§ 96/2 - Verschiedenes: Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall; hier: Ersatzbeschaffung für die Drehleiter niederer Bauart (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


Bei der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch steht im Jahr 2008 die Ersatzbeschaffung der DLK 23/12 n.B. Baujahr 1981 an. Für die Ersatzbeschaffung wurden bereits in den Haushaltsjahren 2006 und 2007 jeweils Raten in Höhe von 300 000 Euro eingestellt.

Die historische Altstadt ist geprägt von teilweise engen Gassen und Durchfahrten mit vorgebauten Obergeschossen und Erkern, sowie von zahlreichen Torbögen. Die Zufahrt zur Comburg besteht aus vier, teilweise zueinander versetzten Torbögen, die eine geringe Breite und Höhe aufweisen.

Diese baulichen Gegebenheiten führten auch im Jahre 1981 zur Beschaffung einer Drehleiter der sog. niederen Bauart (n.B.). Die Drehleiter ist ca. 2,85 m hoch und 2,40 m breit. Der Rettungskorb liegt bei diesem Fahrzeug auf dem Podest und muss an der Einsatzstelle eingehängt werden.

Die Zufahrt in die Gassen der Altstadt und die Comburg ist mit der derzeitigen Drehleiter n.B. möglich. Durch die Beschaffung der DLK 23/12 n.B. wurden bis heute bei zahlreichen Bauvorhaben in den Gebäuden der Altstadt mit einer anleiterbaren Höhe von mehr als 8 m, bzw. 12 m, der zweite Rettungsweg über die Drehleiter der Feuerwehr sichergestellt.

Bereits am 05. September 2006 wurde im Vorfeld der Diskussion um die geplante Ersatzbeschaffung mit einer aktuellen DLK 23/12 n.B. der Firma Iveco Magirus ein Fahrversuch in der Comburg durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, dass eine Zufahrt ohne Beschädigung des Fahrzeuges nicht möglich war. Die aktuell verfügbare Drehleiter hat eine Bauhöhe von 3,04 m und eine Breite von 2,45 m.

Nach dieser Fahrprobe wurden umfangreiche Recherchen angestellt, wie auf die bauliche Situation in Schwäbisch Hall bei der Ersatzbeschaffung reagiert werden kann.

Anfragen bei der Firma Iveco Magirus, die unseres Wissens nach derzeit der einzige Anbieter von serienmäßig hergestellten Drehleitern niederer Bauart ist, ergaben, dass bauartbedingt heute eine Höhe von Minimum 2,96 m und eine Breite von 2,45 m möglich ist. Diese Aussage wurde durch die Firma Iveco Magirus dieser Tage nochmals bestätigt.

Weitere Anbieter bauen serienmäßige Drehleitern auf Fahrgestellen mit niederen Fahrerhäusern auf ( z.B. Fa. Metz auf Daimler-Chrysler Econic-Fahrgestell) und erreichen damit eine Bauhöhe von 3,05 m.

Aufgrund der gewonnen Erkenntnisse wurde am 29. Januar 2007 ein weiterer Fahrversuch in der Altstadt und der Comburg durchgeführt. An dem Fahrversuch nahmen eine DLK 23/12 n.B., eine DLK 23/12 (Norm) und ein Hubrettungsfahrzeug der Firma Wumag teil. Herr Kreisbrandmeister Jürgen Mors war hier ebenfalls anwesend.
In der Altstadt wurden die Straßen Pfarrgasse, Obere Herrngasse, Untere Herrngasse, Unterwöhrd und der Hospitalhof angefahren. In diesen Straßen/Bereichen gibt es ca. 50 - 60 Wohneinheiten, deren zweiter Rettungsweg über die Drehleiter der Feuerwehr führt. Weiter wurde nochmals die Comburg angefahren.

Aus den Fahrversuchen konnten folgende Erkenntnisse gewonnen werden:

  1. Eine Zufahrt in die Obere Herrngasse, zur Stadtmühle (Unterwöhrd) und in die Comburg ist ausschließlich mit dem Hubrettungsfahrzeug der Firma Wumag möglich.
  2. Die Zufahrt in die Untere Herrngasse ist nur mit der DLK 23/12 n.B. und dem Hubrettungsfahrzeug (Fa. Wumag) möglich. Ein Einsatz der DLK 23/12 n.B. ist aufgrund des begrenzten Drehbereiches hier jedoch fast nicht möglich.
  3. Die Zufahrt in die Pfarrgasse ist nur mit der DLK 23/12 (Norm), aufgrund des kürzeren Überhanges vor der Vorderachse, und dem Hubrettungsfahrzeug der Fa Wumag möglich.
  4. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass die DLK 23/12 (Norm) gegenüber der DLK 23/12 n.B. aufgrund des kürzeren Überhanges vor der Vorderachse wendiger ist.
  5. Die Wendigkeit des Hubrettungsfahrzeuges ist aufgrund der geringeren Länge von nur 8,50 m gegenüber den beiden Drehleitern mit einer Länge von 10 m wesentlich besser.
  6. Durch den der aktuellen Norm entsprechend fest angebrachten Stülpkorb bei den Drehleitern vergrößert sich die Durchfahrtsbreite insbesondere bei den Torbögen erheblich.
  7. Bedingt durch den drehbaren Korb am Hubrettungsfahrzeug der Fa. Wumag, ist auch in den engen Gassen eine Anleiterbarkeit parallel zu den Fensteröffnungen möglich.
  8. Das Hubrettungsfahrzeug dreht innerhalb der Fahrzeugmaße. Dadurch ist die Beweglichkeit auch in den engen Gassen jederzeit möglich.

Um die Sicherheit der Bewohner und Nutzer in den Gebäuden der Altstadt und der Comburg auch zukünftig wie mit der derzeit vorhandenen DLK 23/12 n.B. im Einsatzfall zu gewährleisten, ergaben sich folgende Überlegungen:

  1. Bei der Beschaffung einer DLK 23/12 n.B. sind die Maße der alten Drehleiter mit einer serienmäßigen Fertigung nicht mehr möglich.
  2. Der vorhandene Stülpkorb kann nicht auf dem Podium gelagert (fehlender Platz, hohes Gewicht), und erst an der Einsatzstelle eingehängt werden. Eine weitere Reduzierung der bauartbedingten Höhe ist hierdurch nicht möglich.
  3. Eine Generalüberholung der derzeitigen DLK 23/12 n.B. ist unwirtschaftlich (hohe Kosten, keine wesentliche Verlängerung der Nutzungszeit).
  4. Die Beschaffung einer DLK 23/12 (Norm) und eines Hubrettungsfahrzeuges würde den Einsatz im gesamten Stadtgebiet Schwäbisch Hall abdecken.
  5. Die Verpflichtung zur Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges in den betroffenen Gebäuden ist nicht möglich. Es handelt sich größtenteils um private Besitzer, die in den letzten Jahren die Gebäude saniert bzw. umgebaut haben, des weiteren stehen die betroffenen Gebäude fast ausnahmslos unter Denkmalschutz.

Resümee:

Nach der Abwägung aller Vor- und Nachteile wird seitens der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall und der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall folgender Vorschlag zur Ersatzbeschaffung der DLK 23/12 n.B. unterbreitet:

  1. Beschaffung einer DLK 23/12 nach Norm als Ersteinsatzfahrzeug für das Stadtgebiet und den überörtlichen Einsatz.
  2. Zusätzliche Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für die Bereiche in der Altstadt und die Comburg, die nicht mit der DLK 23/12 (Norm) erreicht werden können. Für dieses Fahrzeug ist in der Feuerwache Schwäbisch Hall noch ein Stellplatz vorhanden. Das Fahrzeug erweitert darüber hinaus die Einsatzmöglichkeiten und die Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall auch in anderen Fällen erheblich.

Die Maßnahme wird im oben genannten Umfang von Herr Kreisbrandmeister Mors befürwortet und unterstützt.

Derzeit wird beim Regierungspräsidium Stuttgart geprüft, ob aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Schwäbisch Hall eine Förderung beider Fahrzeuge entsprechend der Z-Feu möglich ist.

Herr Damm, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall, erläutert das Vorhaben im Detail, von dem einstimmig - 32 - zustimmend Kenntnis genommen wird.

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