§ 5/4 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelhöhe V-VIII - 2. Änderung"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Hessental und umfasst die Fläche zwischen der Bühlertalstraße, Am Kreuzstein sowie der Planstraße A und liegt mit seiner Fläche innerhalb des bereits best. Bplanes Nr. 0318-04 bzw. Nr 0318-04/01. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst ca. 0,77 Hektar.

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche dargestellt.

Das Flurstück Nr. 4608 ist derzeit noch unbebaut.

Die Grundstücksfläche ist bis jetzt als Mischgebiet ausgewiesen und um für die geplante Wohnnutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Mit Hilfe der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die künftige Wohnbebauung entsprechend dem Entwurf, der aus einem vorgeschalteten Bauträger-Wettbewerb hervorgegangen ist, ermöglicht werden. Die einzelnen Gebäude sind entsprechend dem Entwurf als zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienhäuser jeweils mit einem Dachgeschoss in abgestaffelter Höhenentwicklung in offener und geschlossener Bauweise um einen inneren Freibereich gruppiert.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da die maßgebende Grundfläche deutlich unter der zulässigen Fläche von 2 Hektar liegt und die Maßnahme der Nutzbarmachung im Innenbereich dient.

Im Auftrag des Vorhabenträgers hat das Büro Lamparter architekten, Crailsheim den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung zum Bebauungsplan erstellt. Die Unterlagen sind in der Anlage beigelegt.

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den endgültigen Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu schließen sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 1.1: Lageplan Neu

Anlage 2: Ansichten

Anlage 3: Lageplan aus Bebauungsplan

Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0318-04/02 „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0318-04/02 - „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 12 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt.
Maßgebend ist der Lageplan des Büro Lamparter architekten aus Crailsheim, M 1:500 vom 10.03.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0318-04/02 - „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 12 Abs. 2 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro Lamparter architekten aus Crailsheim, vom 10.03.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
 

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