4889940/meetingminutes/5247019/paragraph

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Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697693/meetingminutes/4379346/paragraph 24.07.2013] erhielten alle Betroffenen gem&auml;&szlig; der beigef&uuml;gten Amtlichen Bekanntmachung vom 09.09.2013 Gelegenheit, innerhalb von 1 Monat Anregungen und/oder Bedenken vorzubringen. Zus&auml;tzlich fand am 26. September 2013 ein Informationsgespr&auml;ch und Gedankenaustausch im Ratssaal des Rathauses statt. Wie dar&uuml;ber bereits am 28.09.2013 im Haller Tagblatt berichtet wurde, hat sich eine gro&szlig;e Mehrheit f&uuml;r die aus der B&uuml;rgerschaft angeregte Ausdehnung der Fu&szlig;g&auml;ngerzone auf die ganze Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Stra&szlig;e und die Glockengasse ausgesprochen.</p>
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Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 24.07.2013,[http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/2697693/meetingminutes/4379346/paragraph &sect; 173] erhielten alle Betroffenen gem&auml;&szlig; der Amtlichen Bekanntmachung vom 09.09.2013 Gelegenheit, innerhalb von einem Monat Anregungen und/oder Bedenken vorzubringen. Zus&auml;tzlich fand am 26. September 2013 ein Informationsgespr&auml;ch und Gedankenaustausch im Ratssaal des Rathauses statt. Wie dar&uuml;ber bereits am 28.09.2013 im Haller Tagblatt berichtet wurde, hat sich eine gro&szlig;e Mehrheit f&uuml;r die aus der B&uuml;rgerschaft angeregte Ausdehnung der Fu&szlig;g&auml;ngerzone auf die ganze Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Stra&szlig;e und die Glockengasse ausgesprochen.</p>
 
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Das Gespr&auml;ch verlief sehr konstruktiv. Dabei wurde deutlich, dass mit Einf&uuml;hrung der Fu&szlig;g&auml;ngerzone keine &ouml;ffentlichen Stellpl&auml;tze wegfallen. Die Zufahrten zu den vorhandenen privaten Parkpl&auml;tzen bzw. Garagen ist wie in jeder anderen Fu&szlig;g&auml;ngerzone selbstverst&auml;ndlich weiterhin m&ouml;glich; ebenso der Lieferverkehr. Wie in der Mauerstra&szlig;e und Im Weiler soll der Lieferverkehr auch tags&uuml;ber durchgehend m&ouml;glich sein. Eine besondere Belastung wurde bisher durch unzul&auml;ssiges Parken und unn&ouml;tigen Parkplatzsuchverkehr verursacht.</p>
 
Das Gespr&auml;ch verlief sehr konstruktiv. Dabei wurde deutlich, dass mit Einf&uuml;hrung der Fu&szlig;g&auml;ngerzone keine &ouml;ffentlichen Stellpl&auml;tze wegfallen. Die Zufahrten zu den vorhandenen privaten Parkpl&auml;tzen bzw. Garagen ist wie in jeder anderen Fu&szlig;g&auml;ngerzone selbstverst&auml;ndlich weiterhin m&ouml;glich; ebenso der Lieferverkehr. Wie in der Mauerstra&szlig;e und Im Weiler soll der Lieferverkehr auch tags&uuml;ber durchgehend m&ouml;glich sein. Eine besondere Belastung wurde bisher durch unzul&auml;ssiges Parken und unn&ouml;tigen Parkplatzsuchverkehr verursacht.</p>
 
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Mit Einf&uuml;hrung der Fu&szlig;g&auml;ngerzone und entsprechender baulicher Gestaltung wird allen Verkehrsteilnehmern bereits oben an der Heimbacher Gasse signalisiert, dass hier keine &ouml;ffentlichen Parkpl&auml;tze zu finden sind. In den beiden angrenzenden Parkh&auml;usern Ritter und Alte Brauerei stehen auf kurzem Weg ausreichend Parkm&ouml;glichkeiten zur Verf&uuml;gung.</p>
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Mit Einf&uuml;hrung der Fu&szlig;g&auml;ngerzone und entsprechender baulicher Gestaltung wird allen Verkehrsteilnehmern bereits oben an der Heimbacher Gasse signalisiert, dass hier keine &ouml;ffentlichen Parkpl&auml;tze zu finden sind. In den beiden angrenzenden Parkh&auml;usern &bdquo;Ritter&ldquo; und &bdquo;Alte Brauerei&ldquo; stehen auf kurzem Weg ausreichend Parkm&ouml;glichkeiten zur Verf&uuml;gung.</p>
 
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Im Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gesch&auml;ftsinhaberinnen und -Inhabern wurde schnell deutlich, dass die Fu&szlig;g&auml;ngerzone im Vergleich zur jetzigen Verkehrsregelung keine Nachteile bringt. Vielmehr kann durch Vermeidung des unsinnigen Parkplatzsuchverkehrs eine wertvolle Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualit&auml;t erreicht werden.</p>
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Im Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gesch&auml;ftsinhaberinnen und -inhabern wurde schnell deutlich, dass die Fu&szlig;g&auml;ngerzone im Vergleich zur jetzigen Verkehrsregelung keine Nachteile bringt. Vielmehr kann durch Vermeidung des unsinnigen Parkplatzsuchverkehrs eine wertvolle Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualit&auml;t erreicht werden.</p>
 
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In einem Einzelgespr&auml;ch mit Herrn Pfarrer Baisch konnten die speziellen Belange des Brenzhauses einvernehmlich gekl&auml;rt werden.</p>
 
In einem Einzelgespr&auml;ch mit Herrn Pfarrer Baisch konnten die speziellen Belange des Brenzhauses einvernehmlich gekl&auml;rt werden.</p>
 
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Rechtliche Voraussetzung f&uuml;r die Umwidmung ist, dass die betreffenden Stra&szlig;en bzw. Stra&szlig;enabschnitte f&uuml;r den Verkehr entbehrlich sind oder &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit dies erforderlich machen. Aufgrund der ebenso aktiven wie konstruktiven B&uuml;rgermitwirkung und Abw&auml;gung aller betroffenen Interessen kann dies f&uuml;r die Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Stra&szlig;e bis zur Glockengasse eindeutig bejaht werden.</p>
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Rechtliche Voraussetzung f&uuml;r die Umwidmung ist, dass die betreffenden Stra&szlig;en bzw. Stra&szlig;enabschnitte f&uuml;r den Verkehr entbehrlich sind oder &uuml;berwiegende Gr&uuml;nde des Wohls der Allgemeinheit dies erforderlich machen. Aufgrund der ebenso aktiven wie konstruktiven B&uuml;rgermitwirkung und Abw&auml;gung aller betroffenen Interessen kann dies f&uuml;r die Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Stra&szlig;e bis zur Glockengasse eindeutig bejaht werden.<br />
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Die Anwohnerinnen und Anwohner der Glockengasse haben sich inzwischen nach erneutem Gespr&auml;ch und einer schriftlichen Anh&ouml;rung auf die Beibehaltung der gegenw&auml;rtigen Regelung (verkehrsberuhigter Bereich) verst&auml;ndigt. Aus der Sicht der Verwaltung kann diesem Anliegen entsprochen werden.</p>
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner der Glockengasse haben sich inzwischen nach erneutem Gespr&auml;ch und einer schriftlichen Anh&ouml;rung auf die Beibehaltung der gegenw&auml;rtigen Regelung (verkehrsberuhigter Bereich) verst&auml;ndigt. Aus der Sicht der Verwaltung kann diesem Anliegen entsprochen werden.</p>
 
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Anlage: [[Media:13-90.pdf{{!}}Lageplan]]<br />
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Anlage: [[Media:13-90.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
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Die im beigef&uuml;gten Lageplan dargestellten Stra&szlig;enabschnitte der Heimbacher Gasse sowie&nbsp; untere Lange Stra&szlig;e bis zur Glockengasse werden entsprechend &sect; 5 und &sect; 7 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg als Fu&szlig;g&auml;ngerzone ausgewiesen. Der Lieferverkehr und die Zufahrt zu privaten Stellpl&auml;tzen und Garagen sind jederzeit m&ouml;glich.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> berichtet, dass dem Wunsch aus der B&uuml;rgerschaft entsprochen wird, die Fu&szlig;g&auml;ngerzone auf die ganze Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Stra&szlig;e bis zur Glockengasse auszudehnen. Diese Ma&szlig;nahme findet fraktions&uuml;bergreifend Zustimmung.</p>
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Die im beigef&uuml;gten Lageplan dargestellten Stra&szlig;enabschnitte der Heimbacher Gasse sowie untere Lange Stra&szlig;e bis zur Glockengasse werden entsprechend &sect; 5 und &sect; 7 Stra&szlig;engesetz Baden-W&uuml;rttemberg als Fu&szlig;g&auml;ngerzone ausgewiesen. Der Lieferverkehr und die Zufahrt zu privaten Stellpl&auml;tzen und Garagen sind jederzeit m&ouml;glich.<br />
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(einstimmig - 21 -)</p>
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[[Category:Startdate|2014-02-03]]
 
[[Category:Startdate|2014-02-03]]

Aktuelle Version vom 20. März 2014, 09:05 Uhr

Sachvortrag:

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 24.07.2013,§ 173 erhielten alle Betroffenen gemäß der Amtlichen Bekanntmachung vom 09.09.2013 Gelegenheit, innerhalb von einem Monat Anregungen und/oder Bedenken vorzubringen. Zusätzlich fand am 26. September 2013 ein Informationsgespräch und Gedankenaustausch im Ratssaal des Rathauses statt. Wie darüber bereits am 28.09.2013 im Haller Tagblatt berichtet wurde, hat sich eine große Mehrheit für die aus der Bürgerschaft angeregte Ausdehnung der Fußgängerzone auf die ganze Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Straße und die Glockengasse ausgesprochen.

Das Gespräch verlief sehr konstruktiv. Dabei wurde deutlich, dass mit Einführung der Fußgängerzone keine öffentlichen Stellplätze wegfallen. Die Zufahrten zu den vorhandenen privaten Parkplätzen bzw. Garagen ist wie in jeder anderen Fußgängerzone selbstverständlich weiterhin möglich; ebenso der Lieferverkehr. Wie in der Mauerstraße und Im Weiler soll der Lieferverkehr auch tagsüber durchgehend möglich sein. Eine besondere Belastung wurde bisher durch unzulässiges Parken und unnötigen Parkplatzsuchverkehr verursacht.

Mit Einführung der Fußgängerzone und entsprechender baulicher Gestaltung wird allen Verkehrsteilnehmern bereits oben an der Heimbacher Gasse signalisiert, dass hier keine öffentlichen Parkplätze zu finden sind. In den beiden angrenzenden Parkhäusern „Ritter“ und „Alte Brauerei“ stehen auf kurzem Weg ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Im Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Geschäftsinhaberinnen und -inhabern wurde schnell deutlich, dass die Fußgängerzone im Vergleich zur jetzigen Verkehrsregelung keine Nachteile bringt. Vielmehr kann durch Vermeidung des unsinnigen Parkplatzsuchverkehrs eine wertvolle Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität erreicht werden.

In einem Einzelgespräch mit Herrn Pfarrer Baisch konnten die speziellen Belange des Brenzhauses einvernehmlich geklärt werden.

Rechtliche Voraussetzung für die Umwidmung ist, dass die betreffenden Straßen bzw. Straßenabschnitte für den Verkehr entbehrlich sind oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erforderlich machen. Aufgrund der ebenso aktiven wie konstruktiven Bürgermitwirkung und Abwägung aller betroffenen Interessen kann dies für die Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Straße bis zur Glockengasse eindeutig bejaht werden.
Die Anwohnerinnen und Anwohner der Glockengasse haben sich inzwischen nach erneutem Gespräch und einer schriftlichen Anhörung auf die Beibehaltung der gegenwärtigen Regelung (verkehrsberuhigter Bereich) verständigt. Aus der Sicht der Verwaltung kann diesem Anliegen entsprochen werden.

Anlage: Lageplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass dem Wunsch aus der Bürgerschaft entsprochen wird, die Fußgängerzone auf die ganze Heimbacher Gasse sowie die untere Lange Straße bis zur Glockengasse auszudehnen. Diese Maßnahme findet fraktionsübergreifend Zustimmung.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die im beigefügten Lageplan dargestellten Straßenabschnitte der Heimbacher Gasse sowie untere Lange Straße bis zur Glockengasse werden entsprechend § 5 und § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg als Fußgängerzone ausgewiesen. Der Lieferverkehr und die Zufahrt zu privaten Stellplätzen und Garagen sind jederzeit möglich.
(einstimmig - 21 -)

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