§ 76 - Optionsfläche für eine Photovoltaik-Anlage beim Waldfriedhof (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:


Die 1999 fertiggestellte Erweiterungsfläche für den Waldfriedhof ist mit 6 ha zu groß dimensioniert. Sie wird künftig für Bestattungen nicht mehr benötigt.

Dieses Problem stellt sich in fast allen Gemeinden landauf landab, weil sich die Beerdigungsform in den letzten Jahren rasant geändert hat. Infolge kleinerer Familienverbände, größerer Mobilität und aus Kostengründen werden immer mehr Urnenbestattungen durchgeführt. Im Jahr 2006 betrug deren Anteil im Waldfriedhof 55 %, Tendenz steigend. Der Platzbedarf für Urnen ist nur halb so groß wie der für Erdbestattungen. Weil gleichzeitig die Ruhezeiten des im Jahr 1976 angelegten alten Teils des Waldfriedhofs auslaufen, reicht die vorhandene Fläche des bisherigen Areals nahezu aus, um die anfallenden Bestattungen aufzunehmen. Es wurden jetzt dort z. B. zwei neue Urnengrabfelder angelegt.

In den vergangenen Jahren hat man versucht, die Nutzung des Waldfriedhofs zu erhöhen. Die Ansiedlung eines Krematoriums war schon bis zum Baugesuch voran geschritten. Letztlich scheiterten die Bemühungen jedoch, weil in der Zwischenzeit genügend Krematorien in der Umgebung gebaut worden sind und deshalb abzusehen war, dass die Anlage nicht rentabel betrieben werden kann.
Seit letztem Jahr liegt der Vorschlag des Fachbereichs Planen und Bauen auf dem Tisch, auf den nicht mehr benötigten Flächen eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Nach Meinung der Verwaltung sind die Voraussetzungen hierfür nahezu ideal. Die einzelnen Grabfelder wurden planiert und durch befahrbare Wege erschlossen. Ein Stromanschluss liegt ganz in der Nähe. Auch geologisch werden sich kaum Schwierigkeiten ergeben, weil sich die Gründung der Photovoltaik-Anlage in dem aufgefüllten Gelände leicht bewerkstelligen lässt.

Zuerst hatten sich die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mit diesem Projekt befasst. Der Aufsichtsrat beschloss aber, es aus Rentabilitätsgründen nicht auszuführen. In der Zwischenzeit haben allerdings weitere Investoren ihr Interesse bekundet.

Nach § 4 der Friedhofssatzung kann ein Friedhofsteil aus wichtigem Grund ganz oder teilweise außer Betrieb gestellt oder entwidmet werden. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. In einem Plan ist die Fläche dargestellt, die ohne weiteres außer Betrieb gestellt werden kann und als Optionsfläche für die Photovoltaik-Anlage in Frage kommt.

Auch über die Betriebsform müssen noch Verhandlungen mit dem möglichen Investor geführt werden. Die einfachste Lösung wird sein, die bereitzustellende Fläche auf eine Dauer von 20 bis 30 Jahren an den Investor zu verpachten. Dies ist eine reine Vermögensverwaltung und kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Verpachtung zieht damit keine Steuerpflicht nach sich. Sollte sich aus irgendeinem Grund ein anderer Trend in der Bestattungsform mit mehr Platzbedarf entwickeln, könnte diese Fläche wieder als Friedhof genutzt werden.
Für andere privatwirtschaftliche Betriebsformen, an denen sich der Eigenbetrieb Friedhöfe beteiligt, müsste ein Betrieb gewerblicher Art mit der Folge von Gewerbe- und Körperschaftssteuerpflicht gegründet werden.

Die Außerbetriebstellung der Teilfläche zugunsten einer Photovoltaik-Anlage ist ein weiterer kleiner Schritt für den Eigenbetrieb Friedhöfe, das jährliche Defizit zu verringern.

Auf Anregung von Stadtrat Unser sagt Oberbürgermeister Pelgrim zu, auch einmal prüfen zu lassen, ob es evtl. private Interessenten oder Firmen für den Betrieb einer Pilot- bzw. Musteranlage dieser Art gibt.

B e s c h l u s s :

Die in einem Plan dargestellte Fläche wird außer Betrieb gesetzt und als Optionsfläche zur Erstellung einer Photovoltaik-Anlage bereitgestellt. (einstimmig - 34 -)

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