§ 2/1 - Bebauungsplan "Weilerwiese"; hier: Änderung Baufeld und Stellplatznachweis für das Ärztehaus - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. Januar 2014, 10:35 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

In der Aprilsitzung des Bau- und Planungsausschusses wurde vom Architekturbüro Kraft & Kraft das Projekt Ärztehaus Weilerwiese vorgestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um ein dreigeschossiges Gebäude auf der Weilerwiese, das zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung errichtet werden soll (siehe Plan). Träger des Vorhabens ist die Ärztegruppe um Herrn Dr. Keller.         

Um dieses Bauprojekt zu realisieren, ist es erforderlich, den rechtskräftigen Bebauungsplan Weilerwiese zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans hat im wesentlichen folgende Inhalte:

  • Für das Ärztehaus wird ein Baufeld für ein dreigeschossiges Gebäude ausgewiesen
  • Der erforderliche Stellplatznachweis für das Ärztehaus wird im Untergeschoss in Form eines Parkdecks nachgewiesen. Hierzu ist die Ausweisung von unterirdischen Stellplatzflächen erforderlich. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses Parkhaus bis zur zukünftigen Spielplatzfläche der Weilerwiese auszudehnen. Diese Option sollte jetzt schon in den Bebauungsplan eingetragen werden, um eine spätere Erweiterung der Stellplatzflächen zu ermöglichen.

Aus städtebaulicher Sicht ist eine Ergänzung um ein weiteres Gebäude im Norden anzustreben, da dadurch die räumliche Situation einen attraktiven Abschluss erhält. Das geplante zweite Gebäude soll in seiner Ausformung, Geschossigkeit und Kubatur dem Ärtzehaus gleichen.

Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 13 a BauGB als so genannte Innenentwicklung vorgesehen. Es ist geplant, diese Fläche als Erweiterung der Sonderbaufläche Hotel und Freizeit mit der Ergänzung medizinischer Grundversorgung auszuweisen.

Der Flächennutzungsplan wird bei einer der folgenden Änderungen entsprechend angepasst.

Aus zeitlichen Gründen liegt der Sitzungsvorlage zunächst ein Entwurf der Abgrenzung der Bebauungsplanänderung bei. Die endgültige Fassung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Ausschusssitzung vorgelegt.

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Ärztehaus, Schnitt 1

Anlage 3: Ärztehaus, Schnitt 2

Anlage 4: Lageplan neu

Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

  1. Bebauungsplan Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“
    Der B-Plan Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Fachbereich Planen und Bauen, M 1:500 vom 10.12.2013 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

  1. Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0113-03/01 „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“
    Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Fachbereich Planen und Bauen, vom 10.12.2013. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortsdurchfahrt B14/19 Bereich Johanniterbrücke - 1.Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

    Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautende Begründung beigefügt.

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