§ 65 - Sanierung Hagenbacher Ring, Berliner Straße; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Hagenbacher Ring und die Berliner Straße waren bautechnisch in einem sehr schlechten Zustand. Dieser Zustand wurde jahrelang zu Recht beklagt. Nachdem die Stadtwerke für das Jahr 2011 die Verlegung der Fernwärmeleitungen im Straßenkörper vorgesehen hatten, wurden auch von Seiten der Stadt für das Jahr 2011 die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straße bereitgestellt.

Der Planungs- und Projektablauf war von besonderen Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Obwohl die gesamten Straßenzüge erst Ende der 60-er Jahre gebaut worden sind, lagen der Bauverwaltung keine Bestandspläne vor. Es wurden zwar sog. Baugrunduntersuchungen durchgeführt; diese beleuchten jedoch den Fahrbahnaufbau nur jeweils punktuell. Vollständige Kenntnisse über den Straßenaufbau und den Unterbau lagen der Bauverwaltung nicht vor.

Im Zuge der Fertigstellung der Straße wurden von der ausführenden Firma Nachträge in nicht unerheblichem Umfang angemeldet. Die Nachträge beinhalten teilweise die Erneuerung der Bordsteine, die seinerzeit fachtechnisch falsch geliefert worden sind. Die Erneuerung war unumgänglich. Der größte Teil der Nachträge beinhaltet jedoch Mehrkosten, die von der Firma Leonhard Weiss für Asphaltmehrmengen geltend gemacht werden. Nach Aussage der Firma Leonhard Weiss, musste wesentlich mehr Asphalt eingebaut werden, da die ursprüngliche Deckenstärke nicht den herkömmlichen Deckenaufbauten bei Straßen entsprochen hat. Von Seiten der Firma Leonhard Weiss wurden zwar die Asphaltmehrmengen geliefert (die Lieferungen wurden vom Bauleiter jeweils bestätigt), bei der Kontrolle der Fahrbahnstärken durch sog. Bohrkernentnahme konnte jedoch diese Mehrmenge von Seiten der Bauverwaltung nicht bestätigt werden.

Die von der Firma Leonhard Weiss geforderte Nachtragssumme beläuft sich auf 231.779,21 €. Zur Klärung des Sachverhalts wurde im gegenseitigen Einvernehmen ein Gutachterbüro eingeschaltet. Selbst dieses konnte keine Klärung der unterschiedlichen Positionen im Hinblick auf Lieferung und Einbau herbeiführen.

Sowohl von der Firma Leonhard Weiss als auch von Seiten der Stadtverwaltung wurde ein Rechtsstreit über diese Angelegenheit nicht als der richtige Weg angesehen, da hier umfangreiche Gutachter- und Anwaltskosten produziert werden, jedoch in der Sache möglicherweise nicht weiterhelfen. Auf dem Verhandlungswege wurde mit der Firma Leonhard Weiss folgende Kompromisslösung erarbeitet: Die Firma Leonhard Weiss ist mit einer Abrechnungsquote von 40 % von 231 779,21 € einverstanden. Aus Sicht der Stadtverwaltung kann diese Quote ebenfalls akzeptiert werden da, wie bereits erläutert, es nicht möglich ist, die konkret eingebauten Mehrmengen zu ermitteln. Der Nachforderungsbetrag der Firma Leonhard Weiss beläuft sich auf 95.432,25 €. Hinzu kommen Moderationskosten in Höhe von 3.555,42 €. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt nicht enthalten und müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 98 987,67 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.
(37 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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