3886853/meetingminutes/5079231/paragraph

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Am s&uuml;dlichen und &ouml;stlichen Siedlungsrand des Baugebietes Katzenkopf sind gr&ouml;&szlig;ere Gr&uuml;nfl&auml;chen teils als &ouml;ffentliche, teils auch als private Gr&uuml;nfl&auml;chen ausgewiesen. &Uuml;berwiegend haben diese Gr&uuml;nfl&auml;chen eine Ausgleichsfunktion, diese sind von der Bebauungsplan&auml;nderung jedoch nicht betroffen. In unmittelbarer N&auml;he der bebauten Bereiche im S&uuml;den sind zwischen einem &ouml;ffentlichen Gehweg und der Bauzeile Gr&uuml;nfl&auml;chen mit unterschiedlicher Deklaration festgesetzt. Teilweise sind die Fl&auml;chen als &ouml;ffentliche, teilweise als private Gr&uuml;nfl&auml;chen festgesetzt. Eine eindeutige Trennung dieser Zonen kann nicht vorgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht erforderlich, dass diese Gr&uuml;nfl&auml;chen als &ouml;ffentliche Gr&uuml;nfl&auml;chen deklariert werden. Sie k&ouml;nnen eher den privaten Grundst&uuml;cksfl&auml;chen zugeordnet werden.</p>
 
Am s&uuml;dlichen und &ouml;stlichen Siedlungsrand des Baugebietes Katzenkopf sind gr&ouml;&szlig;ere Gr&uuml;nfl&auml;chen teils als &ouml;ffentliche, teils auch als private Gr&uuml;nfl&auml;chen ausgewiesen. &Uuml;berwiegend haben diese Gr&uuml;nfl&auml;chen eine Ausgleichsfunktion, diese sind von der Bebauungsplan&auml;nderung jedoch nicht betroffen. In unmittelbarer N&auml;he der bebauten Bereiche im S&uuml;den sind zwischen einem &ouml;ffentlichen Gehweg und der Bauzeile Gr&uuml;nfl&auml;chen mit unterschiedlicher Deklaration festgesetzt. Teilweise sind die Fl&auml;chen als &ouml;ffentliche, teilweise als private Gr&uuml;nfl&auml;chen festgesetzt. Eine eindeutige Trennung dieser Zonen kann nicht vorgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht erforderlich, dass diese Gr&uuml;nfl&auml;chen als &ouml;ffentliche Gr&uuml;nfl&auml;chen deklariert werden. Sie k&ouml;nnen eher den privaten Grundst&uuml;cksfl&auml;chen zugeordnet werden.</p>
 
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Die Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan &bdquo;Katzenkopf Nr. 0193-02/01 wird erneut im Entwurf aufgestellt. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens beauftragt.</p>
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Nachdem <u>Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen und FDP</u> gro&szlig;e Bedenken gegen die Umwandlung der Gr&uuml;nfl&auml;chen in Privateigentum vorgetragen haben (der &auml;u&szlig;erst attraktive Spazierweg soll in einer Breite von mindestens 3 Metern erhalten bleiben) <strong>zieht</strong> <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> den <strong>Tagesordnungspunkt zur&uuml;ck</strong>.</p>
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Aktuelle Version vom 24. Januar 2014, 11:55 Uhr

Sachvortrag:

Am südlichen und östlichen Siedlungsrand des Baugebietes Katzenkopf sind größere Grünflächen teils als öffentliche, teils auch als private Grünflächen ausgewiesen. Überwiegend haben diese Grünflächen eine Ausgleichsfunktion, diese sind von der Bebauungsplanänderung jedoch nicht betroffen. In unmittelbarer Nähe der bebauten Bereiche im Süden sind zwischen einem öffentlichen Gehweg und der Bauzeile Grünflächen mit unterschiedlicher Deklaration festgesetzt. Teilweise sind die Flächen als öffentliche, teilweise als private Grünflächen festgesetzt. Eine eindeutige Trennung dieser Zonen kann nicht vorgenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es nicht erforderlich, dass diese Grünflächen als öffentliche Grünflächen deklariert werden. Sie können eher den privaten Grundstücksflächen zugeordnet werden.

Hierzu ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Es wird vorgeschlagen, die Grünflächen, die in unmittelbarer Nähe des Siedlungskörpers zwischen dem umlaufenden Gehweg und der Siedlung liegen, als private Grünflächen festzusetzen. Sofern diese Flächen veräußert werden, wird im Kaufvertrag festgelegt, dass die auf diesem Grundstücken gepflanzten Gehölze zu erhalten sind.

Anlage 1: Lageplan Bestand

Anlage 2: Lageplan Änderung

 

Nachdem Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP große Bedenken gegen die Umwandlung der Grünflächen in Privateigentum vorgetragen haben (der äußerst attraktive Spazierweg soll in einer Breite von mindestens 3 Metern erhalten bleiben) zieht Oberbürgermeister Pelgrim den Tagesordnungspunkt zurück.

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