§ 9 - Vergabekriterien für Wohnbauplätze - Antrag der SPD-Fraktion u. a. vom 04.12.2013 - (öffentlich)
Sachvortrag:
Antrag der SPD-Fraktion u. a. vom 04.12.2013 : siehe Anlage
Die Geschäftsführung der HGE hat nach Diskussion nachfolgende Kriterien für die Bauplatzvergabe zur Anwendung vorgeschlagen:
Kriterien ab 01.01.2014 |
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I.
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Erst- vor Zweitbewerbung (Alternativbauplatz) |
Privatpersonen vor Bauträger |
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Eigenbedarf vor Vermietung oder Verkauf |
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Zahl und Alter der Kinder |
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Auswärtige Personen vor Personen, die bereits in Schwäbisch Hall oder in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wohnen; in Teilorten erhalten Personen aus dem Teilort den Vorrang |
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Ehrenamtliches Engagement oder besonders hervorzuhebende Wohn- oder Bauformen, z. B. generationenübergreifend, altersgerecht, umweltfreundlich/-bewusst, energiesparend |
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Losentscheid |
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II. |
Sonderfälle |
Diese wurden dem VFA vom 09.12.13 nö zur Kenntnisnahme unterbreitet und mehrheitlich als Anwendungsgrundlage angenommen.
Aus Sicht der Geschäftsführung und der Verwaltung sollten keine weiteren Vorgaben gemacht werden.
Beschluss:
Der Antrag der SPD-Fraktion u. a. vom 04.12.2013 wird nicht weiterverfolgt.