§ 67 - Einziehung und Verkauf von öffentlichen Verkehrsflächen in Bibersfeld (öffentlich)

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Sachvortrag:

In Bibersfeld sind Teilflächen entlang der Michelfelder Straße und der Straße Am Kühbuckel für den Verkehr entbehrlich und können an die Anlieger veräußert werden. Die Grundstücksflächen liegen im Randbereich der Straße und werden als Verkehrsfläche nicht benötigt. Der beabsichtigte Grundstücksverkauf ist nur möglich, wenn die Straßenfläche vorher gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen (entwidmet) ist. Die Absicht der Einziehung wurde am 10.01.2014 amtlich bekannt gemacht, um Betroffenen Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen zu geben.

Innerhalb der Einwendungsfrist gingen keine Einwendungen ein.
Der Ortschaftsrat hat am 9. bzw. 10. Dezember 2013 der Einziehung und dem Verkauf zugestimmt.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im beigefügten Lageplan dargestellten Teilflächen im Bereich der Michelfelder Straße und der Straße Am Kühbuckel einzuziehen.
(einstimmig - 39 -)

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