§ 1 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2014/2015; a) Haushaltsreden der Fraktionen; b) Wirtschaftsplan 2014 des Konzerns SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH; c) Verabschiedung der Haushaltssatzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

zu a)

CDU-Fraktion: siehe Anlage

SPD-Fraktion: siehe Anlage

FWV-Fraktion: siehe Anlage

Bündnis 90/Die Grünen: siehe Anlage

FDP-Fraktion: siehe Anlage

 

zu b)

Sitzungsvorlage

Anlage 1: Erfolgsplan

Anlage 2: Vermögensplan

Anlage 3: Stellenplan

Anlage 4: Mittelfristige Finanzplanung

 

zu c)

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014/2015 der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung vor (s. Anlage 1). Die Mittelfristige Finanzplanung umfasst die Jahre 2014 bis 2018 und ist integrativer Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahre 2014 bis 2018 liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei.

Der Haushaltsplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Stadt wurden am 21. Oktober 2013, § 236 in den Gemeinderat eingebracht.
Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhöfe und Touristik und Marketing wurden am 4. November 2013 im Verwaltungs- und Finanzausschuss nichtöffentlich eingebracht und beraten und anschließend vom Gemeinderat am 4. Dezember 2013 beschlossen.

Beratungen des Haushaltsplanes 2014/2015 haben am 23. Oktober 2013 (Gemeinderat, § 255 nö), 18. November 2013 (Gemeinderat, § 246 ö) sowie am 4. Dezember 2013 (Gemeinderat ö) stattgefunden.

Die Beantwortung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen hat der Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2013 erhalten. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf beschlossen. Diese sind als Anlage 2 – Teil A – beigefügt.

Darüberhinaus wurden zusätzliche notwendige Anpassungen vorgenommen, die sich zum einen unmittelbar aus den vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen ergeben haben (zusätzlicher Aufwand für Abschreibungen, zusätzlicher Finanzierungsbedarf und Zinsaufwendungen durch Erhöhung der Kreditaufnahme in 2017). Zum anderen gab es kurzfristige neue Erkenntnisse im Zuge der Fertigstellung bzw. Vermietung des Gebäudes Im Haal 14 an die Freilichtspiele SHA e. V. und die Haller Akademie der Künste. Die Neuvermietungen verursachen Änderungen bei den Zuschussbeträgen für beide Institutionen. Die Auswirkungen sind dargestellt in der Anlage 2 – Teil B.  

Anlage 1: Haushaltssatzung 2014/2015

Anlage 2: Änderungen (A) und Auswirkungen (B) der HH-Anträge 2014/2015

Anlage 3: Gesamtergebnishaushalt

Anlage 4: Gesamtfinanzhaushalt

Beschluss:

Es wird beantragt:

  1.  Die Haushaltssatzung 2014/2015 einschließlich Haushaltsplan sowie Mittelfristiger Finanzplanung 2014 bis 2018 wird wie vorgelegt beschlossen.
  2. Die Änderungen lt. Anlage 2 werden ebenfalls beschlossen, der geänderten Zuschussgewährung an die Akademie der Künste und der Freilichtspiele SHA e. V. wird zugestimmt.
  3. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in der Anlage 9 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
  4. Einzelinvestitionen bis 5.000,- EUR werden aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht als Einzelmaßnahmen ausgewiesen.
  5. Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze innerhalb eines Budgets regelt, wird zugestimmt.
     
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