§ 5 - Nächster Erschließungsabschnitt im Baugebiet "An der Breiteich" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. Januar 2014, 11:35 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Sommer 2010 erfolgte der Spatenstich zu den Erschließungsarbeiten des Wohngebiets An der Breiteich für den Abschnitt IA mit 67 Bauplätzen. Daran anschließend wurde der Abschnitt IB mit 38 Bauplätzen erschlossen. Von diesen 105 Bauplätzen konnten bis heute 101 Bauplätze verkauft werden.

Mit dem beteiligten Privateigentümer konnte im Rahmen des Umlegungsverfahrens An der Breiteich II – IV Einigung erzielt werden, sodass nun mehr die Abschnitte II, III und IV erschlossen werden können. Nach der Baulandumlegung weist der Abschnitt II 47 Bauplätze, davon 15 im Privateigentum, der Abschnitt III 47 Bauplätze, davon 13 im Privateigentum und der Abschnitt IV 66 Bauplätze aus. Entgegen der ursprünglichen Absicht nach den Abschnitten IA und B den Abschnitt II zu erschließen, schlägt die Geschäftsführung der HGE die Erschließung des im Westen gelegenen Abschnittes IV vor.

Gründe hierfür sind:

  • zur Erschließung des Abschnitt II wären Schmutzwasserkanalarbeiten durch die Flächen  der Abschnitte III und IV, welche heute landwirtschaftlich genutzt werden, notwendig.  Diese Arbeiten sind auch mit Vorfinanzierungskosten für den Eigenbetrieb Abwasser ver- bunden, da die Entwässerung des Abschnitts II nur nach Westen hin zum Mischwasser- kanal bei der alten K2576 möglich ist.
  • Die aktuell hohe Nachfrage könnte mit der Realisierung des größten Einzelabschnittes abgedeckt werden.
  • Der Abschnitt IV beinhaltet als einziger in seinem nordöstlichen Bereich Baugrundstücke  für Reihen- oder Doppelhäuser. Somit könnte jetzt auch diese Nachfrage im Wohngebiet  An der Breiteich beantwortet werden. Darüber hinaus sind in der attraktiven westlichen  Randbauzeile zweigeschossige Bauvorhaben zulässig (II+DG).
  • Bei einer späteren Erschließung des Abschnitts II verspricht sich die Geschäftsführung verbesserte Vermarktungschancen, wenn der Landschafts- und Skulpturenbereich bereits angelegt ist und so auch optisch der Grünkeil hin zum Geschosswohnungsbau in den Abschnitten IA und B vor Ort gegeben ist.
  • Sollte der erwartete Verkaufserfolg für den Abschnitt IV eintreten, so plant die Geschäftsführung die Erschließung des Abschnittes III im Jahr 2015 und den Abschnitt II spätestens  2016.

Alternativ könnten die Abschnitte II und III aufgrund der Nachfragesituation gemeinsam erschlossen werden. Dies hätte durch Planungs- und Ausschreibungsarbeiten eine zeitliche Verzögerung des Baubeginns um ca. 2 – 3 Monate, statt sofort nach dem Winter,  zur Folge.

Anlage: Lageplan

Beschluss:

Die weitere Erschließung des Wohngebiets An der Breiteich IV wird zur Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge