§ 3 - Änderung der bestehenden Verträge (Erbbaurechts-, Pacht- und Mietvertrag) der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. zur Realisierung der geplanten baulichen Entwicklung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 3. September 2014, 09:08 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Bau- und Planungsausschuss vom 03.02.2014 wurde die weitere Konzeption und die geplante bauliche Entwicklung von der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. vorgestellt. Zur Realisierung dieser Konzeption sind Änderungen bei dem bestehenden Erbbaurechtsvertrag, dem Pachtvertrag über Parkplätze am Teurerweg und dem Mietvertrag über die Immobilie Schafbrunnenweg 51 (ehemalige Hofstelle Bier) notwendig.

Aktuell besteht ein Erbbaurechtsvertrag vom 14.05.2003 über eine Fläche von 27.231 qm zum Erbbauzins von 106.393,42 €. Dieser setzt sich zusammen aus Erbbauzinszahlung der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. mit 51.409,25 € und einem städtischen Zuschuss in Höhe von 54.984,17 €. Für den Schafbrunnenweg 51 fällt eine monatliche Miete von 2.043 €, welche als Zuschuss der Stadt verrechnet wird (Gemeinderat 25.07.2007, § 145 nö). Der Pachtvertrag über die Parkplatzflächen am Teurerweg vom 21.05.2003 ist unentgeltlich, da die Parkplätze auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung schlägt folgende künftige Regelungen vor:
Die Waldorfschule erhält die im beiliegenden Lageplan dargestellten bisherigen Erbbaurechtsflächen und die benötigte Erweiterungsfläche mit ca. 9.460 qm zu einem künftigen Erbbauzins von 1,00 €/Jahr. Dadurch entfällt der jährliche städtische Zuschuss zum Erbbauzins und gleichzeitig hat die Waldorfschule jährlich rund 50.000 € freie Mittel für ihre Investitionen. Die Laufzeit des Erbbaurechts bleibt unverändert beim 01.01.2084, also noch 68 Jahre.
Das Mietverhältnis für den Schafbrunnenweg 51 wird beendet, sobald die entsprechenden Ersatzräumlichkeiten durch Um- bzw. Neubau auf dem Erbbaugrundstück zur Verfügung stehen. Die künftige Unterbringung des Circus Compostelli erfolgt auf dem Schulgelände. Die Parkplatzflächen werden mit der heutigen Nutzung im Erbbaurecht integriert.

Die Verwaltung plant den Verkauf der ehemaligen Hofstelle Bier. Aus diesem Verkauf erhält dann die Waldorfschule einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Verkaufserlöses, maximal 300.000 € für den Umbau der denkmalgeschützten Scheune auf ihrem Erbbaugrundstück.

Die Verwaltung schlägt die Änderung der bestehenden Verträge vor, um so die weitere Entwicklung und die Neubauvorhaben der Waldorfschule am Standort Schwäbisch Hall zu unterstützen.

Anlagen:
Lageplan
Kurzinformationen (nö)
Bauprojekte (nö)
Kapitaldienstleistung (nö)

Beschluss:

Den im Sachvortrag dargestellten Eckpunkte für die Änderung der bestehenden Verträge mit der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. wird wie im Sachvortrag dargestellt zugestimmt.

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