§ 54 - Neuorganisation Abteilung Feuerwehrwesen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Neubauten der Feuerwachen Ost und West sind bald fertig und betriebsbereit. Die Feuerwachen werden am 11.04.2014 offiziell eingeweiht. Die Neuorganisation der freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall, welche im Zuge der räumlichen Neustrukturierung notwendig wurde, ist mit dem Einzug in die neuen Räumlichkeiten am 22.03.2014 abgeschlossen.

Infolge dieser Veränderungen hat sich die Verwaltung der Stadt Schwäbisch Hall im Rahmen einer Personal- und Organisationsentwicklungsplanung mit den zukünftigen Strukturen der hauptamtlichen Beschäftigten im Feuerwehrbereich und deren organisatorischen Zuordnung beschäftigt. Hauptziel dieser Planungen war der Erhalt und die Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der ehrenamtlichen Struktur der Freiwilligen Feuerwehr in Schwäbisch Hall.

Der freiwilligen Feuerwehr sind derzeit unmittelbar 3,5 Stellen zugeordnet. Es handelt sich hierbei um drei Stellen für Gerätewarte und eine halbe Stelle für die Verwaltungsaufgaben in der Geschäftsstelle der freiwilligen Feuerwehr. Diese Arbeitsplätze sind in der Feuerwache Ost untergebracht. Der Leiter der Feuerwehr, Herr Damm, ist von seiner Tätigkeit im Baurechtsamt der Stadt mit 60 % freigestellt. Mit den restlichen 40 % nimmt er Tätigkeiten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes wahr. Herr Damm ist als ehrenamtlicher Feuerwehrkommandant tätig. Sämtliche Beschäftigte sind Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall und stehen während der Arbeitszeit für Einsätze zur Verfügung.

Die Feuerwehr ist organisatorisch dem Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung und dort wiederum der Abteilung Gewerbe/Polizei/Bußgeld/Verkehr/Feuerwehr zugeordnet. Hier ist noch eine Sachbearbeiterin im Verwaltungsbereich ausschließlich für Feuerwehrangelegenheiten zuständig. Diese ist nicht Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und nimmt nicht an Einsätzen teil.

Die Verwaltung schlägt vor, den Bereich der Feuerwehr zukünftig in einer eigenständigen Abteilung „Feuerwehr“ zu bündeln und sämtliche mit dem Feuerwehrwesen beschäftigte Personen dieser Abteilung zuzuordnen. Die räumliche Unterbringung würde in der Feuerwache Ost erfolgen. Ferner sollten alle in der Abteilung Feuerwehr tätigen Personen Mitglied der freiwilligen Feuerwehr sein und dort zukünftig nur noch Personal eingestellt werden, das die Voraussetzungen für die Beschäftigung als Angestellte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst erfüllt. Mit dieser Veränderung sollte es möglich sein, vor allem die klein- und zeitunkritischen Einsätze während der üblichen Arbeitszeiten mit den hauptamtlichen Beschäftigten abzudecken. Aufgrund der steigenden Probleme bei der Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz der ehrenamtlichen Kräfte sollten Kleineinsätze möglichst von den hauptamtlichen Beschäftigten bewältigt werden. Voraussetzung hierfür ist eine verlässliche Besetzung der Feuerwache mit mindestens drei Beschäftigten während der üblichen Arbeitszeit.

Diese Maßnahme würde sicher mit zur guten Motivation der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen beitragen sowie die Akzeptanz bei den Arbeitgebern für die Freistellung zu Einsätzen dauerhafter sichern. Allein in den Jahren 2010 bis 2012 fielen ca. 40 % des Gesamteinsatzaufkommens in die Zeiten von Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr. Ferner könnten die ehrenamtlichen Führungskräfte, Ausbilder und Funktionsträger von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.

Um eine dauerhafte Besetzung von mindestens drei Beschäftigten während der üblichen Arbeitszeit gewährleisten zu können müssten der Abteilung Feuerwehr ca. sechs Stellen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung zugeordnet sein. Durch die Zusammenführung des bisherigen Personals könnten 4,5 Stellen (ohne Feuerwehrkommandant) in der Feuerwache Ost zusammengeführt werden. Zudem wurde im Stellenplan zum Haushalt 2014/2015 eine zusätzliche Stelle für den feuerwehrtechnischen Dienst aufgenommen, so dass mit deren Besetzung insgesamt 5,5 Stellen im Bereich der Feuerwache Ost besetzt und somit eine verlässliche Tagespräsenz gewährleistet werden könnte.

Eine interne Untersuchung ergab, dass die Feuerwehr derzeit einen Personalbedarf von ca. fünf Stellen hat. Dieser Bedarf wird sich durch die zunehmende Abdeckung der Kleineinsätze durch hauptamtliche Beschäftigte erhöhen. Durch den Neubau der Feuerwachen entstehen neue zusätzlichen Aufgaben im Bereich Gebäudetechnik und Gebäudeunterhaltung (Hausmeisterdienste wie Winterdienst, Reinigungsarbeiten in den Fahrzeughallen und auf den Verkehrsflächen). Ferner sollen zukünftig noch weitere Aufgaben, wie die Elektroprüfung in den Gebäuden der Feuerwehr, die Verschlüsselung der neuen digitalen Meldeempfänger für den Landkreis Schwäbisch Hall (Kostenerstattung durch das Landratsamt) etc. mit übernommen werden. Aufgrund der oben dargestellten Aufgabenfülle sollte, mit Inbetriebnahme der neuen Feuerwachen, die im Haushalt 2014 neugeschaffene Stelle im feuerwehrtechnischen Dienst baldmöglichst besetzt werden. Die Feuerwehr hätte dann zum einen genügend personelle Kapazitäten (5,5 Stellen ohne Kommandant) um die anfallenden Aufgaben zu erledigen und zum anderen die dauerhafte Besetzung der Feuerwache mit drei Personen von Montag – Freitag von 7 bis 17 Uhr gewährleisten zu können.

Mit der Schaffung der neuen Abteilung Feuerwehr sollte die Abteilungsleitung auf den Feuerwehrkommandanten übertragen werden. Hierzu ist es aus Sicht der Verwaltung unerlässlich die Stelle des bisherigen ehrenamtlichen Feuerwehrkommandanten in die eines hauptamtlichen Feuerwehrkommandanten umzuwandeln. Mit der Übernahme der Abteilungsleitung übernimmt dieser neben der Personal- und Finanzverantwortung auch die Verantwortung für den Betrieb der Werkstätten und die Verwaltung sowie die Funktionsfähigkeit der gesamten Feuerwehr. Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Aufgaben bedarf die Abteilungsleitung Feuerwehr nach Auffassung der Verwaltung einer hauptamtlichen Struktur, vergleichbar den übrigen Abteilungsleitungen bei der Stadt Schwäbisch Hall. Zudem wäre dies auch ein klares Signal an die Öffentlichkeit und die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, dass die Stadt Schwäbisch Hall die Arbeit der Feuerwehr und ihres bisherigen ehrenamtlichen Feuerwehrkommandanten wertschätzt und zur Sicherung der zukünftigen Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehr neben der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans mit dieser organisatorischen Weiterentwicklung einen wesentlichen Beitrag leisten will.

Die Stelle der Abteilungsleitung ist aus Sicht der Verwaltung zunächst mindestens mit EG 11 zu bewerten. Nachdem sich die neuen Strukturen eingespielt haben (spätestens im Januar 2015) sollte eine Stellenbeschreibung erstellt und die Stelle durch die GPA bewertet werden. Da es sich bei der Wahrnehmung der Aufgaben eines Feuerwehrkommandanten grundsätzlich um hoheitliche Aufgaben handelt, sollten diese Stelle zukünftig als Beamtenstellen ausgewiesen werden. Die Verwaltung regt an, dass im Zuge der beabsichtigten Neubewertung der Stelle durch die GPA auch die Voraussetzungen für die Übernahme von Herrn Damm in das Beamtenverhältnis in den gehobenen Dienst geprüft und bei deren Vorliegen eine entsprechende Verbeamtung erfolgen sollte.

Herr Damm wird auch weiterhin mit ca. 30 % seiner Arbeitskraft die Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz wahrnehmen.

 

Oberbürgermeister Pelgrim möchte im Zuge der baulichen Veränderungen (Neubau Feuerwachen Ost und West) auch personelle Veränderungen vornehmen. Die Feuerwehr soll eine eigene Abteilung im Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung und Herr Damm hauptamtlicher Feuerwehrkommandant werden. Zu einem geringen Teil soll Herr Damm noch für feuerpolizeiliche Aufgaben im Rahmen des Baurechts zur Verfügung stehen. Die Stelle soll verbeamtet und neu eingruppiert werden. Darüber hinaus möchte man künftig bei Stellenausschreibungen im Rahmen der Feuerwehr Schwäbisch Hall auf eine feuerwehrtechnische Ausbildung achten. Hiermit soll die Schlagkraft der Haller Feuerwehr für Ersteinsätze erhöht werden.

Fraktionsübergreifend wird dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt. Die Fraktionen bedanken sich für die hervorragende Arbeit der Schwäbisch Haller Feuerwehr.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Personal- und Entwicklungskonzept zu und ermächtigt den Oberbürgermeister die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen.
(einstimmig - 39 -)

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