§ 287 - Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung des Sanierungsgebiets "Solpark"; hier: Weitere Aufhebungssatzung für Restflächen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Sanierungsgebiet Solpark trat erstmals am 20.02.1998 in Kraft. Weitere förmliche Festlegungen erfolgten wegen einer Gebietserweiterung (Maria-Göppert-Mayer-Straße) am 05.01.2001, einer Gebietsveränderung (Straße In der Eich, Gebietsreduzierung wg. Flugplatzausbau) am 08.05.2001, einer Erweiterung (ehem. militärische Wohnanlage Landhegstraße – Projekt der GWG) am 16.03.2006 und einer Gebietsreduzierung (Bau der Ostumfahrung) am 14.03.2008. Zuletzt hatte das Sanierungsgebiet eine Größe von etwa 49 ha.

Am 19.05.2010 wurde die Sanierungssatzung Solpark durch Beschluss des Gemeinderates aufgehoben. Im beigefügten Plan „Flächendarstellung“ ist die Fläche dieser Aufhebungssatzung gelb markiert.
Durch die häufige Änderung des Geltungsbereichs, wie im ersten Absatz erläutert, wurde versäumt bei der Aufhebung des Sanierungsgebiets Solpark die ursprüngliche Gesamtfläche des Sanierungsgebiets aufzuheben. Dadurch ist es nun notwendig für diese „Restflächen“ die Aufhebung der Sanierungssatzung durchzuführen. Im beigefügtem Plan „Flächendarstellung“ sind diese Flächen orange dargestellt.

Anlage 1: Lageplan Flächendarstellung - gelb

Anlage 2: Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung

Anlage 3: Lageplan Flächendarstellung - orange

Beschluss:

Aufgrund des § 162 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI. I S. 1548) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GEBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 01. Juli 2004 (GBI. S. 469,489) wird der Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Solpark zustimmt.
(einstimmig - 37 -)

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