§ 2 - Fairtrade-Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2013 hat die Verwaltung eine ausführliche Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion (StR Sakellariou) vom 07.05.13 zum Thema Fairtrade bei der Stadtverwaltung gegeben: Es wurde insbesondere erläutert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Titel einer Fairtrade-Stadt zu erhalten (§ 244/1). Deshalb wird an an dieser Stelle nur eine zusammenfassende Darstellung der Anforderungen notiert:

  1. Beschluss des Gemeinderates oder eines Ausschusses, den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben und Selbstverpflichtung, in Sitzungen des Gremiums und im Büro des Oberbürgermeisters fair gehandelte Produkte zu verwenden.
  2. Bildung einer lokalen Steuerungsgruppe mit Beteiligung der Verwaltung
  3. In der Stadt bieten mindestens acht Einzelhandelsgeschäfte und vier Gastronomiebetriebe fair gehandelte Produkte an.
  4. In mindestens einer Schule, einem Verein und einer Kirche werden fair gehandelte Produkte verwendet.
  5. Eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zum Thema findet statt.

Aus Sicht der Verwaltung ist der faire Handel grundsätzlich zu unterstützen, da er im Kleinen für eine gerechtere Welt eintritt. Mit dem fairen Handel werden Produzentinnen und Produzenten, insbesondere benachteiligte kleinbäuerliche Familien in den Ländern des Globalen Südens unterstützt, um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen. Zum Beispiel decken die festgelegten Mindestpreise die Produktionskosten und sichern so das Existenzminimum. Die gezahlten Aufschläge ermöglichen eine Investition in die Zukunft, beispielsweise den Aufbau einer Schule in einem Dorf. Die Standards des fairen Handels entsprechen den internationalen Standards der Fairtrade Labeling Organization International (FLO). Die unabhängige FLO-CERT GmbH mit Sitz in Bonn stellt sicher, dass die Produkte mit dem Fairtrade-Siegel nach den internationalen FLO-Standards produziert und gehandelt werden.

In § 244/1 wird ausgeführt, dass eine alleinige Initiative der Stadt jedoch nicht zielführend ist, sondern dass die Initiative aus der Bürgerschaft getragen werden muss.
Da über den Freundeskreis Afrika e.V. zwischenzeitlich die Stelle einer hauptamtlichen Eine-Welt-Regional-Promotorin geschaffen wurde, die die Koordination der Aktivitäten und die Federführung der Steuerungsgruppe übernehmen wird, ist diese Voraussetzung erfüllt, so dass die Stadtverwaltung vorschlägt, den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.

Beschluss:

  1. Im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ strebt die Stadt Schwäbisch Hall an, den Titel „Fairtrade-Stadt“ zu erhalten. Die hierzu notwendigen Anforderungen sollen schnellstmöglich erfüllt werden.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Gemeinderates, sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken und ein weiteres Produkt (z.B. Tee, Orangensaft) aus fairem Handel zu verwenden. Nach Möglichkeit sollen diese Produkte ergänzend zum Fairtrade-Siegel auch ein anerkanntes Bio-Siegel aufweisen.
  3. Die Stadtverwaltung entsendet ein ständiges Mitglied in die Steuerungsgruppe.
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