449/meetingannouncement/455/paragraph

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In der Sitzung des SJA vom [[313/meetingannouncement/328/paragraph{{!}}22.03.2007]] wurde dar&uuml;ber informiert, dass die o. g. Gemeinde die F&ouml;rderung einer Kinderkrippengruppe beantragt hat. Die Gruppe hat eine Betriebserlaubnis f&uuml;r 10 Kinder von 0 - 3 Jahren und ist seit Sommer 2005 in Betrieb. Zurzeit sind 8 Kinder angemeldet, davon 6 aus Schw&auml;bisch Hall und 2 aus Umlandgemeinden. Analog des Vorschlages zur F&ouml;rderung einer Krippengruppe der Freien Waldorfschule e. V. schl&auml;gt die Verwaltung eine kommunale Mitfinanzierung auf Grundlage der Landesvorschriften vor. Bei einer &Ouml;ffnungszeit von 15 Std./Wo betr&auml;gt die Landesf&ouml;rderung 5.040 &euro;/Gruppe und Kalenderjahr. Die &ouml;rtliche kommunale Mitfinanzierung w&uuml;rde sich ebenfalls auf 5.040 &euro; je Gruppe und Kalenderjahr belaufen. Der platzbezogene Zuschuss nach der Rechtsverordnung des Kultusministeriums/ des Ministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales durch die Wohnsitzgemeinden betr&auml;gt bei einer w&ouml;chentlichen &Ouml;ffnungszeit von 15 bis unter 30 Std. 3.060 &euro; pro Kind/Kalenderjahr. Der platzbezogene Zuschuss w&uuml;rde sich bei 6 Kindern aus dem Stadtgebiet auf 18.360 &euro; belaufen. Die &ouml;rtliche kommunale Mitfinanzierung von 5.040 &euro; verteilt sich auf die Wohnsitzgemeinden. Bei z. Zt. 6 Kindern aus dem Stadtgebiet w&uuml;rde die Komplement&auml;rf&ouml;rderung 3.780 &euro; betragen (5.040 &euro; : 8 x 6 = 3.780 &euro;). Die Gesamtf&ouml;rderung wird somit bei 22.140 &euro; liegen.</p>
Die Gruppe hat eine Betriebserlaubnis für 10 Kinder von 0 - 3 Jahren und ist seit Sommer 2005 in Betrieb. Zurzeit sind 8 Kinder angemeldet, davon 6 aus Schwäbisch Hall und 2 aus Umlandgemeinden.
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<b>B e s c h l u s s:</b></center>
Analog des Vorschlages zur Förderung einer Krippengruppe der Freien Waldorfschule e. V. schlägt die Verwaltung eine kommunale Mitfinanzierung auf Grundlage der Landesvorschriften vor.  
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Die Krippengruppe der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde - Baptisten - Schw&auml;bisch Hall wird analog der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes gef&ouml;rdert - bis zu deren Inkrafttreten im Jahr 2008 bzw. 2010 als Freiwilligkeitsleistung. &Uuml;bersteigen die Einnahmen die Ausgaben im Finanzierungsplan/Abrechnung, ist der kommunale Zuschussbeitrag entsprechend zu reduzieren.<br />
Bei einer Öffnungszeit von 15 Std./Wo beträgt die Landesförderung 5.040 /Gruppe und Kalenderjahr. Die örtliche  kommunale Mitfinanzierung würde sich ebenfalls auf 5.040 je Gruppe und Kalenderjahr belaufen. Der platzbezogene Zuschuss nach der Rechtsverordnung des Kultusministeriums/ des Ministeriums für Arbeit und Soziales durch die Wohnsitzgemeinden beträgt bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 15 bis unter 30 Std. 3.060 pro Kind/Kalenderjahr. Der platzbezogene Zuschuss würde sich bei 6 Kindern aus dem Stadtgebiet auf 18.360 belaufen.  
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(einstimmig - 32 -)</p>
 
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Die örtliche kommunale Mitfinanzierung von 5.040 verteilt sich auf die Wohnsitzgemeinden. Bei z. Zt. 6 Kindern aus dem Stadtgebiet würde die Komplementärförderung 3.780 betragen (5.040 : 8 x 6 = 3.780 ). Die Gesamtförderung wird somit bei 22.140 liegen.
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<center><b>B e s c h l u s s:</b></center>
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Die Krippengruppe der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde - Baptisten - Schwäbisch Hall wird analog der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes gefördert - bis zu deren Inkrafttreten im Jahr 2008 bzw. 2010 als Freiwilligkeitsleistung.
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Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben im Finanzierungsplan/Abrechnung, ist der kommunale Zuschussbeitrag entsprechend zu reduzieren.<br>
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Aktuelle Version vom 5. April 2017, 09:55 Uhr

Sachvortrag:

In der Sitzung des SJA vom 22.03.2007 wurde darüber informiert, dass die o. g. Gemeinde die Förderung einer Kinderkrippengruppe beantragt hat. Die Gruppe hat eine Betriebserlaubnis für 10 Kinder von 0 - 3 Jahren und ist seit Sommer 2005 in Betrieb. Zurzeit sind 8 Kinder angemeldet, davon 6 aus Schwäbisch Hall und 2 aus Umlandgemeinden. Analog des Vorschlages zur Förderung einer Krippengruppe der Freien Waldorfschule e. V. schlägt die Verwaltung eine kommunale Mitfinanzierung auf Grundlage der Landesvorschriften vor. Bei einer Öffnungszeit von 15 Std./Wo beträgt die Landesförderung 5.040 €/Gruppe und Kalenderjahr. Die örtliche kommunale Mitfinanzierung würde sich ebenfalls auf 5.040 € je Gruppe und Kalenderjahr belaufen. Der platzbezogene Zuschuss nach der Rechtsverordnung des Kultusministeriums/ des Ministeriums für Arbeit und Soziales durch die Wohnsitzgemeinden beträgt bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 15 bis unter 30 Std. 3.060 € pro Kind/Kalenderjahr. Der platzbezogene Zuschuss würde sich bei 6 Kindern aus dem Stadtgebiet auf 18.360 € belaufen. Die örtliche kommunale Mitfinanzierung von 5.040 € verteilt sich auf die Wohnsitzgemeinden. Bei z. Zt. 6 Kindern aus dem Stadtgebiet würde die Komplementärförderung 3.780 € betragen (5.040 € : 8 x 6 = 3.780 €). Die Gesamtförderung wird somit bei 22.140 € liegen.

B e s c h l u s s:

Die Krippengruppe der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde - Baptisten - Schwäbisch Hall wird analog der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes gefördert - bis zu deren Inkrafttreten im Jahr 2008 bzw. 2010 als Freiwilligkeitsleistung. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben im Finanzierungsplan/Abrechnung, ist der kommunale Zuschussbeitrag entsprechend zu reduzieren.
(einstimmig - 32 -)

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