§ 260 - Eröffnungsbilanz der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2012 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.10.2008, § 208 festgelegt, dass die Doppik bei der  Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2012 eingeführt werden soll. In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2011, § 127 wurde zudem über die zu verwendenden Bilanzierungswahlrechte zur Erstellung der Eröffnungsbilanz entschieden.
Die Eröffnungsbilanz wird dem Gemeinderat zunächst zur Kenntnis gegeben.

Gemäß Artikel 13, Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sind auf die Eröffnungsbilanz die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften, soweit sie sich auf die Vermögensrechnung beziehen, entsprechend anzuwenden.
Die Eröffnungsbilanz ist nach Feststellung der letzten Jahresrechnung spätestens zum Ende des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde, der überörtlichen Prüfungsbehörde (§ 113 GemO) und dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. Sie soll vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage und von den überörtlichen Prüfungsbehörden zusammen mit dem ersten Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres geprüft werden.
Nach Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat ist dieser Beschluss der Rechtsaufsichtsbehörde und der Prüfungsbehörde mitzuteilen.

Für die Umstellung auf das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist es erstmals erforderlich, das gesamte Vermögen der Stadt zum Stichtag 01.01.2012 zu erfassen und zu bewerten und in einer Eröffnungsbilanz darzustellen. In der Eröffnungsbilanz sind gemäß § 62 Abs. 1 GemHVO die zum Stichtag vorhandenen Vermögensgegenstände mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen (§ 91 Abs. 4 GemO), aufzunehmen.

Im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs der Verwaltung wurde für diese Tätigkeiten eine Leitlinie zur Bilanzierung nach dem NKHR für die Stadt und die Hospitalstiftung erstellt. Nach Maßgabe dieser Leitlinie wurden grundsätzlich alle Vermögensgegenstände erfasst und wirklichkeitsgetreu bewertet.
Lagen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, wurden z. B. die Bodenrichtwerte der Stadt Schwäbisch Hall oder die ermittelten Erfahrungswerte pro Quadratmeter Straßenfläche für die einzelnen Bauklassen zugrunde gelegt.

Mit der Vermögensbewertung und dem Erstellen der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 werden auch die finanzpolitischen Weichen für nachfolgende Generationen gestellt.
Eine zentrale Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang vor allem der Vermögensposition „Basiskapital“ (= Eigenkapital) zu.

Summa summarum ergab sich ein Vermögensbestand zu Jahresbeginn von etwas mehr als 301 Mio. Euro.
Die Hauptanteile machen das Infrastrukturvermögen mit rund 81,2 Mio. Euro (vor allem Straßen, Wege und Plätze mit 51,1 Mio. €, Brücken und Tunnel mit rund 12,5 Mio. € sowie der ZOB und die Buswartehäuschen mit fast 5 Mio. €) und die bebauten Grundstücke mit 68,5 Mio. Euro (Schulen mit 33,5 Mio. €, Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 20,2 Mio. €,Dienstleistungsgebäude mit 7,5 Mio. €, soziale Einrichtungen/ Kindertagesstätten mit 4,5 Mio. €).
Der Wert der unbebauten Grundstücke belief sich auf 49,6 Mio. Euro.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen (SHB, Stadtwerke, GWG, HGE, Technologiezentrum) und die sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden summiert sich auf gut 39,9 Mio. Euro, das städtische Sondervermögen (Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung, Werkhof, Friedhof und Touristik & Marketing) beläuft sich auf knapp 2,5 Mio. €.
Die Forderungen betrugen zum 01.01.2012  2,5 Mio. Euro. Außerdem waren liquide Mittel in Höhe von 49 Mio. € vorhanden.
Dagegen eher bescheiden sind bei der Stadt Maschinen und technische Anlagen mit 2,7 Mio. € und weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit 1,9 Mio. € bilanziert.

Diese Vermögenswerte sind vor allem finanziert über das Basiskapital von gut 251,5 Mio. € (83,55 %) sowie Investitionszuweisungen von 18,1 Mio. € (6,01 %) und Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb von 1,4 Mio. € (0,46 %) und Erschließungsbeiträge von fast 20 Mio. € (6,64 %), über Verbindlichkeiten von rund 5,3 Mio. € (1,76 %) und einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 4,4 Mio. € (1,46 %).

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 bildet den Ausgangswert für die Vermögensrechnung und die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht sowie die Übersicht über die Rückstellungen.

Anlage 1: Dokumentation zur Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012

Anlage 2: Präsentation

 

Abteilungsleiter Zentrale Buchhaltungsdienste/ Beteiligungsmanagement/ Eigenbetriebe Häberlein erläutert anhand beiliegender Präsentation.

Der Gemeinderat nimmt von der Eröffnungsbilanz der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2012 Kenntnis.

Hinweis: Die Beschlussfassung erfolgt nach der örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision.

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