§ 101 - Änderung der bestehenden Verträge (Erbbaurechts-, Pacht- und Mietvertrag) der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. zur Realisierung der geplanten baulichen Entwicklung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Bau- und Planungsausschuss vom 03.02.2014 wurde die weitere Konzeption und die geplante bauliche Entwicklung von der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. vorgestellt. Zur Realisierung dieser Konzeption sind Änderungen bei dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag, dem Pachtvertrag über Parkplätze am Teurerweg und dem Mietvertrag über die Immobilie Schafbrunnenweg 51 (ehemalige Hofstelle Bier) notwendig.

Aktuell besteht ein Erbbaurechtsvertrag vom 14.05.2003 über eine Fläche von 27.231 qm zum Erbbauzins von 106.393,42 €. Dieser setzt sich zusammen aus Erbbauzinszahlung der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. mit 51.409,25 € und einem städtischen Zuschuss in Höhe von 54.984,17 €. Für den Schafbrunnenweg 51 fällt eine monatliche Miete von 2.043 €, welche als Zuschuss der Stadt verrechnet wird (Gemeinderat 25.07.2007, § 145 nö). Der Pachtvertrag über die Parkplatzflächen am Teurerweg vom 21.05.2003 ist unentgeltlich, da die Parkplätze auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung schlägt folgende künftige Regelungen vor:
Die Waldorfschule erhält die im beiliegenden Lageplan dargestellten bisherigen Erbbaurechtsflächen und die benötigte Erweiterungsfläche mit ca. 9.460 qm zu einem künftigen Erbbauzins von 1,00 €/Jahr. Dadurch entfällt der jährliche städtische Zuschuss zum Erbbauzins und gleichzeitig hat die Waldorfschule jährlich rund 50.000 € freie Mittel für ihre Investitionen. Die Laufzeit des Erbbaurechts bleibt unverändert beim 01.01.2084, also noch 68 Jahre.
Das Mietverhältnis für den Schafbrunnenweg 51 wird beendet, sobald die entsprechenden Ersatzräumlichkeiten durch Um- bzw. Neubau auf dem Erbbaugrundstück zur Verfügung stehen. Die künftige Unterbringung des Circus Compostelli erfolgt auf dem Schulgelände. Die Parkplatzflächen werden mit der heutigen Nutzung im Erbbaurecht integriert.

Die Verwaltung plant den Verkauf der ehemaligen Hofstelle Bier. Aus diesem Verkauf erhält dann die Waldorfschule einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Verkaufserlöses, maximal 300.000 € für den Umbau der denkmalgeschützten Scheune auf ihrem Erbbaugrundstück.

Die Verwaltung schlägt die Änderung der bestehenden Verträge vor, um so die weitere Entwicklung und die Neubauvorhaben der Waldorfschule am Standort Schwäbisch Hall zu unterstützen.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Kurzinformationen
Anlage 3: Bauprojekte
Anlage 4: Kapitaldienstleistung

 

Oberbürgermeister Pelgrim spricht von einem Grundsatzbeschluss. Der Waldorfschule soll eine Entwicklungsperspektive über die nächsten Jahre angeboten werden. Sie ist wichtiger Teil im breiten Bildungsangebot der Stadt und trägt zur Pluralität bei. Sie ermöglicht den Eltern eine Wahlfreiheit im Bildungsangebot. Die Finanzierung ist abgesichert, der Vorschlag stellt ein ausgewogenes Maß von Elterninitiative, finanzielle Leistungen des Vereins Waldorfschule und Zuschüssen der Stadt dar.

Auch Erste Bürgermeisterin Wilhelm betont die Rolle der Waldorfschule in der Bildungslandschaft der Stadt. Sie verweist auf den hervorragenden Umstand, dass auf dem gesamten Gelände das breite Spektrum der Waldorfpädagogik von U3 bis zum jungen Erwachsenen vertreten ist.

Stadträtin Rabe sieht die Entwicklung der Waldorfschule positiv und möchte ihr Unterstützung gewähren. Sie fordert jedoch eine öffentliche, klare Darstellung des jährlichen Zuschusses an die Waldorfschule im Haushaltsplan. Ebenso muss der Zuschuss zum Bauvorhaben im Haushaltsplan verankert sein. Einem Verkauf der Hofstelle Bier wird sie unter keinen Umständen zustimmen. Die Hofstelle Bier ist die letzte verbliebene Fläche, welche als Scharnier zwischen Teurershof und dem Wohngebiet „An der Breiteich“ dienen könnte. Sie denkt hierbei an ein Familienzentrum.

Stadtrat Kaiser und die SPD-Fraktion sind von der vorgelegten Finanzierung des Vereins Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. überzeugt. Die Eltern leisten einen nicht unerheblichen Beitrag zum Betrieb der Waldorfschule (7 - 10 % des Familieneinkommens), daher ist die vorgelegte, öffentliche Förderung angemessen. Auch für ihn ist der Verkauf der Hofstelle Bier nicht beschlossen. Sollte eine andere Finanzierung möglich sein, könnte man durchaus auf den Verkauf verzichten.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar:

  1. Die schulische Entwicklung der Waldorfschule (Einzügigkeit) ist mit dem vorgelegten Bauvorhaben abgeschlossen.
  2. Die Zuschüsse werden selbstverständlich im Haushalt in den Anlagen „Laufende Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt“ ausgewiesen. Für die Waldorfschule ist jedoch eine rechtsverbindliche Zusage unabdingbar, da anderenfalls keine ordnungsgemäße Finanzierung erstellt werden kann.
  3. Selbstverständlich kann vom Verkauf der Hofstelle Bier abgesehen werden. Der Zuschuss müsste dann außerplanmäßig erfolgen.

Stadträtin Schmalzriedt und Stadtrat Feucht sprechen sich für eine weitere Entwicklung der Waldorfschule aus.

- Stadträtin Magel-Streicher bis 19.50 Uhr anwesend -

Stadtrat Rempp bemerkt eine gewisse Ungleichbehandlung mit den Ganztagesgrundschulen. Hier will die Stadt nur Leistungen gewähren, wenn das Landesbudget vollständig ausgeschöpft ist. Im Falle der Waldorfschule wird großzügig Zuschuss verteilt.

Oberbürgermeister Pelgrim ändert den Beschlussantrag ab.

Beschluss:

  1. Den im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte für die Änderung der bestehenden Verträge mit der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. wird wie im Sachvortrag dargestellt zugestimmt.
  2. Sämtliche Zuschüsse an die Waldorfschule werden im Haushaltsplan in den Anlagen „Laufende Zuweisungen und Zuschüsse der Stadt“ ausgewiesen.
  3. Der Zuschuss an die Waldorfschule bis maximal 300.000 € wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Von einem Verkauf der Hofstelle Bier wird abgesehen.

(31 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge