§ 87 - Bebauungsplan "An der Breiteich - 1. Änderung"; hier: Neuer Standort Spielplatz - Endgültiger Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet An der Breiteich wurde auf der Basis des Wettbewerbes ein öffentlicher Spielplatz im Landschaftsraum zwischen der Breiteich-Siedlung und dem Teurershof vorgesehen. Die Lage wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan präzisiert. Der Spielplatz selbst soll nicht nur die Gebietskulisse Breiteich versorgen, sondern auch große Teile des Baugebietes Teurershof; aus diesem Grunde hat dieser Spielplatz eine entsprechende Ausdehnung.

Im Zuge der weiteren Bearbeitung und Diskussion mit den Grundstücksnutzern stellte sich heraus, dass die Position des Spielplatzes für die weitere Bewirtschaftung der freien Feldflächen äußerst ungünstig ist. Es entstehen Restflächen, für die sich eine Bewirtschaftung nicht mehr lohnt. Die Konsequenz hieraus wäre, dass die Stadt die Pflege dieser Grünflächen übernehmen müsste. Vor dem Hintergrund der ohnehin knappen Mittel für die Grünflächenpflege und der knappen personellen Besetzung ist diese Lösung nicht realisierbar. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Spielplatz in Richtung Westen an die Grundstücksgrenze bzw. an den Erdwall zur weiter westlich gelegenen Kleingartenanlage zu legen. Die neue Lage des Spielplatzes bedingt eine weitere fußläufige Verbindung zwischen dem Teurershof und dem Baugebiet An der Breiteich.

Die Verwaltung ist bezüglich der Spielplatzausgestaltung in einem engen Austausch mit interessierten Bürgern. In der letzten Besprechung wurde die mögliche Verschiebung des Spielplatzes andiskutiert. Aus der Reihe der interessierten Bürgerschaft wurden hier keine Bedenken gegen eine Verschiebung des Spielplatzes vorgetragen.

Für die Verlegung des Spielplatzes ist die Änderung des Bebauungsplanes Breiteich erforderlich. Die Änderung umfasst, wie bereits beschrieben, die Verlegung des Spielplatzes sowie die Neutrassierung des Verbindungsweges zwischen dem Teurershof und der Gerhart-Hauptmann-Straße.

Anlage 1: Lageplan bisher

Anlage 2: Lageplan künftig

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass der Spielplatz nunmehr Richtung Kleingartenanlage verschoben wird.

Stadträtin Jörg-Unfried hält es für sehr schlechten Stil, dass in zahlreichen Workshops Vereinbarungen bis hin zu Spielgeräten getroffen werden und im letzten, kurzfristigen Workshop alles - inklusive Standort - wieder verändert wird.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann widerspricht. Die im letzten Workshop vorgenommenen Änderungen waren im Einvernehmen mit den Eltern.

Stadträtin Niemann möchte wissen, ob auch im Rahmen des Landschaftsparks an Ballspielflächen gedacht ist.

Dies wird von Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt.

Stadträtin Niemann bittet in Bezug auf die Wortmeldung von Stadträtin Jörg-Unfried, das Verfahren sauber zu Ende zu bringen und die Änderungen mit den Eltern zu kommunizieren.

- Stadtrat Stutz ab 20.00 Uhr anwesend -

Stadtrat Neidhardt spricht die unterschiedlichen Anforderungen von Kindern in verschiedenen Altersstufen an.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass es sich hier um keinen Kleinkindspielplatz handelt. Kleinkindspielplätze in kleinerem Umfang wird es im Landschaftspark wie auch zwischen den einzelnen Erschließungsabschnitten geben.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0195-01/01„ An der Breiteich – 1. Änderung“ - Endgültiger Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss
Der B-Plan Nr. 0195-01/01 „An der Breiteich – 1.Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Wick & Partner, Stuttgart, im M 1:1000 vom 22.05.14 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0195-01/01„An der Breiteich – . Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2Abs.1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Wick & Partner, Stuttgart, vom 22.05.14. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Breiteich – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
(11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge