4889947/meetingminutes/5300121/paragraph

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Die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung der HGE hat nach Diskussion nachfolgende Kriterien f&uuml;r die Bauplatzvergabe zur Anwendung vorgeschlagen:</p>
 
Die Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung der HGE hat nach Diskussion nachfolgende Kriterien f&uuml;r die Bauplatzvergabe zur Anwendung vorgeschlagen:</p>
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Aus Sicht der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung und der Verwaltung sollten keine weiteren Vorgaben gemacht werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> interpretiert den o. g. Antrag so, dass die in der Sitzungsvorlage unter II. aufgef&uuml;hrten Sonderf&auml;lle nicht angewandt werden sollen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried</u> nimmt zum SPD-Antrag unmittelbar Stellung:</p>
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Gem&auml;&szlig; &sect; 103 GemO ist es ureigenste Aufgabe des Gemeinderats und nicht der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung der HGE &uuml;ber die Vergabe von Baupl&auml;tzen zu entscheiden.</li>
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Die SPD-Fraktion war in j&uuml;ngster Vergangenheit mit einigen Entscheidungen zur Vergabe von Baupl&auml;tzen nicht einverstanden. Sie ist der Ansicht, dass Vergabekriterien formuliert sein m&uuml;ssen, nicht angepasst bzw. variiert werden d&uuml;rfen und &ouml;ffentlich bekannt gemacht werden m&uuml;ssen.</li>
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Es kann unter keinen Umst&auml;nden akzeptiert werden, dass einzelne Baupl&auml;tze an bestimmte Personen vergeben werden, obwohl diese Pl&auml;tze noch gar nicht offiziell zum Verkauf ausgeschrieben worden sind. Danach wurden die restlichen Baupl&auml;tze f&uuml;r die Allgemeinheit ausgeschrieben.</li>
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Um dies k&uuml;nftig auszuschlie&szlig;en, stellt Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried folgenden <strong>Antrag</strong> (dieser soll als Ziffer 1 den von der Verwaltung genannten Vergabekriterien vorangestellt werden):<br />
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<em>In neu erschlossenen Baugebieten oder Bauabschnitten findet die erstmalige Vergabe nur im Rahmen einer allgemeinen Ausschreibung statt.</em><br />
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Eine Anwendung der Vergabekriterien ist erst dann m&ouml;glich, wenn die &ouml;ffentlich bekanntgemachte Abgabefrist abgelaufen ist.<br />
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Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried appelliert an das Gremium und an Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim, sich bei der Vergabe von Baupl&auml;tzen nicht von Zweckm&auml;&szlig;igkeitserw&auml;gungen leiten zu lassen, vielmehr soll das oberste Ziel der Gerechtigkeitsgedanke sein. B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, die bereits in einer ersten Vergaberunde vorab Baupl&auml;tze erhalten und B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger der zweiten offiziellen Vergaberunde soll es nicht geben.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> teilt die Auffassung der SPD-Fraktion in keinster Art und Weise; weder was die Zust&auml;ndigkeit des Gemeinderats noch was die Sinnhaftigkeit der Regelung einer allgemeinen Ausschreibung angeht. Er weist auf die mehrj&auml;hrige Reservierung eines Grundst&uuml;cks auf dem Katzenkopf, Teurershof f&uuml;r ein Mehrgenerationenhaus. Dieses Projekt zu unterst&uuml;tzen war Wunsch des Gemeinderats; auch in diesem Fall wurde ganz bewusst auf eine allgemeine Ausschreibung verzichtet. Solche F&auml;lle sollte man sich auch f&uuml;r die Zukunft offen halten. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim warnt vor einer Selbstbeschr&auml;nkung des Gemeinderats.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin J&ouml;rg-Unfried</u> widerspricht ihrem Vorredner. Die von Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim jetzt erw&auml;hnten F&auml;lle treffen nicht den Kern ihrer Aussage. Sie wendet sich dagegen, dass zwei Familien sich Baupl&auml;tze haben aussuchen k&ouml;nnen und den Zuschlag erhalten haben bevor andere Familien die Gelegenheit hatten, sich zu bewerben. Kurze Zeit sp&auml;ter erfolgte die &ouml;ffentliche Ausschreibung der Baupl&auml;tze f&uuml;r dieses Baugebiet. In dieser Ausschreibung waren die besagten drei Baupl&auml;tze gar nicht mehr zum Verkauf ausgewiesen.</p>
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Auch <u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> spricht sich f&uuml;r eine Transparenz der Entscheidungen des Gemeinderats aus. Da die &Ouml;ffentlichkeit keine Gelegenheit hatte, sich auf diese Baupl&auml;tze zu bewerben, kannte der Gemeinderat nicht alle Interessenten und konnte somit keine transparente Entscheidung treffen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> widerspricht seinen Vorrednerinnen. Er f&uuml;hrt aus, dass es oftmals Anfragen nach Baugrundst&uuml;cken gibt, die Sonderbauformen darstellen, f&uuml;r die es noch gar keine zuteilungsreifen Fl&auml;chen gibt. Oftmals m&uuml;nden solche Anfragen auch in ein f&ouml;rmliches Bebauungsplanverfahren.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> h&auml;lt Transparenz und &Ouml;ffentlichkeit im Vergabeverfahren von Baupl&auml;tze f&uuml;r entscheidend. Diese sieht er im jetzigen Verfahren f&uuml;r gegeben an, deshalb m&ouml;chte er das bisher praktizierte Verfahren beibehalten.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> weist darauf hin, dass Grund f&uuml;r die hier gef&uuml;hrte Diskussion die verschiedensten politischen Einstellungen sind. F&uuml;r ihn und seine Fraktion entscheidet schlichtweg die Mehrheit. F&uuml;r ihn ist es ganz normal, dass eine Bauplatzvergabe auch einmal zur Sicherung bzw. Verbesserung der Infrastruktur erfolgen muss.</p>
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- Stadtrat Sakellariou bis 19.45 Uhr anwesend -</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> erkl&auml;rt nochmals, dass es seiner Fraktion lediglich darum geht, dass es in einem neu erschlossenen Baugebiet keine Vorabvergaben geben soll. Es ist auch durchaus angemessen, dass sich dann Sonderf&auml;lle, wie bspw. ein Mehrgenerationenhaus, formell bewerben.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> h&auml;lt den vorgelegten Kriterienkatalog f&uuml;r einen guten Weg. Er warnt eindringlich davor, der Verwaltung und auch dem Gemeinderat jeglichen Spielraum zu nehmen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> regt an, dass k&uuml;nftig die Bauplatzvergabe &uuml;ber einen Punktekatalog erfolgen soll; dies praktizieren andere St&auml;dte mit gro&szlig;em Erfolg und Transparenz.</p>
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Folgende Formulierung wird dem Vergabekatalog vorangestellt:<br />
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In neu erschlossenen Baugebieten oder Bauabschnitten findet die erstmalige Vergabe nur im Rahmen einer allgemeinen Ausschreibung statt.<br />
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(15 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen)<br />
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Damit ist der <strong>Antrag abgelehnt</strong>.</p>
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Aktuelle Version vom 2. April 2014, 08:29 Uhr

Sachvortrag:

Antrag der SPD-Fraktion u. a. vom 04.12.2013 : siehe Anlage

 

Die Geschäftsführung der HGE hat nach Diskussion nachfolgende Kriterien für die Bauplatzvergabe zur Anwendung vorgeschlagen:

Kriterien ab 01.01.2014

I.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erst- vor Zweitbewerbung (Alternativbauplatz)

Privatpersonen vor Bauträger

Eigenbedarf vor Vermietung oder Verkauf

Zahl und Alter der Kinder

Auswärtige Personen vor Personen, die bereits in Schwäbisch Hall oder in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wohnen;

in Teilorten erhalten Personen aus dem Teilort den Vorrang

Ehrenamtliches Engagement oder besonders hervorzuhebende Wohn- oder Bauformen, z. B. generationenübergreifend, altersgerecht, umweltfreundlich/-bewusst, energiesparend

Losentscheid

II.

Sonderfälle

Diese wurden dem VFA vom 09.12.13 nö zur Kenntnisnahme unterbreitet und mehrheitlich als Anwendungsgrundlage angenommen.

Aus Sicht der Geschäftsführung und der Verwaltung sollten keine weiteren Vorgaben gemacht werden.

 

Oberbürgermeister Pelgrim interpretiert den o. g. Antrag so, dass die in der Sitzungsvorlage unter II. aufgeführten Sonderfälle nicht angewandt werden sollen.

Stadträtin Jörg-Unfried nimmt zum SPD-Antrag unmittelbar Stellung:

  1. Gemäß § 103 GemO ist es ureigenste Aufgabe des Gemeinderats und nicht der Geschäftsführung der HGE über die Vergabe von Bauplätzen zu entscheiden.
  2. Die SPD-Fraktion war in jüngster Vergangenheit mit einigen Entscheidungen zur Vergabe von Bauplätzen nicht einverstanden. Sie ist der Ansicht, dass Vergabekriterien formuliert sein müssen, nicht angepasst bzw. variiert werden dürfen und öffentlich bekannt gemacht werden müssen.
  3. Es kann unter keinen Umständen akzeptiert werden, dass einzelne Bauplätze an bestimmte Personen vergeben werden, obwohl diese Plätze noch gar nicht offiziell zum Verkauf ausgeschrieben worden sind. Danach wurden die restlichen Bauplätze für die Allgemeinheit ausgeschrieben.

Um dies künftig auszuschließen, stellt Stadträtin Jörg-Unfried folgenden Antrag (dieser soll als Ziffer 1 den von der Verwaltung genannten Vergabekriterien vorangestellt werden):
In neu erschlossenen Baugebieten oder Bauabschnitten findet die erstmalige Vergabe nur im Rahmen einer allgemeinen Ausschreibung statt.
Eine Anwendung der Vergabekriterien ist erst dann möglich, wenn die öffentlich bekanntgemachte Abgabefrist abgelaufen ist.
Stadträtin Jörg-Unfried appelliert an das Gremium und an Oberbürgermeister Pelgrim, sich bei der Vergabe von Bauplätzen nicht von Zweckmäßigkeitserwägungen leiten zu lassen, vielmehr soll das oberste Ziel der Gerechtigkeitsgedanke sein. Bürgerinnen und Bürger, die bereits in einer ersten Vergaberunde vorab Bauplätze erhalten und Bürgerinnen und Bürger der zweiten offiziellen Vergaberunde soll es nicht geben.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt die Auffassung der SPD-Fraktion in keinster Art und Weise; weder was die Zuständigkeit des Gemeinderats noch was die Sinnhaftigkeit der Regelung einer allgemeinen Ausschreibung angeht. Er weist auf die mehrjährige Reservierung eines Grundstücks auf dem Katzenkopf, Teurershof für ein Mehrgenerationenhaus. Dieses Projekt zu unterstützen war Wunsch des Gemeinderats; auch in diesem Fall wurde ganz bewusst auf eine allgemeine Ausschreibung verzichtet. Solche Fälle sollte man sich auch für die Zukunft offen halten. Oberbürgermeister Pelgrim warnt vor einer Selbstbeschränkung des Gemeinderats.

Stadträtin Jörg-Unfried widerspricht ihrem Vorredner. Die von Oberbürgermeister Pelgrim jetzt erwähnten Fälle treffen nicht den Kern ihrer Aussage. Sie wendet sich dagegen, dass zwei Familien sich Bauplätze haben aussuchen können und den Zuschlag erhalten haben bevor andere Familien die Gelegenheit hatten, sich zu bewerben. Kurze Zeit später erfolgte die öffentliche Ausschreibung der Bauplätze für dieses Baugebiet. In dieser Ausschreibung waren die besagten drei Bauplätze gar nicht mehr zum Verkauf ausgewiesen.

Auch Stadträtin Niemann spricht sich für eine Transparenz der Entscheidungen des Gemeinderats aus. Da die Öffentlichkeit keine Gelegenheit hatte, sich auf diese Bauplätze zu bewerben, kannte der Gemeinderat nicht alle Interessenten und konnte somit keine transparente Entscheidung treffen.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht seinen Vorrednerinnen. Er führt aus, dass es oftmals Anfragen nach Baugrundstücken gibt, die Sonderbauformen darstellen, für die es noch gar keine zuteilungsreifen Flächen gibt. Oftmals münden solche Anfragen auch in ein förmliches Bebauungsplanverfahren.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hält Transparenz und Öffentlichkeit im Vergabeverfahren von Bauplätze für entscheidend. Diese sieht er im jetzigen Verfahren für gegeben an, deshalb möchte er das bisher praktizierte Verfahren beibehalten.

Stadtrat Baumann weist darauf hin, dass Grund für die hier geführte Diskussion die verschiedensten politischen Einstellungen sind. Für ihn und seine Fraktion entscheidet schlichtweg die Mehrheit. Für ihn ist es ganz normal, dass eine Bauplatzvergabe auch einmal zur Sicherung bzw. Verbesserung der Infrastruktur erfolgen muss.

- Stadtrat Sakellariou bis 19.45 Uhr anwesend -

Stadtrat Kaiser erklärt nochmals, dass es seiner Fraktion lediglich darum geht, dass es in einem neu erschlossenen Baugebiet keine Vorabvergaben geben soll. Es ist auch durchaus angemessen, dass sich dann Sonderfälle, wie bspw. ein Mehrgenerationenhaus, formell bewerben.

Stadtrat Neidhardt hält den vorgelegten Kriterienkatalog für einen guten Weg. Er warnt eindringlich davor, der Verwaltung und auch dem Gemeinderat jeglichen Spielraum zu nehmen.

Stadträtin Niemann regt an, dass künftig die Bauplatzvergabe über einen Punktekatalog erfolgen soll; dies praktizieren andere Städte mit großem Erfolg und Transparenz.

Beschluss:

Folgende Formulierung wird dem Vergabekatalog vorangestellt:
In neu erschlossenen Baugebieten oder Bauabschnitten findet die erstmalige Vergabe nur im Rahmen einer allgemeinen Ausschreibung statt.
(15 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen)
Damit ist der Antrag abgelehnt.

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