4889947/meetingminutes/5300116/paragraph

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Die Abwasserabgabe beruht auf dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes. Die Mittel aus dieser Abgabe m&uuml;ssen zweckgebunden f&uuml;r den Wasserschutz auch im industriellen Bereich eingesetzt werden.</p>
 
Die Abwasserabgabe beruht auf dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes. Die Mittel aus dieser Abgabe m&uuml;ssen zweckgebunden f&uuml;r den Wasserschutz auch im industriellen Bereich eingesetzt werden.</p>
 
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Die Abgabe richtet sich nach der Sch&auml;dlichkeit des Abwassers und wird nach Schadeinheiten erhoben und ist im AbwAG festgelegt.<br />
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Die Abgabe richtet sich nach der Sch&auml;dlichkeit des Abwassers und wird nach Schadeinheiten erhoben und ist im AbwAG festgelegt.</p>
Die Abwasserabgabe wird von den L&auml;ndern erhoben. Die Abwasserabgabe wird&nbsp;vom Landratsamt als unteren Wasserbeh&ouml;rde festgesetzt. Die Abwasserabgabe wird j&auml;hrlich beschieden. Ihre Verwendung ist f&uuml;r Ma&szlig;nahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gew&auml;sserg&uuml;te dienen, zweckgebunden. Im Stadtgebiet wurden bis 2011 solche Ma&szlig;nahmen in H&ouml;he der Abgabe durchgef&uuml;hrt und zur Verrechnung geltend gemacht. Dadurch mussten wir bisher keine Abwasserabgabe bezahlen.</p>
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Die Abwasserabgabe wird von den L&auml;ndern erhoben. Die Abwasserabgabe wird&nbsp;vom Landratsamt als unteren Wasserbeh&ouml;rde festgesetzt. Die Abwasserabgabe wird j&auml;hrlich beschieden. Ihre Verwendung ist f&uuml;r Ma&szlig;nahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gew&auml;sserg&uuml;te dienen, zweckgebunden. Im Stadtgebiet wurden bis 2011 solche Ma&szlig;nahmen in H&ouml;he der Abgabe durchgef&uuml;hrt und zur Verrechnung geltend gemacht. Dadurch musste die Stadt bisher keine Abwasserabgabe bezahlen.</p>
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F&uuml;r das Veranlagungsjahr 2012 wurde der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit Festsetzungsbescheiden vom 27.11.2013 f&uuml;r das Einleiten von Schmutzwasser in T&uuml;ngental, Schw&auml;bisch Hall und Sulzdorf sowie das Einleiten von Abwasser aus Kleineinleitungen zur Zahlung einer Abwasserabgabe von insgesamt 165.815,06 &euro; herangezogen. Dieser Betrag ist zum 28.02.2014 zur Zahlung f&auml;llig.</p>
 
F&uuml;r das Veranlagungsjahr 2012 wurde der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit Festsetzungsbescheiden vom 27.11.2013 f&uuml;r das Einleiten von Schmutzwasser in T&uuml;ngental, Schw&auml;bisch Hall und Sulzdorf sowie das Einleiten von Abwasser aus Kleineinleitungen zur Zahlung einer Abwasserabgabe von insgesamt 165.815,06 &euro; herangezogen. Dieser Betrag ist zum 28.02.2014 zur Zahlung f&auml;llig.</p>
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In den letzten zwei Jahren hat der Eigenbetrieb jedoch Ma&szlig;nahmen zur Verbesserung des Wasserschutzes ergriffen und mehrere Regenwasserbehandlungsanlagen saniert. Der Anschlu&szlig; Hohenholz an die Kl&auml;ranlage in Rieden ist bereits erfolgt. Insgesamt sind in den erw&auml;hnten Bereichen Investitionen von &uuml;ber 400.000 &euro; get&auml;tigt worden. Diese konnten aufgrund fehlender Schlussrechungen noch nicht zur Verrechnung angemeldet werden. M&ouml;glich ist die Verrechnung bis zu drei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlagen. Die R&uuml;ckerstattung dieser Abwasserabgabe ist gegeben.</p>
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In den letzten zwei Jahren hat der Eigenbetrieb jedoch Ma&szlig;nahmen zur Verbesserung des Wasserschutzes ergriffen und mehrere Regenwasserbehandlungsanlagen saniert. Der Anschluss Hohenholz an die Kl&auml;ranlage in Rieden ist bereits erfolgt. Insgesamt sind in den erw&auml;hnten Bereichen Investitionen von &uuml;ber 400.000 &euro; get&auml;tigt worden. Diese konnten aufgrund fehlender Schlussrechungen noch nicht zur Verrechnung angemeldet werden. M&ouml;glich ist die Verrechnung bis zu drei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlagen. Die R&uuml;ckerstattung dieser Abwasserabgabe ist gegeben.</p>
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Die Betriebsleitung beantragt die Mittel im Erfolgsplan bereit zu stellen.</p>
 
Die Betriebsleitung beantragt die Mittel im Erfolgsplan bereit zu stellen.</p>
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<u>Betriebsleiter Wellinger</u> erl&auml;utert, dass die Abwasserabgabe f&uuml;r alles Schmutzwasser, welches in die Vorfluter eingeleitet wird, entrichtet werden muss. Rechtsgrundlage hierf&uuml;r ist das Abwasserabgabengesetz. Zust&auml;ndige Beh&ouml;rde ist die untere Wasserbeh&ouml;rde im Landratsamt. Hintergrund dieser Abgabe ist es, einen Anreiz zu schaffen f&uuml;r die Kommunen, die Abwassermenge zu verringern, die technische Ausstattung der Kl&auml;ranlagen zu verbessern und uneffektive Kleinkl&auml;ranlagen zu schlie&szlig;en. Die hierf&uuml;r aufgewendeten Mittel k&ouml;nnen von der Kommune mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Der Eigenbetrieb Abwasser hat im Veranlagungsjahr 2012 nun das Problem, dass die verbesserten Anlagen jetzt erst in Betrieb gegangen sind. Der f&uuml;r 2012 festgesetzte Betrag in H&ouml;he von 165.815,06 &euro; jedoch jetzt zur Zahlung f&auml;llig ist und eine Gegenrechnung aufgrund des zeitlichen Ablaufs bis dahin nicht m&ouml;glich ist. F&uuml;r die R&uuml;ckverrechnung bleiben jedoch noch drei Jahre Zeit.</p>
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<u>Stadtr&auml;te Frank und Kaiser</u> bitten darum, k&uuml;nftig anrechenbare Investitionsma&szlig;nahmen zur Verbesserung des Gew&auml;sserschutzes jeweils f&uuml;r das laufende Jahr bereitzuhalten, um die Festsetzung einer Abwasserabgabe zu vermeiden.</p>
 
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Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Zahlung der Abwasserabgabe von 165.815,06 &euro; zu.</p>
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Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Zahlung der Abwasserabgabe von 165.815,06 &euro; zu.<br />
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Version vom 2. April 2014, 08:22 Uhr

Sachvortrag:

Die Abwasserabgabe beruht auf dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) des Bundes. Die Mittel aus dieser Abgabe müssen zweckgebunden für den Wasserschutz auch im industriellen Bereich eingesetzt werden.

Das Ziel der Abwasserabgabe ist es, einen Anreiz zu schaffen

  • das ökologische Gleichgewicht der Gewässer zu bewahren oder wiederherzustellen,

  • die einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft zu sichern, gleichzeitig aber auch alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, zu ermöglichen.

Eine Abwasserabgabe wird erhoben, insbesondere für

  • Schmutzwasser aus Kläranlagen > 50 Einwohnergleichwerten

  • Schmutzwasser aus Kleineinleitungen

  • Niederschlagswasser aus öffentlichen/nicht öffentlichen Kanalisationen.

Die Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers und wird nach Schadeinheiten erhoben und ist im AbwAG festgelegt.

Die Abwasserabgabe wird von den Ländern erhoben. Die Abwasserabgabe wird vom Landratsamt als unteren Wasserbehörde festgesetzt. Die Abwasserabgabe wird jährlich beschieden. Ihre Verwendung ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Im Stadtgebiet wurden bis 2011 solche Maßnahmen in Höhe der Abgabe durchgeführt und zur Verrechnung geltend gemacht. Dadurch musste die Stadt bisher keine Abwasserabgabe bezahlen.

Für das Veranlagungsjahr 2012 wurde der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung mit Festsetzungsbescheiden vom 27.11.2013 für das Einleiten von Schmutzwasser in Tüngental, Schwäbisch Hall und Sulzdorf sowie das Einleiten von Abwasser aus Kleineinleitungen zur Zahlung einer Abwasserabgabe von insgesamt 165.815,06 € herangezogen. Dieser Betrag ist zum 28.02.2014 zur Zahlung fällig.

In den letzten zwei Jahren hat der Eigenbetrieb jedoch Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserschutzes ergriffen und mehrere Regenwasserbehandlungsanlagen saniert. Der Anschluss Hohenholz an die Kläranlage in Rieden ist bereits erfolgt. Insgesamt sind in den erwähnten Bereichen Investitionen von über 400.000 € getätigt worden. Diese konnten aufgrund fehlender Schlussrechungen noch nicht zur Verrechnung angemeldet werden. Möglich ist die Verrechnung bis zu drei Jahren nach Inbetriebnahme der Anlagen. Die Rückerstattung dieser Abwasserabgabe ist gegeben.

Die Betriebsleitung beantragt die Mittel im Erfolgsplan bereit zu stellen.

 

Betriebsleiter Wellinger erläutert, dass die Abwasserabgabe für alles Schmutzwasser, welches in die Vorfluter eingeleitet wird, entrichtet werden muss. Rechtsgrundlage hierfür ist das Abwasserabgabengesetz. Zuständige Behörde ist die untere Wasserbehörde im Landratsamt. Hintergrund dieser Abgabe ist es, einen Anreiz zu schaffen für die Kommunen, die Abwassermenge zu verringern, die technische Ausstattung der Kläranlagen zu verbessern und uneffektive Kleinkläranlagen zu schließen. Die hierfür aufgewendeten Mittel können von der Kommune mit der Abwasserabgabe verrechnet werden. Der Eigenbetrieb Abwasser hat im Veranlagungsjahr 2012 nun das Problem, dass die verbesserten Anlagen jetzt erst in Betrieb gegangen sind. Der für 2012 festgesetzte Betrag in Höhe von 165.815,06 € jedoch jetzt zur Zahlung fällig ist und eine Gegenrechnung aufgrund des zeitlichen Ablaufs bis dahin nicht möglich ist. Für die Rückverrechnung bleiben jedoch noch drei Jahre Zeit.

Stadträte Frank und Kaiser bitten darum, künftig anrechenbare Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes jeweils für das laufende Jahr bereitzuhalten, um die Festsetzung einer Abwasserabgabe zu vermeiden.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Zahlung der Abwasserabgabe von 165.815,06 € zu.
(einstimmig - 34 -)

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