§ 284 - Bebauungsplan Weilerwiese; hier: Änderung Baufeld und Stellplatznachweis für das Ärztehaus - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - (öffentlich)

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Sachvortrag:

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 18.03.2013, § 57 nö wurde vom Architekturbüro Kraft & Kraft das Projekt Ärztehaus Weilerwiese vorgestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude auf der Weilerwiese, das zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung errichtet werden soll (siehe Lageplan). Träger des Vorhabens ist die Ärztegruppe um Herrn Dr. Keller.

Um dieses Bauprojekt zu realisieren, ist es erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan Weilerwiese zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans hat im wesentlichen folgende Inhalte:

  • Für das Ärztehaus wird ein Baufeld für ein dreigeschossiges Gebäude ausgewiesen
  • Der erforderliche Stellplatznachweis für das Ärztehaus wird im Untergeschoss in Form eines Parkdecks nachgewiesen. Hierzu ist die Ausweisung von unterirdischen Stellplatzflächen erforderlich. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses Parkhaus bis zur zukünftigen Spielplatzfläche der Weilerwiese auszudehnen. Diese Option sollte jetzt schon in den Bebauungsplan eingetragen werden, um eine spätere Erweiterung der Stellplatzflächen zu ermöglichen.

Aus städtebaulicher Sicht ist eine Ergänzung um ein weiteres Gebäude im Norden anzustreben, da dadurch die räumliche Situation einen attraktiven Abschluss erhält. Das geplante zweite Gebäude soll in seiner Ausformung, Geschossigkeit und Kubatur dem Ärtzehaus gleichen.

Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 13 a BauGB als so genannte Innenentwicklung vorgesehen. Es ist geplant, diese Fläche als Erweiterung der Sonderbaufläche Hotel und Freizeit mit der Ergänzung medizinischer Grundversorgung auszuweisen.

Der Flächennutzungsplan wird bei einer der folgenden Änderungen entsprechend angepasst.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Ärztehaus, Schnitt 1

Anlage 3: Ärztehaus, Schnitt 2

Anlage 4: Lageplan neu

 

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals darauf hin, dass man sich im Stadium der Bauleitplanung im Bereich des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses befindet. Der heute getroffene Beschluss ist kein Realisierungsbeschluss. Er erinnert daran, dass im Rahmen des Leitbildes eine Bürgerbefragung stattgefunden hat. Hier kam zum Ausdruck, dass die Fachärzteversorgung von der Bürgerschaft als zentrales Thema angesehen wird.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt ist damit einverstanden, das Verfahren zu eröffnen. Die genauen Umsetzungspläne sollen im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt werden.

Stadtrat Dr. Pfisterer hätte gerne - insbesondere in Anbetracht der Ergänzung eines zweiten Gebäudes - eine Visualisierung gehabt. Nicht ausdiskutiert ist darüber hinaus, ob nicht auch die Erweiterung der Grün- bzw. Sport- und Freizeitflächen eine Option darstellt.

Stadtrat Baumann kommt noch einmal auf das Verfahren zurück: Man befindet sich im Bebauungsplanverfahren und weist lediglich „Baufelder“ aus; diese haben keinesfalls eine zwingende Bebauung zur Folge. Für ihn wäre es auch fatal, wenn seitens des Gemeinderats Zeichen gesetzt würden, vor denen eine Investorengruppe zurückschreckt.

Stadträtin Herrmann lehnt die Ausweisung eines Baufelds für eine Tiefgarage über die gesamte Fläche ab.

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass er sich die Möglichkeit offen halten möchte, eine öffentliche Tiefgarage zu bauen, zumal im Bereich Spiel- und Freizeitanlage Weilerwiese Parkplätze wegfallen und auch zusätzliche Parkplätze angeboten werden müssen für den Zeitraum der Sanierung der Tiefgarage des Landratsamtes.

Stadtrat Neidhardt steht hinter beiden Baufeldern. Er sieht dies als Maßnahme, den Anforderungen des demographischen Wandels zu trotzen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist nochmals darauf hin, dass eine Bebauung des Geländes und deren Ausgestaltung derzeit noch nicht Thema ist.

Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, M 1:500 vom 10.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, vom 10.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.
(22 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)
 

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