449/meetingannouncement/453/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Zustimmung zur Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan der Stadt hätte zur Folge, dass sich diese nach den gesetzlichen Vorgaben bei Tageseinrichtungen für Kinder mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet mit 31,5 % der gesamten Betriebsausgaben beteiligen müsste.  
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In der Sitzung des SJA vom [[313/meetingannouncement/326/paragraph{{!}}22.03.2007]] wurde &uuml;ber den Eingang des Antrages der Freien Waldorfschule e. V. informiert. Aus Sicht des Fachbereiches Jugend, Schule &amp; Soziales ist der Antrag in der bestehenden Form rechtlich nicht m&ouml;glich. Die Zustimmung zur Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan der Stadt h&auml;tte zur Folge, dass sich diese nach den gesetzlichen Vorgaben bei Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder mit gemeinde&uuml;bergreifendem Einzugsgebiet mit 31,5 % der gesamten Betriebsausgaben beteiligen m&uuml;sste. Eine Aufnahme in den Bedarfsplan mit Kostenbeteiligung der Kommune h&auml;tte ferner zur Folge, dass F&ouml;rderprogramme des Landes zur Unterst&uuml;tzung der Betreuung in Kinderkrippen und in der Kindertagespflege ausgeschlossen ist. Im Finanzierungsplan geht die Waldorfschule jedoch von einem Zuschuss des Landes nach dieser Vorschrift aus. Die Verwaltung spricht sich f&uuml;r die F&ouml;rderung einer Krippengruppe nach Ma&szlig;gabe der Verwaltungsvorschrift des Landes (s. Abschnitt oben) und der Verordnung des Kultusministeriums / des Ministeriums f&uuml;r Arbeit und Soziales &uuml;ber die F&ouml;rderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeinde&uuml;bergreifendem Einzugsgebiet aus. Der Ausbau von Betreuungspl&auml;tzen f&uuml;r Kinder unter drei Jahren entspricht auch dem am 01.01.2005 bundesweit eingef&uuml;hrten Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Dieses verpflichtet die Tr&auml;ger der &ouml;ffentlichen Jugendhilfe bis sp&auml;testens 2010 u. a., ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot f&uuml;r Kinder unter 3 Jahren zu verwirklichen, deren Eltern erwerbst&auml;tig, in Ausbildung oder in Ma&szlig;nahmen zur beruflichen Eingliederung sind und deren Wohl ohne Tagesbetreuung nicht gew&auml;hrleistet ist. Nicht weiter ausgebaut werden sollen nach Auffassung der Verwaltung hingegen Platzangebote f&uuml;r Kinder im Kindergartenalter. Hier ist im Bedarfsplan der Stadt ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot unter Ber&uuml;cksichtigung einer gro&szlig;en Tr&auml;gerpluralit&auml;t vorhanden. Nach der erw&auml;hnten Verwaltungsvorschrift f&ouml;rdert das Land die Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen mit unterschiedlichen F&ouml;rdersummen - je nach &Ouml;ffnungszeit. Bei einer &Ouml;ffnungszeit, wie sie die Waldorfschule vorsieht (30 - 40 Std./Wo), betr&auml;gt die Landesf&ouml;rderung 11.760 &euro; pro Gruppe. Die Mindestgruppengr&ouml;&szlig;e ist auf 6 Kleinkinder festgesetzt, die H&ouml;chstgruppengr&ouml;&szlig;e auf 10. Der F&ouml;rderzuschuss wird durch das Land gew&auml;hrt, wenn u. a. die Betreuungspl&auml;tze dem &ouml;rtlichen Bedarf dienen. Ab 2008 gew&auml;hrt das Land nur noch eine F&ouml;rderung, wenn sich die Kommunen in gleicher H&ouml;he an den Kosten beteiligen. Um den Ausbau der Kleinkindbetreuung unter Ber&uuml;cksichtigung einer Tr&auml;gervielfalt zu forcieren, schl&auml;gt die Verwaltung vor, im Vorgriff auf das &quot;Muss&quot; im Jahre 2008 bereits aktuell eine Kleinkindgruppe in gleicher H&ouml;he wie die Landesf&ouml;rderung zu unterst&uuml;tzen. Hinzu kommt nach der o.g. Verordnung &uuml;ber die F&ouml;rderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeinde&uuml;bergreifendem Einzugsgebiet ein platzbezogener Zuschuss der Wohnsitzgemeinde f&uuml;r jedes Kind. Bei Krippengruppen betr&auml;gt dieser bei einer w&ouml;chentlichen &Ouml;ffnungszeit von 30 - 40 Std. 4.380 &euro; pro Kalenderjahr. Der Zuschuss ist ein Richtwert, der ab 01.10.2010 verbindlich durch das Land vorgegeben wird. Bei einer Krippengruppe mit 6 Kindern - unterstellt, dass alle aus dem Stadtgebiet Schw&auml;bisch Hall kommen - w&uuml;rde der st&auml;dt. Kostenbeitrag analog der F&ouml;rderung durch das Land 11.760 &euro; im Jahr betragen und f&uuml;r den platzbezogenen Zuschuss 26.280 &euro;, insgesamt 38.040 &euro;/Jahr. Kommen Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden hinzu, verringert sich der st&auml;dtische Zuschuss entsprechend (Anmerkung: die drei Waldorf-Kindergartengruppen in Hall werden durchschnittlich zu einem Drittel von Kindern aus der Stadt und zu zwei Dritteln von Kindern aus Umlandgemeinden besucht).</p>
 
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Eine Aufnahme in den Bedarfsplan mit Kostenbeteiligung der Kommune hätte ferner zur Folge, dass Förderprogramme des Landes zur Unterstützung der Betreuung in Kinderkrippen und in der Kindertagespflege ausgeschlossen ist. Im Finanzierungsplan geht die Waldorfschule jedoch von einem Zuschuss des Landes nach dieser Vorschrift aus.  
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<b>B e s c h l u s s:</b></center>
 
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Die Verwaltung spricht sich für die Förderung einer Krippengruppe nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Landes (s. Abschnitt oben) und der Verordnung des Kultusministeriums / des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet aus.  
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Die Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskinder&shy;gartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt Schw&auml;bisch Hall wird <b>abgelehnt</b>. Bef&uuml;rwortet wird die Finanzierung einer Krippengruppe auf Grundlage der Vorschriften des Landes Baden-W&uuml;rttemberg bis zu deren Rechtsg&uuml;ltigkeit im Jahr 2008 bzw. 2010 als Freiwilligkeitsleistung. (einstimmig - 32 -)</p>
 
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Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren entspricht auch dem am 01.01.2005 bundesweit eingeführten Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Dieses verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis spätestens 2010 u. a., ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren zu verwirklichen, deren Eltern erwerbstätig, in Ausbildung oder in Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sind und deren Wohl ohne Tagesbetreuung nicht gewährleistet ist.  
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Nicht weiter ausgebaut werden sollen nach Auffassung der Verwaltung hingegen Platzangebote für Kinder im Kindergartenalter. Hier ist im Bedarfsplan der Stadt ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot unter Berücksichtigung einer großen Trägerpluralität vorhanden.  
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Nach der erwähnten Verwaltungsvorschrift fördert das Land die Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen mit unterschiedlichen Fördersummen - je nach Öffnungszeit. Bei einer Öffnungszeit, wie sie die Waldorfschule vorsieht (30 – 40 Std./Wo), beträgt die Landesförderung 11.760 pro Gruppe. Die Mindestgruppengröße ist auf 6 Kleinkinder festgesetzt, die Höchstgruppengröße auf 10. Der Förderzuschuss wird durch das Land gewährt, wenn u. a. die Betreuungsplätze dem örtlichen Bedarf dienen. Ab 2008 gewährt das Land nur noch eine Förderung, wenn sich die Kommunen in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen.  
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Um den Ausbau der Kleinkindbetreuung unter Berücksichtigung einer Trägervielfalt zu forcieren, schlägt die Verwaltung vor, im Vorgriff auf das „Muss“ im Jahre 2008 bereits aktuell eine Kleinkindgruppe in gleicher Höhe wie die Landesförderung zu unterstützen.  
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Hinzu kommt nach der o.g. Verordnung über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet ein platzbezogener Zuschuss der Wohnsitzgemeinde für jedes Kind. Bei Krippengruppen beträgt dieser bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 30 – 40 Std. 4.380 pro Kalenderjahr. Der Zuschuss ist ein Richtwert, der ab 01.10.2010 verbindlich durch das Land vorgegeben wird.  
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Bei einer Krippengruppe mit 6 Kindern – unterstellt, dass alle aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall kommen - würde der städt. Kostenbeitrag analog der Förderung durch das Land 11.760 im Jahr betragen und für den platzbezogenen Zuschuss 26.280 , insgesamt 38.040 /Jahr.  
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Kommen Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden hinzu, verringert sich der städtische Zuschuss entsprechend (Anmerkung: die drei Waldorf-Kindergartengruppen in Hall werden durchschnittlich zu einem Drittel von Kindern aus der Stadt und zu zwei Dritteln von Kindern aus Umlandgemeinden besucht).
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<center><b>B e s c h l u s s:</b></center>
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Die Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskinder­gartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall wird <b>abgelehnt</b>.
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Befürwortet wird die Finanzierung einer Krippengruppe auf Grundlage der Vorschriften des Landes Baden-Württemberg bis zu deren Rechtsgültigkeit im Jahr 2008 bzw. 2010 als Freiwilligkeitsleistung.
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(einstimmig – 32 -)
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[[Category:Index:Schule|Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.; hier: Antrag zur Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskindergartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt (23.05.2007, Gemeinderat)]]
[[Category:Index:Kleinkindbetreuung|Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.; hier: Antrag zur Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskindergartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt (2007-05-23, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Kleinkind|Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.; hier: Antrag zur Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskindergartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt (23.05.2007, Gemeinderat)]]
[[Category:Index:Kindergartenbedarfsplan|Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.; hier: Antrag zur Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskindergartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt (2007-05-23, Gemeinderat)]]
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[[Category:Index:Kindergartenbedarfsplan|Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.; hier: Antrag zur Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskindergartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt (23.05.2007, Gemeinderat)]]
 
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Aktuelle Version vom 5. April 2017, 10:55 Uhr

Sachvortrag:


In der Sitzung des SJA vom 22.03.2007 wurde über den Eingang des Antrages der Freien Waldorfschule e. V. informiert. Aus Sicht des Fachbereiches Jugend, Schule & Soziales ist der Antrag in der bestehenden Form rechtlich nicht möglich. Die Zustimmung zur Aufnahme in den Kindergartenbedarfsplan der Stadt hätte zur Folge, dass sich diese nach den gesetzlichen Vorgaben bei Tageseinrichtungen für Kinder mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet mit 31,5 % der gesamten Betriebsausgaben beteiligen müsste. Eine Aufnahme in den Bedarfsplan mit Kostenbeteiligung der Kommune hätte ferner zur Folge, dass Förderprogramme des Landes zur Unterstützung der Betreuung in Kinderkrippen und in der Kindertagespflege ausgeschlossen ist. Im Finanzierungsplan geht die Waldorfschule jedoch von einem Zuschuss des Landes nach dieser Vorschrift aus. Die Verwaltung spricht sich für die Förderung einer Krippengruppe nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Landes (s. Abschnitt oben) und der Verordnung des Kultusministeriums / des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet aus. Der Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren entspricht auch dem am 01.01.2005 bundesweit eingeführten Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Dieses verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis spätestens 2010 u. a., ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren zu verwirklichen, deren Eltern erwerbstätig, in Ausbildung oder in Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sind und deren Wohl ohne Tagesbetreuung nicht gewährleistet ist. Nicht weiter ausgebaut werden sollen nach Auffassung der Verwaltung hingegen Platzangebote für Kinder im Kindergartenalter. Hier ist im Bedarfsplan der Stadt ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot unter Berücksichtigung einer großen Trägerpluralität vorhanden. Nach der erwähnten Verwaltungsvorschrift fördert das Land die Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen mit unterschiedlichen Fördersummen - je nach Öffnungszeit. Bei einer Öffnungszeit, wie sie die Waldorfschule vorsieht (30 - 40 Std./Wo), beträgt die Landesförderung 11.760 € pro Gruppe. Die Mindestgruppengröße ist auf 6 Kleinkinder festgesetzt, die Höchstgruppengröße auf 10. Der Förderzuschuss wird durch das Land gewährt, wenn u. a. die Betreuungsplätze dem örtlichen Bedarf dienen. Ab 2008 gewährt das Land nur noch eine Förderung, wenn sich die Kommunen in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen. Um den Ausbau der Kleinkindbetreuung unter Berücksichtigung einer Trägervielfalt zu forcieren, schlägt die Verwaltung vor, im Vorgriff auf das "Muss" im Jahre 2008 bereits aktuell eine Kleinkindgruppe in gleicher Höhe wie die Landesförderung zu unterstützen. Hinzu kommt nach der o.g. Verordnung über die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet ein platzbezogener Zuschuss der Wohnsitzgemeinde für jedes Kind. Bei Krippengruppen beträgt dieser bei einer wöchentlichen Öffnungszeit von 30 - 40 Std. 4.380 € pro Kalenderjahr. Der Zuschuss ist ein Richtwert, der ab 01.10.2010 verbindlich durch das Land vorgegeben wird. Bei einer Krippengruppe mit 6 Kindern - unterstellt, dass alle aus dem Stadtgebiet Schwäbisch Hall kommen - würde der städt. Kostenbeitrag analog der Förderung durch das Land 11.760 € im Jahr betragen und für den platzbezogenen Zuschuss 26.280 €, insgesamt 38.040 €/Jahr. Kommen Kinder aus anderen Wohnsitzgemeinden hinzu, verringert sich der städtische Zuschuss entsprechend (Anmerkung: die drei Waldorf-Kindergartengruppen in Hall werden durchschnittlich zu einem Drittel von Kindern aus der Stadt und zu zwei Dritteln von Kindern aus Umlandgemeinden besucht).

B e s c h l u s s:

Die Aufnahme einer Kinderkrippe mit integrierter altersgemischter Ganztageskinder­gartengruppe in den Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall wird abgelehnt. Befürwortet wird die Finanzierung einer Krippengruppe auf Grundlage der Vorschriften des Landes Baden-Württemberg bis zu deren Rechtsgültigkeit im Jahr 2008 bzw. 2010 als Freiwilligkeitsleistung. (einstimmig - 32 -)

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