4889986/meetingminutes/5535952/paragraph

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Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Ostumfahrung wurde die vormalige K 2665 stra&szlig;enrechtlich als Gemeindestra&szlig;e abgestuft und mit Beschluss des Ortschaftsrates und des Gemeinderates f&uuml;r den Durchgangsverkehr gesperrt ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/510/meetingannouncement/514/paragraph &sect; 110] des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2007). Ausgenommen von der Tatsache, dass die Verkehrsregelung leider nicht im beabsichtigten Ma&szlig; beachtet wird, hat sich die Regelung bew&auml;hrt.</p>
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Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Ostumfahrung wurde die vormalige K&nbsp;2665 stra&szlig;enrechtlich als Gemeindestra&szlig;e abgestuft und mit Beschluss des Ortschaftsrates und des Gemeinderates f&uuml;r den Durchgangsverkehr gesperrt (s. Lageplan und GR 27.06.2007, [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/510/meetingannouncement/514/paragraph &sect; 110]). Ausgenommen von der Tatsache, dass die Verkehrsregelung leider nicht im beabsichtigten Ma&szlig; beachtet wird, hat sich die Regelung bew&auml;hrt.</p>
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Inzwischen stellt sich die Frage, ob die &ouml;ffentliche Stra&szlig;e im Bereich des Flugplatzes nicht privatisiert werden kann. Die landwirtschaftlichen Grundst&uuml;cke k&ouml;nnen unabh&auml;ngig davon angefahren werden. Wie bekannt ist, muss die Stra&szlig;e t&auml;glich von Flugzeugen und Tankfahrzeugen des Flugplatzes &uuml;berquert werden. Insofern spricht vieles daf&uuml;r, diesen Stra&szlig;enabschnitt ganz dem Flugplatz zur Verf&uuml;gung zu stellen und die Zufahrt zum Flugplatz Weckrieden sowie zum Restaurant Cockpit privatrechtlich zu sichern.</p>
 
Inzwischen stellt sich die Frage, ob die &ouml;ffentliche Stra&szlig;e im Bereich des Flugplatzes nicht privatisiert werden kann. Die landwirtschaftlichen Grundst&uuml;cke k&ouml;nnen unabh&auml;ngig davon angefahren werden. Wie bekannt ist, muss die Stra&szlig;e t&auml;glich von Flugzeugen und Tankfahrzeugen des Flugplatzes &uuml;berquert werden. Insofern spricht vieles daf&uuml;r, diesen Stra&szlig;enabschnitt ganz dem Flugplatz zur Verf&uuml;gung zu stellen und die Zufahrt zum Flugplatz Weckrieden sowie zum Restaurant Cockpit privatrechtlich zu sichern.</p>
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Voraussetzung f&uuml;r eine stra&szlig;enrechtliche Einziehung ist nach &sect; 7 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg, dass die Stra&szlig;e f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist. Um dies festzustellen, ist eine &ouml;ffentliche Bekanntmachung notwendig. Anschlie&szlig;end hat dann der Gemeinderat eine Interessenabw&auml;gung vorzunehmen und zu entscheiden, ob eine Einziehung mit anschlie&szlig;endem Verkauf erfolgen soll.</p>
 
Voraussetzung f&uuml;r eine stra&szlig;enrechtliche Einziehung ist nach &sect; 7 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg, dass die Stra&szlig;e f&uuml;r den Verkehr entbehrlich ist. Um dies festzustellen, ist eine &ouml;ffentliche Bekanntmachung notwendig. Anschlie&szlig;end hat dann der Gemeinderat eine Interessenabw&auml;gung vorzunehmen und zu entscheiden, ob eine Einziehung mit anschlie&szlig;endem Verkauf erfolgen soll.</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt mit, dass er folgende Anregung aus der o. g. Vorberatung aufgenommen hat: Es soll die gesamte Stra&szlig;e vom Ortsende Altenhausen bis zur Einm&uuml;ndung in die Ostumfahrung in das Einziehungsverfahren mit aufgenommen werden.</p>
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<u>Stadtrat St&uuml;mpfig</u> teilt mit, dass die CDU-Fraktion gegen die Privatisierung der Stra&szlig;e stimmen wird. Die Erfahrung zeigt, dass &Uuml;berfahrtsrechte nach Ablauf von einigen Jahren kritisch gesehen werden.</p>
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<u>Stadtrat Schorpp</u> k&uuml;ndigt an, dass die SPD-Fraktion einer Einziehung und einem Verkauf nur dann zustimmt, wenn die gesamte Stra&szlig;e von der Ostumfahrung bis Altenhausen entwidmet wird. Die Unterhaltslast soll auf die Flugplatz GmbH &uuml;bergehen, Nutzungsrechte f&uuml;r Landwirte und Anliegerverkehr sollen notariell bzw. &uuml;ber einen entsprechenden Grundbucheintrag abgesichert werden.</p>
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F&uuml;r <u>Stadtrat Dr. Pfisterer</u> ist es nicht nachvollziehbar, dass ein &ouml;ffentlicher Gesch&auml;ftsreiseflugplatz nicht durch eine &ouml;ffentliche Stra&szlig;e erschlossen wird.</p>
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Aktuelle Version vom 28. April 2014, 09:24 Uhr

Sachvortrag:

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Ostumfahrung wurde die vormalige K 2665 straßenrechtlich als Gemeindestraße abgestuft und mit Beschluss des Ortschaftsrates und des Gemeinderates für den Durchgangsverkehr gesperrt (s. Lageplan und GR 27.06.2007, § 110). Ausgenommen von der Tatsache, dass die Verkehrsregelung leider nicht im beabsichtigten Maß beachtet wird, hat sich die Regelung bewährt.

Inzwischen stellt sich die Frage, ob die öffentliche Straße im Bereich des Flugplatzes nicht privatisiert werden kann. Die landwirtschaftlichen Grundstücke können unabhängig davon angefahren werden. Wie bekannt ist, muss die Straße täglich von Flugzeugen und Tankfahrzeugen des Flugplatzes überquert werden. Insofern spricht vieles dafür, diesen Straßenabschnitt ganz dem Flugplatz zur Verfügung zu stellen und die Zufahrt zum Flugplatz Weckrieden sowie zum Restaurant Cockpit privatrechtlich zu sichern.

Voraussetzung für eine straßenrechtliche Einziehung ist nach § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg, dass die Straße für den Verkehr entbehrlich ist. Um dies festzustellen, ist eine öffentliche Bekanntmachung notwendig. Anschließend hat dann der Gemeinderat eine Interessenabwägung vorzunehmen und zu entscheiden, ob eine Einziehung mit anschließendem Verkauf erfolgen soll.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass er folgende Anregung aus der o. g. Vorberatung aufgenommen hat: Es soll die gesamte Straße vom Ortsende Altenhausen bis zur Einmündung in die Ostumfahrung in das Einziehungsverfahren mit aufgenommen werden.

Stadtrat Stümpfig teilt mit, dass die CDU-Fraktion gegen die Privatisierung der Straße stimmen wird. Die Erfahrung zeigt, dass Überfahrtsrechte nach Ablauf von einigen Jahren kritisch gesehen werden.

Stadtrat Schorpp kündigt an, dass die SPD-Fraktion einer Einziehung und einem Verkauf nur dann zustimmt, wenn die gesamte Straße von der Ostumfahrung bis Altenhausen entwidmet wird. Die Unterhaltslast soll auf die Flugplatz GmbH übergehen, Nutzungsrechte für Landwirte und Anliegerverkehr sollen notariell bzw. über einen entsprechenden Grundbucheintrag abgesichert werden.

Für Stadtrat Dr. Pfisterer ist es nicht nachvollziehbar, dass ein öffentlicher Geschäftsreiseflugplatz nicht durch eine öffentliche Straße erschlossen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt nochmals klar, dass das Entwidmungsverfahren nun eingeleitet werden soll. Alle betroffenen Personen haben nun die Möglichkeit ihre Interessen in diesem Verfahren vorzubringen.

Beschluss:

 

Das Verfahren zur Entwidmung des Streckenabschnitts Flugplatz wird nach § 7 Straßengesetz durch Anhörung der Öffentlichkeit eingeleitet.
Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat nach erfolgter Anhörung.
(23 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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