§ 61 - Strategische Bestandsinstandsetzung: Sanierung der Gebäude Heidweg 2 + 4 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Über die strategische Bestandsinstandsetzung der hospitalischen Gebäude wurde im Hospitalausschuss, BPA und den Gemeinderatssitzungen, letztmalig am 18.12.2013, berichtet. Der mangelhafte Zustand der Heizanlage erfordert zwingend die Neuinstallation der Wärmeversorgung. Dies erfolgt über die neue Fernwärmeversorgung und den Einbau einer Zentralheizung. Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über einen Wärmetauscher in der jeweiligen Wohnung. Dadurch kann auf eine zentrale (Brauch-)Warmwasserversorgung und einen Pufferspeicher im Untergeschoss verzichtet werden.

Entsprechend der energetisch sanierten Gebäude „Am Gänssee 5-7“ in Weckrieden soll die Installation im bewohnten Zustand durchgeführt werden. Die Gebäude Heidweg 2+4 bestehen aus insgesamt 20 Wohneinheiten. Die Mieterinnen/ Mieter können aus Zeit- und Kostengründen nicht alle umgezogen werden. Ferner stehen keine freien Wohnungen zur Verfügung.

Die Durchführung dieser Baumaßnahme erfordert einen hohen logistischen Aufwand und ein reibungsloses Zusammenspiel aller Beteiligten (Mieter, Handwerker, Fachingenieure und GWG/Hospital). Es ist vorgesehen die Sanierungen in vier Abschnitten, gemäß den jeweils fünf übereinander liegenden Wohnungen, durchzuführen. Die Mieterinnen und Mieter wurden mit Schreiben vom 28.01.2014 informiert.

Die zeitliche Abfolge macht es erforderlich, dass die Bau- und Planungsleistungen an regionale Unternehmen und Fachingenieure vergeben werden, da nur diese in relativ kurzen Zeitabständen mit Pausen und Unterbrechungen arbeiten. Die GWG möchte daher die Bauleistungen beschränkt ausschreiben. Die Machbarkeitsprüfung und zahlreiche Voruntersuchungen der Planung wurden durch den Fachingenieur A. Hörle, Planungsbüro für Haustechnik aus Satteldorf, bisher ohne Berechnung, erbracht. Die GWG schlägt vor, den Gesamtauftrag, d. h. Erstellung der Planunterlagen, Ausschreibung, Vergabe und Baubetreuung an diesen Fachingenieur zu vergeben. Dieser verfügt aufgrund der Voruntersuchungen über große Vorkenntnisse, zudem bewegt sich das Planungshonorar in einem angemessenen Bereich.

Die Kostenschätzung vom Planungsbüro Hörle mit der Untersuchung mehrerer Ausführungsvarianten ergab für die vorteilhafteste Lösung ein erforderliches Bauvolumen, bestehend aus Sanitär- und Heizungsinstallationen, in Höhe von ca. 380.000 €. Bei dieser Lösung wurde darauf geachtet, dass diese mit den geringsten Eingriffen in die Wohnungen durchgeführt werden. Zu diesem Bauvolumen kommt das Planungs- und Betreuungshonorar des Planungsbüros hinzu. Das Gesamtbudget der Maßnahme ist in Anlage 1 komplett zusammengestellt und beträgt 673.014,27 €.
Die Differenz zum Budget aus dem vorgestellten Investitionsplan in Höhe von 138 T€ ergibt sich aus schweren Mängeln beim Brandschutz, die im Rahmen der Sanierung behoben werden. Die Bäder und deren Umfassungswände müssen instand gesetzt werden (siehe Plan­ausschnitt). Im Rahmen dessen wird der E-Verteiler vom Treppenhaus in die Wohnungen versetzt. Eine komplette Überprüfung der Elektroinstallation wird durchgeführt.

siehe Skizze

Anlage: Kalkulation

 

Beschluss:

  1. Die Leistungen der Baugewerke werden beschränkt ausgeschrieben.
  2. Die Baubetreuung erfolgt durch den Fachingenieur A. Hörle, Planungsbüro für Haustechnik aus Satteldorf.
  3. Das Gesamtbudget der Baumaßnahme erhöht sich auf 673.014,27 €. Dies sind ca. 138 T€ mehr als im Investitions- und Finanzierungsmaßnahmenplan vorgesehen. Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bereitgestellt.

(einstimmig - 39 -)

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