§ 9 - Vergabekriterien für Wohnbauplätze - Antrag der SPD-Fraktion u. a. vom 04.12.2013 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Antrag der SPD-Fraktion u. a. vom 04.12.2013 : siehe Anlage

 

Die Geschäftsführung der HGE hat nach Diskussion nachfolgende Kriterien für die Bauplatzvergabe zur Anwendung vorgeschlagen:

Kriterien ab 01.01.2014

I.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erst- vor Zweitbewerbung (Alternativbauplatz)

Privatpersonen vor Bauträger

Eigenbedarf vor Vermietung oder Verkauf

Zahl und Alter der Kinder

Auswärtige Personen vor Personen, die bereits in Schwäbisch Hall oder in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wohnen;

in Teilorten erhalten Personen aus dem Teilort den Vorrang

Ehrenamtliches Engagement oder besonders hervorzuhebende Wohn- oder Bauformen, z. B. generationenübergreifend, altersgerecht, umweltfreundlich/-bewusst, energiesparend

Losentscheid

II.

Sonderfälle

Diese wurden dem VFA vom 09.12.13 nö zur Kenntnisnahme unterbreitet und mehrheitlich als Anwendungsgrundlage angenommen.

Aus Sicht der Geschäftsführung und der Verwaltung sollten keine weiteren Vorgaben gemacht werden.

Beschluss:

Der Antrag der SPD-Fraktion u. a. vom 04.12.2013 wird nicht weiterverfolgt.

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