§ 23 - Bereitstellung von Mitteln im Erfolgsplan für die Zahlung der Abwasserabgabe für das Veranlagungsjahr 2012 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Abwasserabgabe beruht auf dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes. Die Mittel aus dieser Abgabe müssen zweckgebunden für den Wasserschutz auch im industriellen Bereich eingesetzt werden.

Das Ziel der Abwasserabgabe ist es, einen Anreiz zu schaffen

  • das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen,

  • die einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft zu sichern, gleichzeitig aber auch alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, zu ermöglichen.

Eine Abwasserabgabe wird erhoben, insbesondere für

  • Schmutzwasser aus Kläranlagen > 50 Einwohnergleichwerten

  • Schmutzwasser aus Kleineinleitungen

  • Niederschlagswasser aus öffentlichen/nicht öffentlichen Kanalisationen.

Die Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers und wird nach Schadeinheiten erhoben und ist im AbwAG festgelegt.

Die Abwasserabgabe wird von den Ländern erhoben. Die Abwasserabgabe wird vom Landratsamt als unteren Wasserbehörde festgesetzt. Die Abwasserabgabe wird jährlich beschieden. Ihre Verwendung ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Im Stadtgebiet wurden bis 2011 solche Maßnahmen in Höhe der Abgabe durchgeführt und zur Verrechnung geltend gemacht. Dadurch musste die Stadt bisher keine Abwasserabgabe bezahlen.

Für das Veranlagungsjahr 2012 wurde der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit Festsetzungsbescheiden vom 27.11.2013 für das Einleiten von Schmutzwasser in Tüngental, Schwäbisch Hall und Sulzdorf sowie das Einleiten von Abwasser aus Kleineinleitungen zur Zahlung einer Abwasserabgabe von insgesamt 165.815,06 € herangezogen. Dieser Betrag ist zum 28.02.2014 zur Zahlung fällig.

In den letzten zwei Jahren hat der Eigenbetrieb jedoch Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserschutzes ergriffen und mehrere Regenwasserbehandlungsanlagen saniert. Der Anschluss Hohenholz an die Kläranlage in Rieden ist bereits erfolgt. Insgesamt sind in den erwähnten Bereichen Investitionen von über 400.000 € getätigt worden. Diese konnten aufgrund fehlender Schlussrechungen noch nicht zur Verrechnung angemeldet werden. Möglich ist die Verrechnung bis zu drei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlagen. Die Rückerstattung dieser Abwasserabgabe ist gegeben.

Die Betriebsleitung beantragt die Mittel im Erfolgsplan bereit zu stellen.

 

Betriebsleiter Wellinger erläutert, dass die Abwasserabgabe für alles Schmutzwasser, welches in die Vorfluter eingeleitet wird, entrichtet werden muss. Rechtsgrundlage hierfür ist das Abwasserabgabengesetz. Zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde im Landratsamt. Hintergrund dieser Abgabe ist es, einen Anreiz zu schaffen für die Kommunen, die Abwassermenge zu verringern, die technische Ausstattung der Kläranlagen zu verbessern und uneffektive Kleinkläranlagen zu schließen. Die hierfür aufgewendeten Mittel können von der Kommune mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Der Eigenbetrieb Abwasser hat im Veranlagungsjahr 2012 nun das Problem, dass die verbesserten Anlagen jetzt erst in Betrieb gegangen sind. Der für 2012 festgesetzte Betrag in Höhe von 165.815,06 € jedoch jetzt zur Zahlung fällig ist und eine Gegenrechnung aufgrund des zeitlichen Ablaufs bis dahin nicht möglich ist. Für die Rückverrechnung bleiben jedoch noch drei Jahre Zeit.

Stadträte Frank und Kaiser bitten darum, künftig anrechenbare Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes jeweils für das laufende Jahr bereitzuhalten, um die Festsetzung einer Abwasserabgabe zu vermeiden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Zahlung der Abwasserabgabe von 165.815,06 € zu.
(einstimmig - 34 -)

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