§ 1 - Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Es erfolgt die Einsetzung und Verpflichtung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderats durch Hr. Oberbürgermeister Pelgrim.

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