3886860/meetingminutes/5086127/paragraph

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Die bestehende Wohnsiedlung &bdquo;Kreuz&auml;cker&ldquo; soll durch eine kleinr&auml;umige Gebietserweiterung arrondiert werden. Im Zuge der randlichen Erweiterung besteht die M&ouml;glichkeit, bislang ung&uuml;nstig zugeschnittene Randgrundst&uuml;cke in Form und Bebaubarkeit zu optimieren und somit Baum&ouml;glichkeiten im angrenzenden Bestand zu schaffen, d. h. Nachverdichtungspotentiale im vertr&auml;glichen Umfang zu aktivieren. Durch die geplante Wohnbebauung kann dem &ouml;rtlichen Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken nachgegangen werden.</p>
 
Die bestehende Wohnsiedlung &bdquo;Kreuz&auml;cker&ldquo; soll durch eine kleinr&auml;umige Gebietserweiterung arrondiert werden. Im Zuge der randlichen Erweiterung besteht die M&ouml;glichkeit, bislang ung&uuml;nstig zugeschnittene Randgrundst&uuml;cke in Form und Bebaubarkeit zu optimieren und somit Baum&ouml;glichkeiten im angrenzenden Bestand zu schaffen, d. h. Nachverdichtungspotentiale im vertr&auml;glichen Umfang zu aktivieren. Durch die geplante Wohnbebauung kann dem &ouml;rtlichen Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken nachgegangen werden.</p>
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Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgr&ouml;&szlig;e von ca. 2,4 ha, wovon ca. 0,5 ha auf die &uuml;berplanten, bestehenden Siedlungsbereiche entfallen. Demnach umfassen die tats&auml;chlichen Neubaufl&auml;chen ca. 1,9 ha.</p>
 
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgr&ouml;&szlig;e von ca. 2,4 ha, wovon ca. 0,5 ha auf die &uuml;berplanten, bestehenden Siedlungsbereiche entfallen. Demnach umfassen die tats&auml;chlichen Neubaufl&auml;chen ca. 1,9 ha.</p>
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Insgesamt werden rund 27 Baugrundst&uuml;cke neu erschlossen, die sich in f&uuml;nf Mehrfamilienh&auml;user, zw&ouml;lf Baupl&auml;tze f&uuml;r Hausgruppen und zehn Baupl&auml;tze f&uuml;r eine Einzel- oder Doppelhausbebauung gliedern. Dar&uuml;ber hinaus bestehen f&uuml;r f&uuml;nf Wohnbaugrundst&uuml;cke Nachverdichtungspotentiale.</p>
 
Insgesamt werden rund 27 Baugrundst&uuml;cke neu erschlossen, die sich in f&uuml;nf Mehrfamilienh&auml;user, zw&ouml;lf Baupl&auml;tze f&uuml;r Hausgruppen und zehn Baupl&auml;tze f&uuml;r eine Einzel- oder Doppelhausbebauung gliedern. Dar&uuml;ber hinaus bestehen f&uuml;r f&uuml;nf Wohnbaugrundst&uuml;cke Nachverdichtungspotentiale.</p>
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Das Gebiet wird im Wesentlichen durch einen Ringschluss zwischen den bestehenden Stra&szlig;en Gmelinweg und Komberger Weg erschlossen und an den genannten Punkten an das vorhandene &ouml;rtliche Verkehrsnetz angebunden. Im &Uuml;bergang zur der bestehenden Siedlung sind zwei zentrale Quartierspl&auml;tze vorgesehen. Diese sollen als Bindeglied zwischen den bestehenden Siedlungsbereichen und der Erweiterungsfl&auml;che fungieren und zus&auml;tzlich zu den erforderlichen verkehrlichen Funktionen auch als Aufenthalts-, Kommunikations- und Spielfl&auml;che dienen. Durch zentrale Baumpflanzungen tragen diese dar&uuml;ber hinaus zur Durchgr&uuml;nung des Gebietes bei.</p>
 
Das Gebiet wird im Wesentlichen durch einen Ringschluss zwischen den bestehenden Stra&szlig;en Gmelinweg und Komberger Weg erschlossen und an den genannten Punkten an das vorhandene &ouml;rtliche Verkehrsnetz angebunden. Im &Uuml;bergang zur der bestehenden Siedlung sind zwei zentrale Quartierspl&auml;tze vorgesehen. Diese sollen als Bindeglied zwischen den bestehenden Siedlungsbereichen und der Erweiterungsfl&auml;che fungieren und zus&auml;tzlich zu den erforderlichen verkehrlichen Funktionen auch als Aufenthalts-, Kommunikations- und Spielfl&auml;che dienen. Durch zentrale Baumpflanzungen tragen diese dar&uuml;ber hinaus zur Durchgr&uuml;nung des Gebietes bei.</p>
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Im derzeit noch wirksamen Fl&auml;chennutzungsplan ist das Plangebiet als Misch- und Sonderbaufl&auml;che (M und SO) dargestellt. In der jetzigen in der Aufstellung befindlichen Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans (Fl&auml;chennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, 7D Fortschreibung) ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufl&auml;che (W) dargestellt.</p>
 
Im derzeit noch wirksamen Fl&auml;chennutzungsplan ist das Plangebiet als Misch- und Sonderbaufl&auml;che (M und SO) dargestellt. In der jetzigen in der Aufstellung befindlichen Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplans (Fl&auml;chennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall, 7D Fortschreibung) ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufl&auml;che (W) dargestellt.</p>
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Das Fortschreibungsverfahren ist schon weit fortgeschritten. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass dieses vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens mit der Darstellung des Plangebiets als geplante Wohnbaufl&auml;che zum Abschluss gebracht wird.<br />
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Das Fortschreibungsverfahren ist schon weit fortgeschritten. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass dieses vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens mit der Darstellung des Plangebiets als geplante Wohnbaufl&auml;che zum Abschluss gebracht wird.</p>
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Der Bebauungsplan wird somit gem&auml;&szlig; &sect; 8 Abs. 2 BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt werden.</p>
 
Der Bebauungsplan wird somit gem&auml;&szlig; &sect; 8 Abs. 2 BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt werden.</p>
 
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Analge: [[Media:13-385.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
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Analge 1: [[Media:13-385.pdf{{!}}Lageplan]]</p>
 
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Anlage 2: [[Media:385-13_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]<br />
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0142-07 &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;:</u><br />
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0142-07 &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;:</u><br />
 
Der oben genannte Bebauungsplan Nr. 0142-07 wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ros mquadrat im M 1:500 vom 06.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der B&uuml;rgerschaft und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
Der oben genannte Bebauungsplan Nr. 0142-07 wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect;&nbsp;2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan des B&uuml;ros mquadrat im M 1:500 vom 06.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der B&uuml;rgerschaft und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;</u><br />
 
<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo;</u><br />
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect;&nbsp;2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ro mquadrat vom 06.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0142-07. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der B&uuml;rgerschaft und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect;&nbsp;2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil des B&uuml;ro mquadrat vom 06.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0142-07. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der B&uuml;rgerschaft und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung ist beigef&uuml;gt.</p>
 
Eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung ist beigef&uuml;gt.</p>
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<u>Erg&auml;nzung</u><br />
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Eine zus&auml;tzliche Erschlie&szlig;ung nach S&uuml;den in Richtung T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e ist zu pr&uuml;fen.<br />
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(einstimmig - 37 -)</p>
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2014, 09:09 Uhr

Sachvortrag:

Die bestehende Wohnsiedlung „Kreuzäcker“ soll durch eine kleinräumige Gebietserweiterung arrondiert werden. Im Zuge der randlichen Erweiterung besteht die Möglichkeit, bislang ungünstig zugeschnittene Randgrundstücke in Form und Bebaubarkeit zu optimieren und somit Baumöglichkeiten im angrenzenden Bestand zu schaffen, d. h. Nachverdichtungspotentiale im verträglichen Umfang zu aktivieren. Durch die geplante Wohnbebauung kann dem örtlichen Bedarf an Wohnbaugrundstücken nachgegangen werden.

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtgröße von ca. 2,4 ha, wovon ca. 0,5 ha auf die überplanten, bestehenden Siedlungsbereiche entfallen. Demnach umfassen die tatsächlichen Neubauflächen ca. 1,9 ha.

Insgesamt werden rund 27 Baugrundstücke neu erschlossen, die sich in fünf Mehrfamilienhäuser, zwölf Bauplätze für Hausgruppen und zehn Bauplätze für eine Einzel- oder Doppelhausbebauung gliedern. Darüber hinaus bestehen für fünf Wohnbaugrundstücke Nachverdichtungspotentiale.

Das Gebiet wird im Wesentlichen durch einen Ringschluss zwischen den bestehenden Straßen Gmelinweg und Komberger Weg erschlossen und an den genannten Punkten an das vorhandene örtliche Verkehrsnetz angebunden. Im Übergang zur der bestehenden Siedlung sind zwei zentrale Quartiersplätze vorgesehen. Diese sollen als Bindeglied zwischen den bestehenden Siedlungsbereichen und der Erweiterungsfläche fungieren und zusätzlich zu den erforderlichen verkehrlichen Funktionen auch als Aufenthalts-, Kommunikations- und Spielfläche dienen. Durch zentrale Baumpflanzungen tragen diese darüber hinaus zur Durchgrünung des Gebietes bei.

Im derzeit noch wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Misch- und Sonderbaufläche (M und SO) dargestellt. In der jetzigen in der Aufstellung befindlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplans (Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall, 7D Fortschreibung) ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche (W) dargestellt.

Das Fortschreibungsverfahren ist schon weit fortgeschritten. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass dieses vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens mit der Darstellung des Plangebiets als geplante Wohnbaufläche zum Abschluss gebracht wird.

Der Bebauungsplan wird somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Analge 1: Lageplan

Anlage 2: Präsentation

Beschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“:
Der oben genannte Bebauungsplan Nr. 0142-07 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Büros mquadrat im M 1:500 vom 06.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet „Wolfsbühl“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Wolfsbühl“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Büro mquadrat vom 06.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0142-07. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Bürgerschaft und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

Ergänzung
Eine zusätzliche Erschließung nach Süden in Richtung Tüngentaler Straße ist zu prüfen.
(einstimmig - 37 -)

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