§ 1 - 7C-Fortschreibung des Flächennutzungsplans; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden während der öffentlichen Auslegung - Feststellungsbeschluss - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit der rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (rechtskräftig seit 14.10.2009) wurde ein Gesamtkonzept der Siedlungsentwicklung für die Gemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit dem Planungszeitraum 2009 bis 2023 umgesetzt. Aufgrund von dringendem Handlungsbedarf war es 2009 erforderlich, zeitgleich verschiedene Teilfortschreibungen (7A, 7B und 7C) verfahrensmäßig selbstständig zu betreiben.

Die Teilfortschreibung 7C hat sich einzig auf die Darstellung des "Sondergebietes Solarfeld Hundsäcker" in Michelbach beschränkt.

Der Gemeinsame Ausschuss hat letztmals am 06.07.2009 die Öffentliche Auslegung dieser Teilfortschreibung beschlossen. Die Öffentliche Auslegung fand vom 24.07.2009 bis 24.08.2009 statt.

Von Seiten der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gingen Bedenken und Anregungen ein. Diese wurden von dem damals beauftragten Büro "Planungsgruppe IKOS" zusammengestellt (siehe beigefügte Anlage vom 17.11.2009). Im Anschluss hat der Gemeinderat Michelbach am 01.12.2009 den Abwägungsvorschlägen und dem Feststellungsbeschluss vorberatend zugestimmt. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat am 24.03.2010 einen entsprechenden Feststellungsbeschluss einstimmig zustimmend vorberaten.

Ein abschließender Feststellungsbeschluss des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall wurde bisher nicht gefasst. Dies soll nun nachgeholt werden.

Anlagen:
Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken
Plan

 

Oberbürgermeister Pelgrim eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er geht kurz auf das bisherige Verfahren ein.

Beschluss:

Über die Anregungen wird entsprechend der Empfehlung der Planungsgruppe IKOS vom 17.11.2009 entschieden.
Der Entwurf der 7 C-Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, wird in der vorliegenden Form festgestellt. Der Flächennutzungsplan wird dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorgelegt.
(einstimmig - 15 -)

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