§ 86 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelhöhe V - VIII - 2. Änderung"; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentichkeit/Behörden und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe Anlage

Anlage: Lageplan

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann stellt fest, dass der jetzt vorliegende Bebauungsplan vollumfänglich den Ergebnissen aus der Diskussion im Gemeinderat vom 02.04.2014, § 58 entspricht.

Architekt Lamparter trägt die Abwägungen zum Bebauungsplan lt. Sitzungsvorlage vor.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie oben erläutert, entschieden. Der Planteil, der Textteil zum Bebauungsplan und die Begründung wird mit neuem Plandatum 19.05.2014 entsprechend den Ausführungen des Sachvortrages des Büro Lamparter- architekten ergänzt.

A) Satzungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0318-04/02 „Mittelhöhe V - VIII - 2. Änderung“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 0318-04/02 „Mittelhöhe V - VIII - 2. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim im M 1: 500 vom 19.05.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Mittelhöhe V - VIII - 2. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Mittelhöhe V - VIII - 2. Änderung“ werden gemäß §10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil vom Büro Lamparter-architekten, Crailsheim vom 19.05.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes „Mittelhöhe V - VIII - 2. Änderung“.

Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)

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