4889986/meetingminutes/5535830/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Landesverb&auml;nde mit dem Land am 15. Januar 2014 auf Ganztagesschuleckpunkte f&uuml;r Grundschulen verst&auml;ndigt. Die Eckpunkte stellen nach Mitteilung des St&auml;dtetages Baden-W&uuml;rttemberg einen guten und tragf&auml;higen Kompromiss zwischen den Interessen des Landes und den Kommunen dar. Der St&auml;dtetag begr&uuml;&szlig;t insbesondere, dass nach mehr als 45 Jahren nach dem Start des ersten Schulversuchs eine gesetzliche Regelung (&Auml;nderung und Aufnahme in das Schulgesetz) erfolgt. Das Gesetz soll zu Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft treten. Ziel des Landes ist, dass bis zum Jahr 2023 70 % der Grundschulen mit 50 % der Sch&uuml;lerschaft im Ganztagesbetrieb sind.</p>
 
Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Landesverb&auml;nde mit dem Land am 15. Januar 2014 auf Ganztagesschuleckpunkte f&uuml;r Grundschulen verst&auml;ndigt. Die Eckpunkte stellen nach Mitteilung des St&auml;dtetages Baden-W&uuml;rttemberg einen guten und tragf&auml;higen Kompromiss zwischen den Interessen des Landes und den Kommunen dar. Der St&auml;dtetag begr&uuml;&szlig;t insbesondere, dass nach mehr als 45 Jahren nach dem Start des ersten Schulversuchs eine gesetzliche Regelung (&Auml;nderung und Aufnahme in das Schulgesetz) erfolgt. Das Gesetz soll zu Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft treten. Ziel des Landes ist, dass bis zum Jahr 2023 70 % der Grundschulen mit 50 % der Sch&uuml;lerschaft im Ganztagesbetrieb sind.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Mit der Verankerung im Schulgesetz erfolgt eine System&auml;nderung. K&uuml;nftig hat das Land die Gesamtverantwortung (einschlie&szlig;lich Mittagsband) f&uuml;r die Ganztagesschule. Der Schultr&auml;ger ist hierbei nur noch f&uuml;r die Organisation und Aufsicht des Mittagessens und zwar nur im Essensraum verantwortlich. Eine grundlegende &Auml;nderung besteht auch darin, dass an einer Ganztagesgrundschule nach Schulgesetz k&uuml;nftig keine zus&auml;tzlichen Angebote im Rahmen der Verl&auml;sslichen Grundschule mehr gef&ouml;rdert werden.</p>
 
Mit der Verankerung im Schulgesetz erfolgt eine System&auml;nderung. K&uuml;nftig hat das Land die Gesamtverantwortung (einschlie&szlig;lich Mittagsband) f&uuml;r die Ganztagesschule. Der Schultr&auml;ger ist hierbei nur noch f&uuml;r die Organisation und Aufsicht des Mittagessens und zwar nur im Essensraum verantwortlich. Eine grundlegende &Auml;nderung besteht auch darin, dass an einer Ganztagesgrundschule nach Schulgesetz k&uuml;nftig keine zus&auml;tzlichen Angebote im Rahmen der Verl&auml;sslichen Grundschule mehr gef&ouml;rdert werden.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Die nachfolgende Tabelle gibt eine &Uuml;bersicht &uuml;ber die bisherigen Regelungen und die neuen Regelungen ab dem Schuljahr 2014/15:</p>
+
Die nachfolgende Tabelle gibt eine &Uuml;bersicht &uuml;ber die bisherigen und neuen Regelungen ab dem Schuljahr 2014/15:</p>
<table  border="1" cellpadding="7" cellspacing="0" width="622">
+
<table  border="1" cellpadding="7" cellspacing="0" width="603">
 
 
 
 
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<td>
 
<td>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
<strong>Ganztageschule (GT) auf Schulversuchsbasis (bisher)</strong></p>
+
<strong>Ganztagesschule (GT) auf Schulversuchsbasis (bisher)</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
Zeile 53: Zeile 53:
 
<td>
 
<td>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
GT kann an drei oder vier Tagen mit 7 oder 8 Zeitstunden beantragt werden</p>
+
GT kann an drei oder vier Tagen mit 7 oder 8 Zeitstunden beantragt werde</p>
 
</td>
 
</td>
 
</tr>
 
</tr>
Zeile 73: Zeile 73:
 
<td>
 
<td>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
Antragstellung bis 1.11. f&uuml;r das kommende Schuljahr.</p>
+
Antragstellung bis 01.11. f&uuml;r das kommende Schuljahr.</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
F&uuml;r das Schuljahr 2014/2015 Interessensbekundung bis 28.3.2014 und Antragstellung bis 30.04.2014;</p>
+
F&uuml;r das Schuljahr 2014/2015 Interessensbekundung bis 28.03.2014 und Antragstellung bis 30.04.2014;</p>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
F&uuml;r das Schuljahr 2015/16 und sp&auml;ter Antragstellung bis 1.11. f&uuml;r das kommende Schuljahr.</p>
+
F&uuml;r das Schuljahr 2015/16 und sp&auml;ter Antragstellung bis 01.11. f&uuml;r das kommende Schuljahr.</p>
 
</td>
 
</td>
 
</tr>
 
</tr>
Zeile 91: Zeile 91:
 
<td>
 
<td>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
Schulgeldfreiheit &ndash; Schultr&auml;ger kann f&uuml;r das</p>
+
Schulgeldfreiheit &ndash; Schultr&auml;ger kann f&uuml;r das Mittagessen sowie f&uuml;r erg&auml;nzende Angebote ein Entgelt erheben</p>
<p align="LEFT">
+
Mittagessen sowie f&uuml;r erg&auml;nzende Angebote ein Entgelt erheben</p>
+
 
</td>
 
</td>
 
</tr>
 
</tr>
Zeile 127: Zeile 125:
 
GMS 3 x 8 h = 9 LWS</p>
 
GMS 3 x 8 h = 9 LWS</p>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
GT off. 4 x 7 h = 6 LWS (GMS 8 LWS)</p>
+
GT off. 4 x 7 h = 6 LWS</p>
 +
<p align="LEFT">
 +
(GMS 8 LWS)</p>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
 
keine Monetarisierung m&ouml;glich</p>
 
keine Monetarisierung m&ouml;glich</p>
Zeile 151: Zeile 151:
 
<td>
 
<td>
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
Zust&auml;ndigkeit im Mittagsg&uuml;rtel: Schultr&auml;ger</p>
+
Zust&auml;ndigkeit im Mittagsg&uuml;rtel:</p>
 +
<p align="LEFT">
 +
Schultr&auml;ger</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
Zeile 175: Zeile 177:
 
<p align="LEFT">
 
<p align="LEFT">
 
S&auml;chliche und r&auml;umliche Voraussetzung ist Aufgabe des Schultr&auml;gers</p>
 
S&auml;chliche und r&auml;umliche Voraussetzung ist Aufgabe des Schultr&auml;gers</p>
<p align="LEFT">
 
&nbsp;</p>
 
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
Zeile 189: Zeile 189:
 
</table>
 
</table>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
&nbsp;</p>
+
<u>Interessensbekundung (unverbindlich)</u><br />
<p align="JUSTIFY">
+
Um f&uuml;r das Schuljahr <strong>2014/15</strong> einen Antrag auf Ganztagesschule nach Schulgesetz stellen zu k&ouml;nnen, muss bis <strong>28.03.2014</strong> eine Interessensbekundung &uuml;ber das Staatliche Schulamt gegen&uuml;ber dem Land erfolgen. Die Grundschulen diskutierten in den letzten Wochen intensiv in Lehrer- und Schulkonferenzen ein m&ouml;gliches Interessenbekundungsverfahren. Die <strong>Grundschulen Am Langen </strong><strong>Graben</strong> (s. Anlage 1), <strong>Steinbach</strong> (s. Anlage 2) und <strong>Breitenstein</strong> (s. Anlage 3) haben nun Interesse an einer Antragstellung zur Ganztagesschule nach Schulgesetz zum <strong>Schuljahr 2014/15</strong> bekundet. Die Interessensbekundung ist unverbindlich und l&ouml;st keine Pflicht aus. Deshalb wurde die Interessensbekundung der o.g. drei Schulen an das Staatliche Schulamt weitergeleitet.</p>
<u>Interessensbekundung (unverbindlich)</u></p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Um f&uuml;r das Schuljahr <strong>2014/15</strong> einen Antrag auf Ganztagesschule nach Schulgesetz stellen zu k&ouml;nnen, muss bis <strong>28.3.2014</strong> eine Interessensbekundung &uuml;ber das Staatliche Schulamt gegen&uuml;ber dem Land erfolgen. Die Grundschulen diskutierten in den letzten Wochen intensiv in Lehrer- und Schulkonferenzen ein m&ouml;gliches Interessenbekundungsverfahren. Die <strong>Grundschulen Am Langen Graben</strong> (s. Anlage 1), <strong>Steinbach</strong> (s. Anlage 2) und <strong>Breitenstein</strong> (s. Anlage 3) haben nun Interesse an einer Antragstellung zur Ganztagesschule nach Schulgesetz zum <strong>Schuljahr 2014/15</strong> bekundet. Die Interessensbekundung ist unverbindlich und l&ouml;st keine Pflicht aus. Deshalb wurde die Interessensbekundung der o.g. drei Schulen an das Staatliche Schulamt weitergeleitet.</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Anlage 1: [[Media:81-14_A1-LangerGraben.pdf{{!}}Antrag GS Langer Graben]]</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Anlage 2: [[Media:81-14_A2-GSSteinbach.pdf{{!}}Antrag GS Steinbach]]</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
Anlage 3: [[Media:81-14_A3-GSBreitenstein.pdf{{!}}Antrag GS Breitenstein]]</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
&nbsp;</p>
+
<p align="JUSTIFY">
+
<u>Antragstellung</u></p>
+
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Antragstellung</u><br />
 
Zust&auml;ndig f&uuml;r die Antragstellung beim Land ist die Stadt als Schultr&auml;gerin. F&uuml;r das Schuljahr <strong>2014/15 </strong>sind die Antr&auml;ge &uuml;ber das Staatliche Schulamt an das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart bis <strong>30.04.2014</strong> zu stellen.</p>
 
Zust&auml;ndig f&uuml;r die Antragstellung beim Land ist die Stadt als Schultr&auml;gerin. F&uuml;r das Schuljahr <strong>2014/15 </strong>sind die Antr&auml;ge &uuml;ber das Staatliche Schulamt an das Regierungspr&auml;sidium Stuttgart bis <strong>30.04.2014</strong> zu stellen.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Zeile 225: Zeile 213:
 
Antr&auml;ge auf Genehmigung zum Schuljahr 2014/15 gestellt werden. Die Beschl&uuml;sse der Schulkonferenzen liegen noch nicht vor. Sie werden nachgereicht.</p>
 
Antr&auml;ge auf Genehmigung zum Schuljahr 2014/15 gestellt werden. Die Beschl&uuml;sse der Schulkonferenzen liegen noch nicht vor. Sie werden nachgereicht.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
&nbsp;</p>
+
<u>Inhalt der Antr&auml;ge:</u></p>
<p align="JUSTIFY">
+
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" height="194" width="792">
Inhalt der Antr&auml;ge:</p>
+
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" width="630">
+
 
 
 
 
Zeile 242: Zeile 228:
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
Tage</p>
 
Tage</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.13cm;">
 
Stundenumfang</p>
 
Stundenumfang</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.15cm;">
 
Erg&auml;nzungsangebote</p>
 
Erg&auml;nzungsangebote</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 256: Zeile 242:
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p>
GS LG</p>
+
GS Langer Graben</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
4 Tage</p>
 
4 Tage</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.13cm;">
 
8 Stunden</p>
 
8 Stunden</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.15cm;">
5.Tag + Angebote nach GT-Ende</p>
+
5. Tag + Angebote nach GT-Ende</p>
 
</td>
 
</td>
 
</tr>
 
</tr>
Zeile 278: Zeile 264:
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
3 Tage</p>
 
3 Tage</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.13cm;">
 
8 Stunden</p>
 
8 Stunden</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.15cm;">
 
Von Seiten der Schule erw&uuml;nscht.</p>
 
Von Seiten der Schule erw&uuml;nscht.</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 296: Zeile 282:
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.08cm;">
 
3 Tage</p>
 
3 Tage</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.13cm;">
 
7 Stunden</p>
 
7 Stunden</p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p align="JUSTIFY">
+
<p align="CENTER" style="margin-left:-0.15cm;">
 
&Uuml;ber F&ouml;rderverein</p>
 
&Uuml;ber F&ouml;rderverein</p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 313: Zeile 299:
 
Die p&auml;dagogischen Konzepte der Schulen werden im BSSK am 28.04.2014 vorgestellt.</p>
 
Die p&auml;dagogischen Konzepte der Schulen werden im BSSK am 28.04.2014 vorgestellt.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
Weitere Grundschulen beabsichtigen zum Schuljahr 2015/16 einen Antrag zu stellen (Antragstellung bis 1.11.2014).</p>
+
Weitere Grundschulen beabsichtigen zum Schuljahr 2015/16 einen Antrag zu stellen (Antragstellung bis 01.11.2014).</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Bei den Erg&auml;nzungsangeboten durch den kommunalen Schultr&auml;ger ist Voraussetzung, dass die Schule das Landeskonzept bez&uuml;glich der Wochentage und des Stundenumfanges vollst&auml;ndig aussch&ouml;pft.</p>
 
Bei den Erg&auml;nzungsangeboten durch den kommunalen Schultr&auml;ger ist Voraussetzung, dass die Schule das Landeskonzept bez&uuml;glich der Wochentage und des Stundenumfanges vollst&auml;ndig aussch&ouml;pft.</p>
 
<p align="JUSTIFY">
 
<p align="JUSTIFY">
 
Das Land rechnet damit, dass zum Schuljahr 2014/15 im niedrigen dreistelligen Bereich Ganztagesschulen genehmigt werden. Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schl&auml;gt deshalb vor, alle drei Antr&auml;ge auf Einrichtung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zu stellen.</p>
 
Das Land rechnet damit, dass zum Schuljahr 2014/15 im niedrigen dreistelligen Bereich Ganztagesschulen genehmigt werden. Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schl&auml;gt deshalb vor, alle drei Antr&auml;ge auf Einrichtung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zu stellen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Anlage 1: [[Media:81-14_A1-LangerGraben.pdf{{!}}Antrag GS Langer Graben]]</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Anlage 2: [[Media:81-14_A2-GSSteinbach.pdf{{!}}Antrag GS Steinbach]]</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Anlage 3: [[Media:81-14_A3-GSBreitenstein.pdf{{!}}Antrag GS Breitenstein]]</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
&nbsp;</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Erste B&uuml;rgermeisterin Wilhelm</u> weist auf die enge Zeitschiene hin, da die Modelle bereits zum kommenden Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um eine komplette System&auml;nderung bei den Grundschulen. Die bisher geteilte Verantwortung Schultr&auml;ger/ Land geht nun nahezu komplett an das Land &uuml;ber. F&uuml;r die Ganztagesbetreuung stehen mehr Lehrerstunden zur Verf&uuml;gung, diese k&ouml;nnen jedoch auch f&uuml;r bestehende Kooperationen monetarisiert werden. Das Modell der bisherigen Verl&auml;sslichen Grundschule wird aufgegeben, das Angebot des Landes ist kostenfrei. Drei Grundschulen in Schw&auml;bisch Hall (Langer Graben, Steinbach und Breitenstein) haben sich bereits entschieden, Ganztagesgrundschule zu werden. Die Antr&auml;ge wurden bereits weitergeleitet. Die Vorstellung der p&auml;dagogischen Konzepte erfolgt im BSSK am 28.04.2014.<br />
 +
Mit den Schulen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:</p>
 +
<ul>
 +
<li align="JUSTIFY">
 +
Zusatzangebote au&szlig;erhalb des verpflichtenden Ganztagesbandes sind kostenpflichtig;</li>
 +
<li align="JUSTIFY">
 +
bisherige Kooperationspartner werden bei einer Monetarisierung vorrangig ber&uuml;cksichtigt;</li>
 +
<li align="JUSTIFY">
 +
die Stadt gew&auml;hrt erst Zuwendung, wenn die Vorgaben des Landesmodells voll ausgesch&ouml;pft sind.</li>
 +
</ul>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Letzteres k&ouml;nnte bei der Ganztagesgrundschule Steinbach zur Anwendung kommen. Diese beabsichtigt, drei Tage eine Betreuung von acht Stunden anzubieten, der vierte Tag wird &uuml;ber Jugendbegleiter abgedeckt und f&uuml;r den f&uuml;nften Tag soll die Stadt Schw&auml;bisch Hall aufkommen. Dieses Modell wird von der Verwaltung abgelehnt.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtr&auml;tin H&auml;rterich</u> fordert die Verwaltung auf, eben diese Klausel nochmals zu pr&uuml;fen. Sie bittet um n&auml;here Informationen und Kostenzusammenstellung. Diese Kosten sind in dem Gesamtzusammenhang zu stellen und unter der Ma&szlig;gabe, dass man sich im l&auml;ndlichen Raum befindet, zu &uuml;berpr&uuml;fen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Schorpp</u> warnt vor der gebundenen Form der Ganztagsgrundschule im l&auml;ndlichen Raum. Nicht alle Eltern wollen ihre Grundschulkinder ganztags betreut wissen. Er pr&auml;feriert flexiblere L&ouml;sungen und bittet die Stadt, sich hierf&uuml;r offen zu zeigen.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Auch <u>Stadtr&auml;tin Schmalzriedt</u> bef&uuml;rchtet Abwanderungen von Kindern von kleineren Schulen, wie z. B. Breitenstein, wenn Eltern die gebundene Form der Ganztagsbetreuung nicht m&ouml;chten.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
Auch <u>Stadtrat H&auml;rtig</u> bef&uuml;rchtet, dass die gebundene Form der Ganztagesgrundschulen negative Auswirkungen hat. Er fordert ein kostenfreies, flexibles Angebot. Auch das &bdquo;Steinbacher Modell&ldquo; ist f&uuml;r ihn nicht von vorn herein ausgeschlossen. Er bittet, &uuml;ber den zweiten Absatz des Beschlussantrages erst nach der Sitzung des BSSK am 28.04.2014 zu entscheiden.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Stadtrat Preisendanz</u> h&auml;lt es f&uuml;r nicht realistisch, an allen Grundschulen auf alle Bed&uuml;rfnisse der Eltern einzugehen. Er sieht es f&uuml;r zwingend erforderlich, bei einem flexiblen, kostenfreien F&uuml;nf-Tages-Angebot zu zentralisieren.</p>
 +
<p align="JUSTIFY">
 +
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> schlie&szlig;t die Diskussion mit der Feststellung, dass man den Weg zu Ganztagesgrundschulen erm&ouml;glichen will. Er erinnert an das Zust&auml;ndigkeitsgerangel zwischen Schultr&auml;ger und Land, wer f&uuml;r welche Aufgabe zust&auml;ndig ist. Nun hat das Land den Zust&auml;ndigkeitsmix entflochten. Er m&ouml;chte die klare Abgrenzung zugunsten von flexiblen L&ouml;sungen sehr ungern wieder aufweichen. Da die Kommunen &uuml;ber die FAG-Mittel an der Finanzierung der Ganztagesschulen beteiligt sind, ist f&uuml;r ihn schon eindeutig, dass st&auml;dtisch finanzierte Zusatzangebote nur subsidi&auml;r gef&ouml;rdert werden k&ouml;nnen.</p>
 
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|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
F&uuml;r die Grundschulen Am Langen Graben, Steinbach und Breitenstein werden beim Land Antr&auml;ge zur Einf&uuml;hrung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15 gestellt.</p>
+
F&uuml;r die Grundschulen Am Langen Graben, Steinbach und Breitenstein werden beim Land Antr&auml;ge zur Einf&uuml;hrung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15 gestellt.<br />
 +
(einstimmig - 39 -)</p>
 
<p>
 
<p>
Erg&auml;nzungsangebote des kommunalen Schultr&auml;gers werden gew&auml;hrt, wenn die Wochentage und der Stundenumfang nach Landeskonzept vollst&auml;ndig ausgesch&ouml;pft sind.</p>
+
&Uuml;ber den zweiten Absatz des Beschlussantrags (Gew&auml;hrung Erg&auml;nzungsangebote) wird entsprechend der Bitte von Stadtrat H&auml;rtig erst nach der Sitzung des BSSK vom 28.04.2014 entschieden.</p>
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+
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+
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[[Category:SEC:PUB]]
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[[Category:Index:Schule|Ganztagesgrundschulen nach dem Schulgesetz; hier: Interessensbekundung (02.04.2014, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2014-04-02]]
 
[[Category:Startdate|2014-04-02]]

Aktuelle Version vom 28. April 2014, 08:28 Uhr

Sachvortrag:

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Landesverbände mit dem Land am 15. Januar 2014 auf Ganztagesschuleckpunkte für Grundschulen verständigt. Die Eckpunkte stellen nach Mitteilung des Städtetages Baden-Württemberg einen guten und tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Landes und den Kommunen dar. Der Städtetag begrüßt insbesondere, dass nach mehr als 45 Jahren nach dem Start des ersten Schulversuchs eine gesetzliche Regelung (Änderung und Aufnahme in das Schulgesetz) erfolgt. Das Gesetz soll zu Schuljahresbeginn 2014/15 in Kraft treten. Ziel des Landes ist, dass bis zum Jahr 2023 70 % der Grundschulen mit 50 % der Schülerschaft im Ganztagesbetrieb sind.

Mit der Verankerung im Schulgesetz erfolgt eine Systemänderung. Künftig hat das Land die Gesamtverantwortung (einschließlich Mittagsband) für die Ganztagesschule. Der Schulträger ist hierbei nur noch für die Organisation und Aufsicht des Mittagessens und zwar nur im Essensraum verantwortlich. Eine grundlegende Änderung besteht auch darin, dass an einer Ganztagesgrundschule nach Schulgesetz künftig keine zusätzlichen Angebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule mehr gefördert werden.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die bisherigen und neuen Regelungen ab dem Schuljahr 2014/15:

Ganztagesschule (GT) auf Schulversuchsbasis (bisher)

Ganztagesschule nach Gesetz (neu)

Alle Schulen (auch weiterführende Schulen)

Neu Gesetz nur für Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen

GT in offener, gebundener oder teilgebundener Form

GT in gebundener Form oder

GT in Wahlform

Offene GT: mind. 4 Tage a` 7 Zeitstunden

gebundene GT: mind. 4 Tage a` 8 Zeitstunden

GT kann an drei oder vier Tagen mit 7 oder 8 Zeitstunden beantragt werde

Mindestteilnehmerzahl: 20

klassenbezogen

Mindestteilnehmerzahl: 25

Klassenübergreifend, d. h. schülerbezogen

Antragstellung bis 01.11. für das kommende Schuljahr.

Für das Schuljahr 2014/2015 Interessensbekundung bis 28.03.2014 und Antragstellung bis 30.04.2014;

Für das Schuljahr 2015/16 und später Antragstellung bis 01.11. für das kommende Schuljahr.

Keine zwingende Schulgeldfreiheit – Entscheidung oblag dem Schulträger

hier: Entgelt wurde erhoben

Schulgeldfreiheit – Schulträger kann für das Mittagessen sowie für ergänzende Angebote ein Entgelt erheben

Verantwortung während des Mittagsgürtels wurde dem Schulträger übertragen, sonstige Verantwortung beim Land

Gesamtverantwortung: Land

Organisation Mittagessen und Aufsichtspflicht für den gesamten Mittagsgürtel

Schulträger organisiert ein Mittagessen und hat die Aufsicht während des Mittagessens und nur im Essensraum zu gewährleisten.

Lehrerzuweisung pro Gruppe:

GT geb. 4 x 8 h = 8 LWS*

GMS 4 x 8 h = 12 LWS

GMS 3 x 8 h = 9 LWS

GT off. 4 x 7 h = 6 LWS

(GMS 8 LWS)

keine Monetarisierung möglich

* LWS = Lehrerwochenstunde

Lehrerzuweisung pro Gruppe:

4 x 8 h = 12 LWS

3 x 8 h = 9 LWS

4 x 7 h = 8 LWS

3 x 7 h = 6 LWS

Die Schule kann bis zu 50 % der LWS monetarisieren = 1.860 € / LWS

Zuständigkeit im Mittagsgürtel:

Schulträger

Schule erhält für die Betreuung im Mittagsgürtel monetäre Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich

Bezuschussung durch das Land für die Verlässliche Grundschule (458 €/ Zeitstunde / Schuljahr) und für die Flexible Nachmittagsbetreuung (275 € / Zeitstunde / Schuljahr)

Wegfall Zuschuss Verlässliche Grundschule und Flexible Nachmittagsbetreuung

Jugendbegleitermittel
 

Sächliche und räumliche Voraussetzung ist Aufgabe des Schulträgers

Jugendbegleitermittel bleiben erhalten


Sächliche und räumliche Voraussetzung ist Aufgabe des Schulträgers

Interessensbekundung (unverbindlich)
Um für das Schuljahr 2014/15 einen Antrag auf Ganztagesschule nach Schulgesetz stellen zu können, muss bis 28.03.2014 eine Interessensbekundung über das Staatliche Schulamt gegenüber dem Land erfolgen. Die Grundschulen diskutierten in den letzten Wochen intensiv in Lehrer- und Schulkonferenzen ein mögliches Interessenbekundungsverfahren. Die Grundschulen Am Langen Graben (s. Anlage 1), Steinbach (s. Anlage 2) und Breitenstein (s. Anlage 3) haben nun Interesse an einer Antragstellung zur Ganztagesschule nach Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15 bekundet. Die Interessensbekundung ist unverbindlich und löst keine Pflicht aus. Deshalb wurde die Interessensbekundung der o.g. drei Schulen an das Staatliche Schulamt weitergeleitet.

Antragstellung
Zuständig für die Antragstellung beim Land ist die Stadt als Schulträgerin. Für das Schuljahr 2014/15 sind die Anträge über das Staatliche Schulamt an das Regierungspräsidium Stuttgart bis 30.04.2014 zu stellen.

Nach den eingegangenen Interessensbekundungen sollen für die

  • Grundschule Am Langen Graben

  • Grundschule Steinbach

  • Grundschule Breitenstein

Anträge auf Genehmigung zum Schuljahr 2014/15 gestellt werden. Die Beschlüsse der Schulkonferenzen liegen noch nicht vor. Sie werden nachgereicht.

Inhalt der Anträge:

Grundschule

Tage

Stundenumfang

Ergänzungsangebote

GS Langer Graben

4 Tage

8 Stunden

5. Tag + Angebote nach GT-Ende

GS Steinbach

3 Tage

8 Stunden

Von Seiten der Schule erwünscht.

GS Breitenstein

3 Tage

7 Stunden

Über Förderverein

Die pädagogischen Konzepte der Schulen werden im BSSK am 28.04.2014 vorgestellt.

Weitere Grundschulen beabsichtigen zum Schuljahr 2015/16 einen Antrag zu stellen (Antragstellung bis 01.11.2014).

Bei den Ergänzungsangeboten durch den kommunalen Schulträger ist Voraussetzung, dass die Schule das Landeskonzept bezüglich der Wochentage und des Stundenumfanges vollständig ausschöpft.

Das Land rechnet damit, dass zum Schuljahr 2014/15 im niedrigen dreistelligen Bereich Ganztagesschulen genehmigt werden. Der Fachbereich Jugend, Schule und Soziales schlägt deshalb vor, alle drei Anträge auf Einrichtung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zu stellen.

Anlage 1: Antrag GS Langer Graben

Anlage 2: Antrag GS Steinbach

Anlage 3: Antrag GS Breitenstein

 

Erste Bürgermeisterin Wilhelm weist auf die enge Zeitschiene hin, da die Modelle bereits zum kommenden Schuljahr 2015/16 umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um eine komplette Systemänderung bei den Grundschulen. Die bisher geteilte Verantwortung Schulträger/ Land geht nun nahezu komplett an das Land über. Für die Ganztagesbetreuung stehen mehr Lehrerstunden zur Verfügung, diese können jedoch auch für bestehende Kooperationen monetarisiert werden. Das Modell der bisherigen Verlässlichen Grundschule wird aufgegeben, das Angebot des Landes ist kostenfrei. Drei Grundschulen in Schwäbisch Hall (Langer Graben, Steinbach und Breitenstein) haben sich bereits entschieden, Ganztagesgrundschule zu werden. Die Anträge wurden bereits weitergeleitet. Die Vorstellung der pädagogischen Konzepte erfolgt im BSSK am 28.04.2014.
Mit den Schulen wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

  • Zusatzangebote außerhalb des verpflichtenden Ganztagesbandes sind kostenpflichtig;
  • bisherige Kooperationspartner werden bei einer Monetarisierung vorrangig berücksichtigt;
  • die Stadt gewährt erst Zuwendung, wenn die Vorgaben des Landesmodells voll ausgeschöpft sind.

Letzteres könnte bei der Ganztagesgrundschule Steinbach zur Anwendung kommen. Diese beabsichtigt, drei Tage eine Betreuung von acht Stunden anzubieten, der vierte Tag wird über Jugendbegleiter abgedeckt und für den fünften Tag soll die Stadt Schwäbisch Hall aufkommen. Dieses Modell wird von der Verwaltung abgelehnt.

Stadträtin Härterich fordert die Verwaltung auf, eben diese Klausel nochmals zu prüfen. Sie bittet um nähere Informationen und Kostenzusammenstellung. Diese Kosten sind in dem Gesamtzusammenhang zu stellen und unter der Maßgabe, dass man sich im ländlichen Raum befindet, zu überprüfen.

Stadtrat Schorpp warnt vor der gebundenen Form der Ganztagsgrundschule im ländlichen Raum. Nicht alle Eltern wollen ihre Grundschulkinder ganztags betreut wissen. Er präferiert flexiblere Lösungen und bittet die Stadt, sich hierfür offen zu zeigen.

Auch Stadträtin Schmalzriedt befürchtet Abwanderungen von Kindern von kleineren Schulen, wie z. B. Breitenstein, wenn Eltern die gebundene Form der Ganztagsbetreuung nicht möchten.

Auch Stadtrat Härtig befürchtet, dass die gebundene Form der Ganztagesgrundschulen negative Auswirkungen hat. Er fordert ein kostenfreies, flexibles Angebot. Auch das „Steinbacher Modell“ ist für ihn nicht von vorn herein ausgeschlossen. Er bittet, über den zweiten Absatz des Beschlussantrages erst nach der Sitzung des BSSK am 28.04.2014 zu entscheiden.

Stadtrat Preisendanz hält es für nicht realistisch, an allen Grundschulen auf alle Bedürfnisse der Eltern einzugehen. Er sieht es für zwingend erforderlich, bei einem flexiblen, kostenfreien Fünf-Tages-Angebot zu zentralisieren.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass man den Weg zu Ganztagesgrundschulen ermöglichen will. Er erinnert an das Zuständigkeitsgerangel zwischen Schulträger und Land, wer für welche Aufgabe zuständig ist. Nun hat das Land den Zuständigkeitsmix entflochten. Er möchte die klare Abgrenzung zugunsten von flexiblen Lösungen sehr ungern wieder aufweichen. Da die Kommunen über die FAG-Mittel an der Finanzierung der Ganztagesschulen beteiligt sind, ist für ihn schon eindeutig, dass städtisch finanzierte Zusatzangebote nur subsidiär gefördert werden können.

Beschluss:

Für die Grundschulen Am Langen Graben, Steinbach und Breitenstein werden beim Land Anträge zur Einführung der Ganztagesschule nach Schulgesetz zum Schuljahr 2014/15 gestellt.
(einstimmig - 39 -)

Über den zweiten Absatz des Beschlussantrags (Gewährung Ergänzungsangebote) wird entsprechend der Bitte von Stadtrat Härtig erst nach der Sitzung des BSSK vom 28.04.2014 entschieden.

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