4889980/meetingminutes/5535009/paragraph

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Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Hessental und umfasst die Fl&auml;che zwischen der B&uuml;hlertalstra&szlig;e, Am Kreuzstein sowie der Planstra&szlig;e A und liegt mit seiner Fl&auml;che innerhalb des bereits best. Bplanes Nr. 0318-04 bzw. Nr 0318-04/01. Der Geltungsbereich der &Auml;nderung des Bebauungsplans umfasst ca. 0,77 Hektar.</p>
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Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Hessental und umfasst die Fl&auml;che zwischen der B&uuml;hlertalstra&szlig;e, Am Kreuzstein sowie der Planstra&szlig;e A und liegt mit seiner Fl&auml;che innerhalb des bereits bestehenden Bebauungsplanes Nr. 0318-04 bzw. Nr. 0318-04/01. Der Geltungsbereich der &Auml;nderung des Bebauungsplans umfasst ca. 0,77 Hektar.</p>
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Der Bereich ist im Fl&auml;chennutzungsplan als Mischgebietsfl&auml;che dargestellt.</p>
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Der Bereich ist im Fl&auml;chennutzungsplan als Mischgebietsfl&auml;che dargestellt.<br />
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Das Flurst&uuml;ck Nr. 4608 ist derzeit noch unbebaut.</p>
 
Das Flurst&uuml;ck Nr. 4608 ist derzeit noch unbebaut.</p>
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Die Grundst&uuml;cksfl&auml;che ist bis jetzt als Mischgebiet ausgewiesen und um f&uuml;r die geplante Wohnnutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger R&ouml;wisch Wohnbau GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
 
Die Grundst&uuml;cksfl&auml;che ist bis jetzt als Mischgebiet ausgewiesen und um f&uuml;r die geplante Wohnnutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger R&ouml;wisch Wohnbau GmbH als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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Mit Hilfe der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die k&uuml;nftige Wohnbebauung entsprechend dem Entwurf, der aus einem vorgeschalteten Bautr&auml;ger-Wettbewerb hervorgegangen ist, erm&ouml;glicht werden. Die einzelnen Geb&auml;ude sind entsprechend dem Entwurf als zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienh&auml;user jeweils mit einem Dachgeschoss in abgestaffelter H&ouml;henentwicklung in offener und geschlossener Bauweise um einen inneren Freibereich gruppiert.</p>
 
Mit Hilfe der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die k&uuml;nftige Wohnbebauung entsprechend dem Entwurf, der aus einem vorgeschalteten Bautr&auml;ger-Wettbewerb hervorgegangen ist, erm&ouml;glicht werden. Die einzelnen Geb&auml;ude sind entsprechend dem Entwurf als zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienh&auml;user jeweils mit einem Dachgeschoss in abgestaffelter H&ouml;henentwicklung in offener und geschlossener Bauweise um einen inneren Freibereich gruppiert.</p>
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Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach &sect; 13a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierf&uuml;r sind gegeben, da die ma&szlig;gebende Grundfl&auml;che deutlich unter der zul&auml;ssigen Fl&auml;che von 2 Hektar liegt und die Ma&szlig;nahme der Nutzbarmachung im Innenbereich dient.</p>
 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach &sect; 13a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierf&uuml;r sind gegeben, da die ma&szlig;gebende Grundfl&auml;che deutlich unter der zul&auml;ssigen Fl&auml;che von 2 Hektar liegt und die Ma&szlig;nahme der Nutzbarmachung im Innenbereich dient.</p>
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Im Auftrag des Vorhabentr&auml;gers hat das B&uuml;ro Lamparter architekten, Crailsheim den Entwurf des Bebauungsplans und die Begr&uuml;ndung zum Bebauungsplan erstellt. Die Unterlagen sind in der Anlage beigelegt.</p>
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Im Auftrag des Vorhabentr&auml;gers hat das B&uuml;ro Lamparter architekten, Crailsheim den Entwurf des Bebauungsplans und die Begr&uuml;ndung zum Bebauungsplan erstellt.</p>
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<p align="JUSTIFY">
 
Die Verwaltung schl&auml;gt in Abstimmung mit dem Vorhabentr&auml;ger vor, den endg&uuml;ltigen Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchf&uuml;hrungsvertrag zu schlie&szlig;en sowie die &ouml;ffentliche Auslegung und die Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect; 3 (2) und &sect; 4 (2) BauGB durchzuf&uuml;hren.</p>
 
Die Verwaltung schl&auml;gt in Abstimmung mit dem Vorhabentr&auml;ger vor, den endg&uuml;ltigen Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchf&uuml;hrungsvertrag zu schlie&szlig;en sowie die &ouml;ffentliche Auslegung und die Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect; 3 (2) und &sect; 4 (2) BauGB durchzuf&uuml;hren.</p>
 
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Anlage 3: [[Media:87-14_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan aus Bebauungsplan]]</p>
 
Anlage 3: [[Media:87-14_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan aus Bebauungsplan]]</p>
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<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
 
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<u>Architekt Lamparter</u> tr&auml;gt den &uuml;berarbeiteten Planungsstand lt. Lageplan vor. Die Geb&auml;ude haben eine H&ouml;he von 3 + Dachgeschoss bzw. 2 + Dachgeschoss + maximale Festsetzung der Geb&auml;udeh&ouml;he; die urspr&uuml;nglich angedachte massivere Bebauung wurde aufgegeben. Die Grundfl&auml;chenzahl betr&auml;gt 0,35. Es handelt sich nach wie vor um ein Mischgebiet. Die Geb&auml;ude hin zur B&uuml;hlertalstra&szlig;e bzw. zur Stra&szlig;e Am Kreuzstein sind miteinander verbunden, um so dem L&auml;rmschutz gerecht zu werden. Es sind ca. 105 Stellpl&auml;tze vorgesehen, wovon 50 Pl&auml;tze sich in der Tiefgarage befinden. F&uuml;r Wohnungen &uuml;ber 75 qm sind 1,5 Stellpl&auml;tze vorgesehen. Am westliche Rand des Baugebiets befindet sich ein Geh- und Radweg; dieser soll unter der B&uuml;hlertalstra&szlig;e durchgef&uuml;hrt werden (R&ouml;hre) und die Verbindung zum bestehenden Radwegenetz aufnehmen.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> hinterfragt die &ouml;ffentlichen Parkpl&auml;tze.</p>
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<u>Architekt Lamparter</u> erl&auml;utert, dass sowohl entlang der Willy-Brandt-Allee als auch oberirdisch zwischen den Geb&auml;uden &ouml;ffentliche Parkpl&auml;tze vorhanden sind.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> kritisiert die Dichte der Bebauung. Im Wettbewerb wurde der Entwurf der GWG/ Architekturb&uuml;ro Kuhn aufgrund der hohen Dichte abgelehnt; nun weist der jetzige Entwurf exakt diese Dichte (Grundfl&auml;chenzahl 0,35) auf. Diese Vorgehensweise h&auml;lt er f&uuml;r nicht redlich.</p>
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- Stadtrat Stutz bis/ Stadtrat Frank ab 19.50 Uhr anwesend -</p>
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<u>Architekt Lamparter</u> bezeichnet die Grundfl&auml;chenzahl aufgrund der festgelegten Baufenster mit 0,289. Die Bezeichnung 0,35 ist lediglich ein technischer Wert (vgl. Diskussion unter &sect; 38, Bebauungsplan &bdquo;Am F&auml;sslesbrunnen&ldquo;).</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> weist darauf hin, dass er seinerzeit daf&uuml;r pl&auml;diert habe, die Schw&auml;bisch Haller Wohnbautr&auml;ger anzuschreiben, um ihr Interesse f&uuml;r dieses Grundst&uuml;ck abzufragen. Dies ist ein gelungenes Beispiel daf&uuml;r, wie sich gemeinder&auml;tliche T&auml;tigkeit am Markt orientiert.</p>
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Auch <u>Stadtrat Feucht</u> kann die verschiedenen Werte f&uuml;r die Grundfl&auml;chenzahl nicht verstehen. Er sieht sich als ehrenamtlicher Stadtrat mit dieser Problematik &uuml;berfordert.</p>
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<u>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer T. R&ouml;ssler</u> sichert zu, als Grundfl&auml;chenzahl 0,3 festzuschreiben.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p align="JUSTIFY">
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<u>1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0318-04/02 &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0318-04/02 &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
Der B-Plan Nr. 0318-04/02 - &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1, &sect; 12 und &sect; 13a BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt.<br />
 
Der B-Plan Nr. 0318-04/02 - &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1, &sect; 12 und &sect; 13a BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt.<br />
 
Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ro Lamparter architekten aus Crailsheim, M 1:500 vom 10.03.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ro Lamparter architekten aus Crailsheim, M 1:500 vom 10.03.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0318-04/02 - &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0318-04/02 - &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2.&nbsp;&Auml;nderung&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3, &sect; 2 Abs. 1, &sect; 3 Abs. 2, &sect; 12 Abs. 2 und &sect; 13a BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ro Lamparter architekten aus Crailsheim, vom 10.03.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3, &sect; 2 Abs. 1, &sect; 3 Abs. 2, &sect; 12 Abs. 2 und &sect; 13a BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ro Lamparter architekten aus Crailsheim, vom 10.03.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Mittelh&ouml;he V-VIII, 2. &Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.<br />
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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Aus der Diskussion wurde folgendes <strong>aufgenommen</strong>:<br />
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Die Grundfl&auml;chenzahl wird auf 0,3 ver&auml;ndert.</p>
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(14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
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1 A. Amt 61
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1 A. Amt 63
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1 A. FB 23/HGE|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Mittelhöhe, Hessental|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelhöhe V-VIII - 2. Änderung"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=31.03.2014|paragraph-template-backlink=4889980/0/meetingminutes|}}
  
 
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[[Category:Index:Mittelhöhe|Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Mittelhöhe V-VIII - 2. Änderung"; hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (31.03.2014, Bau- und Planungsausschuss)]]
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[[Category:Startdate|2014-03-31]]
 
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Aktuelle Version vom 25. April 2014, 09:55 Uhr

Sachvortrag:

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Hessental und umfasst die Fläche zwischen der Bühlertalstraße, Am Kreuzstein sowie der Planstraße A und liegt mit seiner Fläche innerhalb des bereits bestehenden Bebauungsplanes Nr. 0318-04 bzw. Nr. 0318-04/01. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst ca. 0,77 Hektar.

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche dargestellt.
Das Flurstück Nr. 4608 ist derzeit noch unbebaut.

Die Grundstücksfläche ist bis jetzt als Mischgebiet ausgewiesen und um für die geplante Wohnnutzung verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau GmbH als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Mit Hilfe der Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die künftige Wohnbebauung entsprechend dem Entwurf, der aus einem vorgeschalteten Bauträger-Wettbewerb hervorgegangen ist, ermöglicht werden. Die einzelnen Gebäude sind entsprechend dem Entwurf als zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienhäuser jeweils mit einem Dachgeschoss in abgestaffelter Höhenentwicklung in offener und geschlossener Bauweise um einen inneren Freibereich gruppiert.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben, da die maßgebende Grundfläche deutlich unter der zulässigen Fläche von 2 Hektar liegt und die Maßnahme der Nutzbarmachung im Innenbereich dient.

Im Auftrag des Vorhabenträgers hat das Büro Lamparter architekten, Crailsheim den Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung zum Bebauungsplan erstellt.

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den endgültigen Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss zu fassen und einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu schließen sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Ansichten

Anlage 3: Lageplan aus Bebauungsplan

 

Architekt Lamparter trägt den überarbeiteten Planungsstand lt. Lageplan vor. Die Gebäude haben eine Höhe von 3 + Dachgeschoss bzw. 2 + Dachgeschoss + maximale Festsetzung der Gebäudehöhe; die ursprünglich angedachte massivere Bebauung wurde aufgegeben. Die Grundflächenzahl beträgt 0,35. Es handelt sich nach wie vor um ein Mischgebiet. Die Gebäude hin zur Bühlertalstraße bzw. zur Straße Am Kreuzstein sind miteinander verbunden, um so dem Lärmschutz gerecht zu werden. Es sind ca. 105 Stellplätze vorgesehen, wovon 50 Plätze sich in der Tiefgarage befinden. Für Wohnungen über 75 qm sind 1,5 Stellplätze vorgesehen. Am westliche Rand des Baugebiets befindet sich ein Geh- und Radweg; dieser soll unter der Bühlertalstraße durchgeführt werden (Röhre) und die Verbindung zum bestehenden Radwegenetz aufnehmen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hinterfragt die öffentlichen Parkplätze.

Architekt Lamparter erläutert, dass sowohl entlang der Willy-Brandt-Allee als auch oberirdisch zwischen den Gebäuden öffentliche Parkplätze vorhanden sind.

Stadtrat Sakellariou kritisiert die Dichte der Bebauung. Im Wettbewerb wurde der Entwurf der GWG/ Architekturbüro Kuhn aufgrund der hohen Dichte abgelehnt; nun weist der jetzige Entwurf exakt diese Dichte (Grundflächenzahl 0,35) auf. Diese Vorgehensweise hält er für nicht redlich.

- Stadtrat Stutz bis/ Stadtrat Frank ab 19.50 Uhr anwesend -

Architekt Lamparter bezeichnet die Grundflächenzahl aufgrund der festgelegten Baufenster mit 0,289. Die Bezeichnung 0,35 ist lediglich ein technischer Wert (vgl. Diskussion unter § 38, Bebauungsplan „Am Fässlesbrunnen“).

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass er seinerzeit dafür plädiert habe, die Schwäbisch Haller Wohnbauträger anzuschreiben, um ihr Interesse für dieses Grundstück abzufragen. Dies ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie sich gemeinderätliche Tätigkeit am Markt orientiert.

Auch Stadtrat Feucht kann die verschiedenen Werte für die Grundflächenzahl nicht verstehen. Er sieht sich als ehrenamtlicher Stadtrat mit dieser Problematik überfordert.

Geschäftsführer T. Rössler sichert zu, als Grundflächenzahl 0,3 festzuschreiben.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0318-04/02 „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0318-04/02 - „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 12 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt.
Maßgebend ist der Lageplan des Büro Lamparter architekten aus Crailsheim, M 1:500 vom 10.03.2014 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0318-04/02 - „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 2, § 12 Abs. 2 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro Lamparter architekten aus Crailsheim, vom 10.03.2014. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Mittelhöhe V-VIII, 2. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.

Aus der Diskussion wurde folgendes aufgenommen:
Die Grundflächenzahl wird auf 0,3 verändert.

(14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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