer Zeit einen Förderantrag zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beim Bund gestellt. Mit einem Zuwendungsbescheid ist allerdings voraussichtlich erst im August zu rechnen, da die Finanzmittel vom Finanzministerium noch nicht freigegeben sind.

Die zuständige Bewilligungsstelle (PtJ, Projektträger Jülich) hat nun darauf hingewiesen, dass ein förmlicher Beschluss des Gemeinderates zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zwingend notwendig für die Bewilligung ist. Eine Kenntnisnahme für das gesamte Konzept und die Zustimmung zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen sei nicht ausreichend. Deshalb muss diese Formalität nachgereicht werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Die schrittweise Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog erfolgt nach Entscheidung des zuständigen Gremiums und vorbehaltlich der Haushaltssituation und eventuell geänderter Rahmenbedingungen.
Die Überwachung des Projektfortschritts erfolgt durch die bereits beschlossene Teilnahme am European Energy Award
(29 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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