§ 2/3 - Bebauungsplan "Katzenkopf", Teurershof; hier: Änderung Grünflächenzuteilung - Entwurfsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. Januar 2014, 11:35 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Am südlichen und östlichen Siedlungsrand des Baugebietes Katzenkopf sind größere Grünflächen teils als öffentliche, teils auch als private Grünflächen ausgewiesen. Überwiegend haben diese Grünflächen eine Ausgleichsfunktion, diese sind von der Bebauungsplanänderung jedoch nicht betroffen. In unmittelbarer Nähe der bebauten Bereiche im Süden sind zwischen einem öffentlichen Gehweg und der Bauzeile Grünflächen mit unterschiedlicher Deklaration festgesetzt. Teilweise sind die Flächen als öffentliche, teilweise als private Grünflächen festgesetzt. Eine eindeutige Trennung dieser Zonen kann nicht vorgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht erforderlich, dass diese Grünflächen als öffentliche Grünflächen deklariert werden. Sie können eher den privaten Grundstücksflächen zugeordnet werden.

Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Es wird vorgeschlagen, die Grünflächen, die in unmittelbarer Nähe des Siedlungskörpers zwischen dem umlaufenden Gehweg und der Siedlung liegen, als private Grünflächen festzusetzen. Sofern diese Flächen veräußert werden, wird im Kaufvertrag festgelegt, dass die auf diesem Grundstücken gepflanzten Gehölze zu erhalten sind.

Anlage 1: Lageplan Bestand

Anlage 2: Lageplan Änderung

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan „Katzenkopf Nr. 0193-02/01 wird erneut im Entwurf aufgestellt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens beauftragt.

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