§ 1/3 - Bebauungsplan "An der Breiteich - 1. Änderung"; hier: Neuer Standort Spielplatz - Endgültiger Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss - VORBERATUNG (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 2. September 2014, 06:50 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet Breiteich wurde auf der Basis des Wettbewerbes ein öffentlicher Spielplatz im Landschaftsraum zwischen der Breiteich Siedlung und dem Teurershof vorgesehen. Die Lage wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan präzisiert (siehe. Lageplan 1). Der Spielplatz selbst soll nicht nur die Gebietskulisse Breiteich versorgen, sondern auch große Teile des Baugebietes Teurershof; aus diesem Grunde hat dieser Spielplatz eine entsprechende Ausdehnung.

Im Zuge der weiteren Bearbeitung und Diskussion mit den Grundstücksnutzern stellte sich heraus, dass die Position des Spielplatzes für die weitere Bewirtschaftung der freien Feldflächen äußerst ungünstig ist. Es entstehen Restflächen, für die sich eine Bewirtschaftung nicht mehr lohnt. Die Konsequenz hieraus wäre, dass die Stadt die Pflege dieser Grünflächen übernehmen müsste. Vor dem Hintergrund der ohnehin knappen Mittel für die Grünflächenpflege und der knappen personellen Besetzung ist diese Lösung nicht realisierbar. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, den Spielplatz in Richtung Westen an die Grundstücksgrenze bzw. an den Erdwall zur weiter westlich gelegenen Kleingartenanlage zu legen (she. Lageplan 2). Die neue Lage des Spielplatzes bedingt eine weitere fußläufige Verbindung zwischen dem Teurershof und dem Baugebiet Breiteich (diese ist im Plan dargestellt).

Die Verwaltung ist bezüglich der Spielplatzausgestaltung in einem engen Austausch mit interessierten Bürgern. In der letzten Besprechung wurde die mögliche Verschiebung des Spielplatzes andiskutiert. Aus der Reihe der interessierten Bürgerschaft wurden hier keine Bedenken gegen eine Verschiebung des Spielplatzes vorgetragen.

Für die Verlegung des Spielplatzes ist die Änderung des Bebauungsplanes Breiteich erforderlich. Die Änderung umfasst, wie bereits beschrieben, die Verlegung des Spielplatzes sowie die Neutrassierung des Verbindungsweges zwischen dem Teurershof und der Gerhart-Hauptmann-Straße.

Anlage 1: Lageplan bisher

Anlage 2: Lageplan künftig

Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0195-01/01„ An der Breiteich – 1. Änderung“ - Endgültiger Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss     
Der B-Plan Nr. 0195-01/01 „An der Breiteich – 1.Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Wick + Partner, Stuttgart, im M 1:1000 vom 22.05.14 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit derDurchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0195-01/01„An der Breiteich –  . Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2Abs.1 und § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Wick + Partner, Stuttgart, vom 22.05.14. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Breiteich – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.

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