§ 41 - Städtebaulicher Wettbewerb für die Flächen beidseits des Haller Bahnhofs (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Doppelhaushalt 2014/2015 sind für die Entwicklungsplanungen der Flächen beidseits des Haller Bahnhofs insgesamt 140.000 € eingestellt. Die Wettbewerbsverfahren sollen im Jahr 2014 eingeleitet werden.

Wettbewerbsgebiete:
Das Wettbewerbsgebiet der östlichen Fläche des Bahnhofsareals reicht von der Gleisanlage des Gleises 1 bis zur Steinbacher Straße. Das Gelände ist ca. 45 Meter breit und ca. 380 Meter lang. Die südliche und die nördliche Grenze wird durch die jeweiligen Grundstückszuschnitte, die zum Teil spitz zulaufen, definiert. Die Fläche ist im beiliegenden Lageplan 1 abgebildet.

Die Wettbewerbsfläche westlich des Haller Bahnhofes hat einen Flächengehalt von insgesamt 4,5 Hektar. Sie wird begrenzt durch die Bahnlinie und durch die ringförmig das Gelände umschließende Ringstraße bzw. Ritterstraße. Auf diesem Gelände befinden sich derzeit noch verschiedene Bauwerke, mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen. Diese Fläche ist im beiliegenden Lageplan 2 abgebildet.

Allgemeines:
Aufgrund der geringen funktionalen Verflechtungen zwischen den beiden Flächen ist eine Trennung der beiden Wettbewerbe aus den nachfolgenden Gründen erforderlich.

  • eine Entscheidung über den möglichen Neubau eines Landratsamtes westlich des Bahnhofes ist bislang noch nicht gefallen. Aufgrund dieser Unsicherheit müssten im Verfahren sehr viel verschiedene Erschließungs- und Belegungsvarianten untersucht werden. Dies führt zu einem unangemessen hohen Aufwand, der kaum mit dem Preisgeld abgedeckt werden kann.

  • Während im westlichen Teil aufgrund der Situation ein städtebaulicher Wettbewerb, der primär das Erschließungssystem abbilden soll, verlangt wird, soll auf der Ostseite ein städtebaulicher Wettbewerb mit einem Vertiefungsteil in Richtung Gebäudetypologie ausgelobt werden. Die Unterschiedlichkeit dieser beiden Wettbewerbe erfordert eine Trennung.

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst den Wettbewerbsteil für die östliche Fläche dieses Areals auszuloben. Der Wettbewerb für den westlichen Teil soll zeitversetzt in der zweiten Jahreshälfte ausgelobt werden. Aufgrund der Trennung der beiden Verfahren ist in der Sitzungsvorlage nur das Wettbewerbsverfahren für den östlichen Teil im Fokus.

Wettbewerbsziel:
Ziel des Wettbewerbs ist es, städtebaulich verträgliche Lösungen für den westlichen, räumlichen Abschluss der Stadtsilhouette zu entwickeln. Hinzu kommt der Entwurf eines eigenen Erschließungssystems für diese Fläche. Den Wettbewerbsteilnehmern wird freigestellt, den Haller Bahnhof zu erhalten oder die Funktionsteile dieser Haltestelle in einen Neubau zu integrieren (Stellwerk). Im Verfahren sollen die städtebaulich vertretbaren Kubaturen und Abmessungen von neuen Gebäuden an der westlichen Stadtkante ermittelt werden.
Für das Gebiet ist primär eine Wohnnutzung angestrebt. In Teilbereichen sind auch Dienstleistungseinrichtungen sowie weitere funktional verträgliche Einrichtungen (Gastronomie oder ähnliches) denkbar. Diese Lösungsvorschläge sollen jedoch nicht Gegenstand des Wettbewerbes sein, sondern nur als Nachweis einer Realisierbarkeit erbracht werden. Ein besonderes Augenmerk sollen die Wettbewerbsteilnehmer auf die Erschließung der Parkierungsanlage, die erforderlich ist und auf die mögliche Erschließung des westlichen Bahnhofteils legen. Hier ist ein Tunnel unter der Bahn denkbar. Die Lage des Tunnels soll so gewählt werden, dass sowohl der östlich als auch der westliche Teil erschlossen werden kann.

Im zweiten Teil des Wettbewerbs wird die Ausarbeitung der neuen Gebäudetypologie für diesen Stadtteil erwartet. Es sollen beispielhaft für zwei Gebäude die Nachweise für Wohn- , Dienstleistungen und ähnliches erbracht werden. Die Gestaltung der Gebäude soll in Form von Ansichten nachgewiesen werden.
Von Seiten der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass die so genannte Bahnhofsterrasse als ein eigenständiger homogener Stadtteil entwickelt wird.

Wettbewerbsverfahren:
Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen in Form eines Bewerbungsverfahrens ermittelt werden. Hierzu werden verschiedene Qualifikationen im Vorfeld als Bedingung für eine Teilnahme abgefragt. Bedingungen können sein:
In den letzten drei Jahren Auszeichnung oder Ankauf bzw. Auszeichnung bereits gebauter Gebäude. Darüber hinaus soll auch jungen Büros eine besondere Chance für die Teilnahme eröffnet werden. Hier ist daran gedacht, ca. fünf Büros, deren Bürogründung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, die Teilnahme zu ermöglichen. Auch hier erfolgt es in Form eines Bewerbungsverfahrens.
Diese Form des Wettbewerbs, die noch mit der Architektenkammer abzustimmen ist, hat sich in der Vergangenheit bewährt.

Jury und Preisgeld:
Als Fachpreisrichter werden zum gegenwärtigen Stand folgende Personen benannt:

  • Prof. Franz Pesch

  • Prof. Gerd Baldauf

  • Dipl. Ing. Karl Haag

  • Dipl. Ing. Ursula Hüfftlein-Otto

Als Sachpreisrichter sollen Herr Oberbürgermeister Pelgrim sowie die zu benennenden Vertreterinnen/ Vertreter aus den Fraktionen bestellt werden.

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Wettbewerbsgebiet I

 

Stadtrat Weber würde eine gebietsübergreifende, verzahnte Lösung - eventuell mit gemeinsamer Erschließung auch über den Gleisen - bevorzugen. Der Schienenverlauf soll beide Wettbewerbsgebiete nicht voneinander trennen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann erinnert daran, dass man von stadtnahem Wohnen ausgegangen ist. Eine Überplanung der Gleise zur Erschließung lassen Schwierigkeiten mit dem Eisenbahnbundesamt erwarten. Eine Bebauung über den Gleisen scheidet aus städtebaulichen Gesichtspunkten aus.

Stadtrat Weber konkretisiert, dass es ihm um Erschließungsmaßnahmen - nicht um eine Bebauung über den Gleisen - geht.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Neumann fügt hinzu, dass das Wettbewerbsgebiet II aufgrund der noch unklaren Nutzung nur grob überplant werden soll.

Stadträtin Niemann ist der Meinung, dass letztendlich eine bessere Lösung zustande kommt, wenn das gesamte Gebiet überplant wird.

Stadtrat Unser bittet die Verwaltung, vor der Umsetzung des Wettbewerbsgebiets II für die dort ansässigen Unternehmen verträgliche Lösungen anzubieten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der vorgeschlagene Wettbewerb wird in Abstimmung mit der Architektenkammer zeitnah ausgelobt.

Aus der Diskussion wird folgendes aufgenommen:
Wettbewerbsgebiet I und II werden zusammen - allerdings in unterschiedlicher Tiefe - geplant. Erschließungselemente zwischen den Wettbewerbsgebieten I und II, sowie die Ausgestaltung der Parkierungsanlagen sollen ausdrücklich in den städtebaulichen Wettbewerb aufgenommen werden.

(16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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