§ 60 - Strategische Bestandsinstandsetzung: Neubau Mehrfamilienhaus Aschenhausweg 43 (vorher: Raibacher Straße/ Ecke Aschenhausweg) (öffentlich)

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Sachvortrag:

Im Hospitalausschuss, BPA und im Gemeinderat (letztmalig am 18.12.2013) wurde bereits der Neubau an der Ecke Raibacher Straße/Aschenhausweg als Ausweichmöglichkeit und für die Bereitstellung von günstigem Mietwohnraum bzw. für die anstehenden Sanierungen im Aschenhausweg, Heidweg und im Marienburger Weg angekündigt. Dieses Projekt besteht aus dem Neubau eines 12-Familienwohnhauses (mit ca. 900 m² BGF) für die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist mit einem Bauvolumen von 1,428 Mio. € (Gesamtbudget).

Die vorliegende Planung (siehe Anlage) zeigt einen Erweiterungsbau auf den bereits vorhandenen Grundstücken. Dieser besteht aus drei Geschossen mit einem aufgesetzten, flach geneigten Satteldach und dient als Ausweichmietfläche für die folgenden Sanierungen im Aschenhausweg und Marienburger Weg. Um auch hier günstige Mieten zu haben und gleichzeitig das Gebäude in einen aktuellen Baustandard der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu bringen, wurde analog zu den geplanten Gebäuden im Fässlesbrunnen auf das Kellergeschoss (Unterkellerung) verzichtet. In der vorliegenden Planung ist vorgesehen, die Wohnungen nach Westen hin mit vorgestellten Balkonen zu versehen, Teil dieser Balkone sind abgetrennte Abstellboxen, so verfügt jeder Haushalt zusätzlich über einen Abstellraum. Die gesteigerte Wohnqualität durch den Balkon (wenngleich dieser in Richtung der Lärmschutzwand ausgerichtet ist) wird die Attraktivität dieser Mietwohnungen deutlich erhöhen. Die Realisierung der Balkone steht vorbehaltlich der Einhaltung des Gesamtbudgets. Die maximalen Wohnflächen der Belegbindung dürfen jedoch nicht überschritten werden.

Das Gebäude ist mit drei Vollgeschossen (EG, OG, DG) geplant und verfügt gegenüber den Bestandsgebäuden „Raibacher Straße 45“ über zusätzlich zwei Wohnungen für 1-Pesonenhaushalte (ca. 39 m²) und zwei Wohnungen für 2-Personenhaushalte (ca. 52 m²). Insgesamt werden damit ca. 1.170 m² BGF (mit ca. 750 m² Wohnfläche (ohne Balkon und Terrassen) und 177 m² Nebenflächen bereitgestellt. Dies sind ca. 180 m² mehr Wohnflächen als bei der ersten Planung.

Die FFB (Fertigfußbodenhöhe) im 1. OG des Neubaus wird wie im Bestand hergestellt.

Das neue Gebäude wird an das bestehende noch zu sanierende Gebäude Raibacher Straße 45 angeschlossen, so dass eine nachträgliche Verbindung durch einen Aufzug oder durch die Verlängerung der Erschließungsflure hergestellt werden kann. Aus Kostengründen wird auf einen Aufzug derzeit verzichtet. Nach dem Umzug der Bewohnerinnen/ Bewohner aus dem Haus Nr. 45 wird dieses Gebäude saniert. Das Haus Nr. 45 dient dann als Ausweichfläche für die nächsten zu sanierenden Gebäude. Die Aufstockung um ein Dachgeschoss wird derzeit überprüft. Die Bewohnerinnen/Bewohner müssen somit nur innerhalb des Areals umziehen.

Die GWG möchte für die Architektenleistungen das Architekturbüro Kraft & Kraft beauftragen, da dieses bereits im Fässlesbrunnen für die GWG die gleiche Systembauweise geplant/entwickelt hat.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist liegt vor (Anlage).

siehe Skizze

Rahmentermine:
Einreichen Baugesuch bis Mitte April 2014
Ausschreibung (öffentlich) bis Mitte Mai 2014
Vorlage Baugenehmigung bis Anfang Juni 2014
erstes Vergabepaket bis Mitte Juli 2014
Baubeginn bis Mitte August 2014
Fertigstellung/Einzug bis Mitte Juli 2015

Anlage 1: Planung

Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 3: Wirtschaftslichkeitsberechnung

 

Stadträtin Rabe und Stadtrat Kaiser fordern die Verwaltung auf, eine geänderte Wirtschaftlichkeitsberechnung des Objekts vorzulegen. Es soll zum einen der kostendeckende qm-Preis der Neubaumaßnahme dargestellt werden, diesem gegenüber gestellt wird die soziale Förderung der Hospitalstiftung dieses Objekts. Die Fördermaßnahme der Hospitalstiftung soll pressewirksam veröffentlicht werden.

Beschluss:

Der im Sachvortrag dargestellten Vorgehensweise und Planung wird zugestimmt.
Der Direktvergabe an das Architekturbüro Kraft & Kraft, aufgrund der erarbeiteten Systembauweise, wird zugestimmt.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wird um die sozialen Beiträge der Hospitalstiftung ergänzt.
(einstimmig - 39 -)

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