§ 51 - Ganztagesgrundschulen nach dem Schulgesetz; hier: Interessensbekundung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Landesverbände mit dem Land am 15. Januar 2014 auf Ganztagesschuleckpunkte für Grundschulen verständigt. Die Eckpunkte stellen nach Mitteilung des Städtetages Baden-Württemberg einen guten und tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Landes und den Kommunen dar. Der Städtetag begrüßt insbesondere, dass nach mehr als 45 Jahren nach dem Start des ersten Schulversuchs eine gesetzliche Regelung (Änderung und Aufnahme in das Schulgesetz) erfolgt. Das Gesetz soll zu Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft treten. Ziel des Landes ist, dass bis zum Jahr 2023 70 % der Grundschulen mit 50 % der Schülerschaft im Ganztagesbetrieb sind.

Mit der Verankerung im Schulgesetz erfolgt eine Systemänderung. Künftig hat das Land die Gesamtverantwortung (einschließlich Mittagsband) für die Ganztagesschule. Der Schulträger ist hierbei nur noch für die Organisation und Aufsicht des Mittagessens und zwar nur im Essensraum verantwortlich. Eine grundlegende Änderung besteht auch darin, dass an einer Ganztagesgrundschule nach Schulgesetz künftig keine zusätzlichen Angebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mehr gefördert werden.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die bisherigen und neuen Regelungen ab dem Schuljahr 2014/15:

Ganztagesschule (GT) auf Schulversuchsbasis (bisher)

Ganztagesschule nach Gesetz (neu)

Alle Schulen (auch weiterführende Schulen)

Neu Gesetz nur für Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen

GT in offener, gebundener oder teilgebundener Form

GT in gebundener Form oder

GT in Wahlform

Offene GT: mind. 4 Tage a` 7 Zeitstunden

gebundene GT: mind. 4 Tage a` 8 Zeitstunden

GT kann an drei oder vier Tagen mit 7 oder 8 Zeitstunden beantragt werde

Mindestteilnehmerzahl: 20

klassenbezogen

Mindestteilnehmerzahl: 25

Klassenübergreifend, d. h. schülerbezogen

Antragstellung bis 01.11. für das kommende Schuljahr.

Für das Schuljahr 2014/2015 Interessensbekundung bis 28.03.2014 und Antragstellung bis 30.04.2014;

Für das Schuljahr 2015/16 und später Antragstellung bis 01.11. für das kommende Schuljahr.

Keine zwingende Schulgeldfreiheit – Entscheidung oblag dem Schulträger

hier: Entgelt wurde erhoben

Schulgeldfreiheit – Schulträger kann für das Mittagessen sowie für ergänzende Angebote ein Entgelt erheben

Verantwortung während des Mittagsgürtels wurde dem Schulträger übertragen, sonstige Verantwortung beim Land

Gesamtverantwortung: Land

Organisation Mittagessen und Aufsichtspflicht für den gesamten Mittagsgürtel

Schulträger organisiert ein Mittagessen und hat die Aufsicht während des Mittagessens und nur im Essensraum zu gewährleisten.

Lehrerzuweisung pro Gruppe:

GT geb. 4 x 8 h = 8 LWS*

GMS 4 x 8 h = 12 LWS

GMS 3 x 8 h = 9 LWS

GT off. 4 x 7 h = 6 LWS

(GMS 8 LWS)

keine Monetarisierung möglich

* LWS = Lehrerwochenstunde

Lehrerzuweisung pro Gruppe:

4 x 8 h = 12 LWS

3 x 8 h = 9 LWS

4 x 7 h = 8 LWS

3 x 7 h = 6 LWS

Die Schule kann bis zu 50 % der LWS monetarisieren = 1.860 € / LWS

Zuständigkeit im Mittagsgürtel:

Schulträger

Schule erhält für die Betreuung im Mittagsgürtel monetäre Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich

Bezuschussung durch das Land für die Verlässliche Grundschule (458 €/ Zeitstunde / Schuljahr) und für die Flexible Nachmittagsbetreuung (275 € / Zeitstunde / Schuljahr)

Wegfall Zuschuss Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung

Jugendbegleitermittel
 

Sächliche und räumliche Voraussetzung ist Aufgabe des Schulträgers

Jugendbegleitermittel bleiben erhalten


Sächliche und räumliche Voraussetzung ist Aufgabe des Schulträgers

Interessensbekundung (unverbindlich)
Um für das Schuljahr 2014/15 einen Antrag auf Ganztagesschule nach Schulgesetz stellen zu können, muss bis 28.03.2014 eine Interessensbekundung über das Staatliche Schulamt gegenüber dem Land erfolgen. Die Grundschulen diskutierten in den letzten Wochen intensiv in Lehrer- und Schulkonferenzen ein mögliches Interessenbekundungsverfahren. Die Grundschulen Am Langen Graben (s. Anlage 1), Steinbach (s. Anlage 2) und Breitenstein (s. Anlage 3) haben nun Interesse an einer Antragstellung zur Ganztagesschule nach Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15 bekundet. Die Interessensbekundung ist unverbindlich und löst keine Pflicht aus. Deshalb wurde die Interessensbekundung der o.g. drei Schulen an das Staatliche Schulamt weitergeleitet.

Antragstellung
Zuständig für die Antragstellung beim Land ist die Stadt als Schulträgerin. Für das Schuljahr 2014/15 sind die Anträge über das Staatliche Schulamt an das Regierungspräsidium Stuttgart bis 30.04.2014 zu stellen.

Nach den eingegangenen Interessensbekundungen sollen für die

  • Grundschule Am Langen Graben

  • Grundschule Steinbach

  • Grundschule Breitenstein

Anträge auf Genehmigung zum Schuljahr 2014/15 gestellt werden. Die Beschlüsse der Schulkonferenzen liegen noch nicht vor. Sie werden nachgereicht.

Inhalt der Anträge:

Grundschule

Tage

Stundenumfang

Ergänzungsangebote

GS Langer Graben

4 Tage

8 Stunden

5. Tag + Angebote nach GT-Ende

GS Steinbach

3 Tage

8 Stunden

Von Seiten der Schule erwünscht.

GS Breitenstein

3 Tage

7 Stunden

Über Förderverein

Die pädagogischen Konzepte der Schulen werden im BSSK am 28.04.2014 vorgestellt.

Weitere Grundschulen beabsichtigen zum Schuljahr 2015/16 einen Antrag zu stellen (Antragstellung bis 01.11.2014).

Bei den Ergänzungsangeboten durch den kommunalen Schulträger ist Voraussetzung, dass die Schule das Landeskonzept bezüglich der Wochentage und des Stundenumfanges vollständig ausschöpft.

Das Land rechnet damit, dass zum Schuljahr 2014/15 im niedrigen dreistelligen Bereich Ganztagesschulen genehmigt werden. Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schlägt deshalb vor, alle drei Anträge auf Einrichtung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zu stellen.

Anlage 1: Antrag GS Langer Graben

Anlage 2: Antrag GS Steinbach

Anlage 3: Antrag GS Breitenstein

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm weist auf die enge Zeitschiene hin, da die Modelle bereits zum kommenden Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um eine komplette Systemänderung bei den Grundschulen. Die bisher geteilte Verantwortung Schulträger/ Land geht nun nahezu komplett an das Land über. Für die Ganztagesbetreuung stehen mehr Lehrerstunden zur Verfügung, diese können jedoch auch für bestehende Kooperationen monetarisiert werden. Das Modell der bisherigen Verlässlichen Grundschule wird aufgegeben, das Angebot des Landes ist kostenfrei. Drei Grundschulen in Schwäbisch Hall (Langer Graben, Steinbach und Breitenstein) haben sich bereits entschieden, Ganztagesgrundschule zu werden. Die Anträge wurden bereits weitergeleitet. Die Vorstellung der pädagogischen Konzepte erfolgt im BSSK am 28.04.2014.
Mit den Schulen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Zusatzangebote außerhalb des verpflichtenden Ganztagesbandes sind kostenpflichtig;
  • bisherige Kooperationspartner werden bei einer Monetarisierung vorrangig berücksichtigt;
  • die Stadt gewährt erst Zuwendung, wenn die Vorgaben des Landesmodells voll ausgeschöpft sind.

Letzteres könnte bei der Ganztagesgrundschule Steinbach zur Anwendung kommen. Diese beabsichtigt, drei Tage eine Betreuung von acht Stunden anzubieten, der vierte Tag wird über Jugendbegleiter abgedeckt und für den fünften Tag soll die Stadt Schwäbisch Hall aufkommen. Dieses Modell wird von der Verwaltung abgelehnt.

Stadträtin Härterich fordert die Verwaltung auf, eben diese Klausel nochmals zu prüfen. Sie bittet um nähere Informationen und Kostenzusammenstellung. Diese Kosten sind in dem Gesamtzusammenhang zu stellen und unter der Maßgabe, dass man sich im ländlichen Raum befindet, zu überprüfen.

Stadtrat Schorpp warnt vor der gebundenen Form der Ganztagsgrundschule im ländlichen Raum. Nicht alle Eltern wollen ihre Grundschulkinder ganztags betreut wissen. Er präferiert flexiblere Lösungen und bittet die Stadt, sich hierfür offen zu zeigen.

Auch Stadträtin Schmalzriedt befürchtet Abwanderungen von Kindern von kleineren Schulen, wie z. B. Breitenstein, wenn Eltern die gebundene Form der Ganztagsbetreuung nicht möchten.

Auch Stadtrat Härtig befürchtet, dass die gebundene Form der Ganztagesgrundschulen negative Auswirkungen hat. Er fordert ein kostenfreies, flexibles Angebot. Auch das „Steinbacher Modell“ ist für ihn nicht von vorn herein ausgeschlossen. Er bittet, über den zweiten Absatz des Beschlussantrages erst nach der Sitzung des BSSK am 28.04.2014 zu entscheiden.

Stadtrat Preisendanz hält es für nicht realistisch, an allen Grundschulen auf alle Bedürfnisse der Eltern einzugehen. Er sieht es für zwingend erforderlich, bei einem flexiblen, kostenfreien Fünf-Tages-Angebot zu zentralisieren.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass man den Weg zu Ganztagesgrundschulen ermöglichen will. Er erinnert an das Zuständigkeitsgerangel zwischen Schulträger und Land, wer für welche Aufgabe zuständig ist. Nun hat das Land den Zuständigkeitsmix entflochten. Er möchte die klare Abgrenzung zugunsten von flexiblen Lösungen sehr ungern wieder aufweichen. Da die Kommunen über die FAG-Mittel an der Finanzierung der Ganztagesschulen beteiligt sind, ist für ihn schon eindeutig, dass städtisch finanzierte Zusatzangebote nur subsidiär gefördert werden können.

Beschluss:

Für die Grundschulen Am Langen Graben, Steinbach und Breitenstein werden beim Land Anträge zur Einführung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15 gestellt.
(einstimmig - 39 -)

Über den zweiten Absatz des Beschlussantrags (Gewährung Ergänzungsangebote) wird entsprechend der Bitte von Stadtrat Härtig erst nach der Sitzung des BSSK vom 28.04.2014 entschieden.

Meine Werkzeuge