4889986/meetingminutes/5535838/paragraph

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Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies gilt grunds&auml;tzlich f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen, wenn diese im Folgejahr fortgef&uuml;hrt werden und f&uuml;r Ans&auml;tze im Ergebnishaushalt, wenn diese f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden.</p>
 
Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, k&ouml;nnen nach &sect; 21 GemHVO per Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragung (E&Uuml;T) ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies gilt grunds&auml;tzlich f&uuml;r investive Ma&szlig;nahmen, wenn diese im Folgejahr fortgef&uuml;hrt werden und f&uuml;r Ans&auml;tze im Ergebnishaushalt, wenn diese f&uuml;r &uuml;bertragbar erkl&auml;rt werden.</p>
 
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Die E&Uuml;T&#39;s werden in zwei Kategorien unterschieden:</p>
 
Die E&Uuml;T&#39;s werden in zwei Kategorien unterschieden:</p>
 
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<u>&Uuml;bertag offener Auftr&auml;ge:</u> Bei den sogenannten &bdquo;offenen Auftr&auml;gen&ldquo; handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgesch&auml;ft ist durch die Auftragsvergabe bereits erfolgt. Im System sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene Auftr&auml;ge&ldquo; angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese offenen Auftr&auml;ge im Folgejahr zu Aufwand oder Auszahlung f&uuml;hren, sind diese nach 2014 zu &uuml;bertragen.</p>
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<u>&Uuml;bertag offener Auftr&auml;ge:</u><br />
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Bei den so genannten &bdquo;offenen Auftr&auml;gen&ldquo; handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgesch&auml;ft ist durch die Auftragsvergabe bereits erfolgt. Im System sind diese F&auml;lle als &bdquo;offene Auftr&auml;ge&ldquo; angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese offenen Auftr&auml;ge im Folgejahr zu Aufwand oder Auszahlung f&uuml;hren, sind diese nach 2014 zu &uuml;bertragen.</p>
 
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<u>&Uuml;bertrag von nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmittel:</u> Liegen keine verpflichtenden Rechtsgesch&auml;fte vor, k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies ist vom nach der Zust&auml;ndigkeit der st&auml;dtischen Hauptsatzung zust&auml;ndigen Organ zu beschlie&szlig;en.</p>
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<u>&Uuml;bertrag von nicht bewirtschafteten Verf&uuml;gungsmittel:</u><br />
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Liegen keine verpflichtenden Rechtsgesch&auml;fte vor, k&ouml;nnen &uuml;bertragbare Haushaltsans&auml;tze ganz oder teilweise ins Folgejahr &uuml;bertragen werden. Dies ist vom nach der Zust&auml;ndigkeit der st&auml;dtischen Hauptsatzung zust&auml;ndigen Organ zu beschlie&szlig;en.</p>
 
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Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2013 Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen in H&ouml;he von 901.086,67 EUR gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
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Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2013 Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen in H&ouml;he von 901.086,67 &euro; gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:</p>
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Der Bildung der in Anlage 1 (&Uuml;bertrag Verf&uuml;gungsmittel) und Anlage 2 (&Uuml;bertrag offener Auftr&auml;ge) aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt</p>
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Der Bildung der in Anlage 1 (&Uuml;bertrag Verf&uuml;gungsmittel) und Anlage 2 (&Uuml;bertrag offener Auftr&auml;ge) aufgef&uuml;hrten Erm&auml;chtigungs&uuml;bertragungen wird zugestimmt.<br />
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Aktuelle Version vom 28. April 2014, 07:31 Uhr

Sachvortrag:

Haushaltsmittel, die in einem Haushaltsjahr nicht verbraucht wurden, können nach § 21 GemHVO per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden. Dies gilt grundsätzlich für investive Maßnahmen, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden und für Ansätze im Ergebnishaushalt, wenn diese für übertragbar erklärt werden.

Die EÜT's werden in zwei Kategorien unterschieden:

Übertag offener Aufträge:
Bei den so genannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch die Auftragsvergabe bereits erfolgt. Im System sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch noch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwand oder Auszahlung führen, sind diese nach 2014 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Verfügungsmittel:
Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsansätze ganz oder teilweise ins Folgejahr übertragen werden. Dies ist vom nach der Zuständigkeit der städtischen Hauptsatzung zuständigen Organ zu beschließen.

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2013 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 901.086,67 € gebildet. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Übertrag Verfügungsmittel

Gesamt

Ergebnishaushalt

165.808,57

171.600,00

337.408,57

Finanzhaushalt

222.420,17

372.158,60

594.578,77

Gesamt:

388.228,74

543.758,60

931.987,34

Eine Detaildarstellung der Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen beigefügt.

Anlage 1. Übertrag Verfügungsermächtigungen

Anlage 2: Übertrag offene Aufträge

Beschluss:

Der Bildung der in Anlage 1 (Übertrag Verfügungsmittel) und Anlage 2 (Übertrag offener Aufträge) aufgeführten Ermächtigungsübertragungen wird zugestimmt.
(einstimmig - 39 -)

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